Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.08.17
12:23 Uhr
SPD

Özlem Ünsal: Ungerechtigkeit im Nord-Süd-Gefälle abbauen - Tag der Demokratie als Feiertag für Schleswig-Holstein verankern

Kiel, 16. August 2017 Nr. 206/2017

Özlem Ünsal
Ungerechtigkeit im Nord-Süd-Gefälle abbauen - Tag der Demokratie als Feiertag für Schleswig-Holstein verankern
Zur aktuellen Diskussion um einen zusätzlichen Feiertag für Schleswig-Holstein erklärt die Sprecherin für Feiertage der SPD-Fraktion Özlem Ünsal:
„Während in Teilen Süddeutschlands gerade Mariä-Himmelfahrt gesetzlich gefeiert wurde, mussten Norddeutsche zur Arbeit gehen. Überhaupt sind Schleswig-Holsteiner*innen im Vergleich zu Einwohner*innen in südlichen Bundesländern in Sachen Feiertage benachteiligt. Zum 500. Reformationsjubiläum haben wir den 31. Oktober für 2017 einmalig auch in Schleswig-Holstein zum gesetzlichen Feiertag gemacht. Schleswig-Holstein bleibt aber weiterhin eines der Bundesländer mit der niedrigsten Zahl an gesetzlichen Feiertagen. Neun Feiertage im Norden stehen 13 in Bayern gegenüber. Wir wollen, dass auch die Beschäftigten in Schleswig-Holstein zukünftig dauerhaft von einem zusätzlichen gesetzlichen Feiertag profitieren. Wir diskutieren nicht nur über das „ob“, sondern haben für das „wie“ gleich drei Vorschläge: hierzu zählen der 13. Juni, als der Tag, an dem aus der Landessatzung unsere Landesverfassung wurde, der 31. Oktober als Verstetigung des in diesem Jahr einmalig arbeitsfreien Reformationstages sowie der historisch bedeutsame 2. November. Dieser Tag wird von uns besonders präferiert in Gedenken an den Ausbruch der Revolution von 1918, die in unserer Landeshauptstadt Kiel ihren Ausgang nahm und den Auftakt zur Beendigung des Ersten Weltkrieges sowie zur Gründung des ersten demokratischen Staates in Deutschland bildete. 2018 könnte der 100. Jahrestag dieses Ereignisses erstmals als gesetzlich verankerter Feiertag würdig begangen werden.“