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20.09.17
17:42 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 26: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unersetzlich und muss dauerhaft

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 20. September 2017



TOP 26 Rundfunkstaatsverträge kündigen (Drs-Nr. 19/155)


Stefan Weber:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unersetzlich und muss dauerhaft gesichert bleiben So, jetzt ist der Antrag der AfD, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen auch im Schleswig- Holsteinischen Landtag angekommen. Eigentlich nichts Neues. Ähnliche bzw. gleichlautende Anträge gibt es beispielsweise in Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern. Nicht sehr fantasievoll, aber gut, ich gehe mal davon aus, dass sie noch im Lernprozess sind und deshalb noch die Hilfe von ihren Fraktionskollegen aus den anderen Bundesländern ganz gut gebrauchen können. Ihr Antrag zielt auf eine Kündigung aller rundfunkrechtlichen Grundlagen ab, die in Deutschland gelten. Man muss ihre Forderung nur einmal genauer überdenken: Verträge kündigen und dann bei der bekannten Meinungsvielfalt in den Bundesländern über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allen Ländern wieder eine gemeinsame neue Grundlage schaffen. Wie soll das eigentlich klappen? Überhaupt, was wollen sie denn genau? Sie kritisieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in vielen Punkten. Okay, das ist ihr gutes Recht, aber dann müssen sie auch konkrete Vorschläge für eine Neuordnung vorlegen, die wir hier im Landtag bzw. in den Ausschüssen debattieren können. Wo sind ihre Vorschläge? Viele Meinungsäußerungen aus ihren Parteikreisen könnten den Schluss zulassen, dass sie gar kein Interesse mehr an unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Geht es ihnen am Ende vielleicht nur um seine Zerschlagung? Sie kritisieren, dass der öffentlich- rechtliche Rundfunk sich immer stärker an vergleichbare Inhalte kommerzieller Rundfunkanbieter annähert, weil immer mehr Unterhaltungsformate dominieren und deshalb ARD und ZDF nicht 2



mehr ihrer „besonderen gesellschaftlichen Bedeutung“ nachkommen. Hier irren sie, denn die reine Konzentration auf Information und Bildung ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil die Funktion der „Grundversorgung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein vielfältiges Programm fordert, also auch Unterhaltungssendungen, Serien und Spielfilme. Sie können gesellschaftlich relevante oder politische Fragen häufig fühlbarer ergründen als eine reine Nachrichtensendung. Beides ist notwendig. Sie kritisieren in der politischen Berichterstattung die mangelnde journalistische Unabhängigkeit. Hier sage ich, sie sind gegen die journalistische Freiheit. Im Grunde wollen sie doch bestimmen, welche Inhalte die Sender ausstrahlen. Wollen sie Zensur? Die Ausgestaltung der redaktionellen Verantwortung liegt bei den Anstalten. Keiner macht hier Vorschriften! Übrigens, es ist als Meinungsfreiheit zu respektieren, was Journalisten schreiben. Klar, auch uns gefällt nicht jeden Tag, was wir als SPD in den Medien über uns hören, aber so ist es nun mal in der Demokratie.
Für meine Fraktion sage ich, der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Fernsehkanäle entsprechen voll ihrem Verfassungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1 GG. Für eine vielfältige und unabhängige Berichterstattung ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unersetzlich und muss dauerhaft gesichert bleiben. Die Rundfunkkommission der Länder will gemeinsam mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis Ende 2018 ein Konzept für die Rundfunkgebühren erarbeiten. Hier betone ich aber auch, die Debatte darf nicht in erster Linie nur von finanziellen Einsparüberlegungen getrieben werden.
Die rasante technische Medienentwicklung macht es notwendig, dass wir wie bisher immer wieder die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt im Rahmen der Staatsverträge nachjustieren. Übrigens, vielleicht sollten wir uns in diesem Zusammenhang dann auch darüber Gedanken machen, die Löschfristen für bestimmte öffentlich-rechtliche Sendungen in den Mediatheken abzuschaffen. Ich möchte auch betonen, dass angesichts der bewussten Falschmeldungen in den sozialen Medien der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute wichtiger denn je ist. Gäbe es ihn nicht, so müsste er erfunden werden. Meine Damen und Herren von der AfD, sagen sie nicht einfach, alles muss weg und dann sehen wir weiter. Konkrete Vorschläge zur Stärkung des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks bitte! Wir lehnen den Antrag der AfD ab.