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22.09.17
11:13 Uhr
FDP

Kay Richert zu TOP 21 und 25 (Familiennachzug und Aufenthaltszweck für gut integrierte Asylbewerber): Wir wollen Humanität und Rechtsstaatlichkeit gleichermaßen

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Christopher Vogt MdL Vogt, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 240/2017 Kiel, Freitag, 22. September 2017
Innen/Flüchtlinge



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert: Wir wollen Humanität und Rechtsstaatlichkeit gleichermaßen In seiner Rede zu TOP 21 und 25 (Familiennachzug und Aufenthaltszweck für gut integrierte Asylbewerber) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: Richert:
„Ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Funktionierens ist die Integration von Minderheiten. Wir wollen, dass die Kernfamilie – Vater, Mutter, minder- jährige Kinder – von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus nachziehen darf. Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die weder asylberechtigt sind, noch unter die Flüchtlingskonvention fallen, in ihrer Heimat aber dennoch von ernsthaftem Schaden bedroht sind. In der Regel sind das Menschen, die vor Krieg oder Bürgerkrieg geflohen sind.
Die Unterscheidung in Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzbe- rechtigte ist im Grunde akademisch und gründet sich auf der zugrundege- legten Kriegsdefinition, die nicht mehr der Realität von bewaffneten Konflik- ten entspricht. Fakt ist: Für bedrohte Menschen macht es keinen Unter- schied, ob die Bedrohung von einem Kombattanten, einem illegalen Kämp- fer, einem Rebellen oder einem Söldner ausgeht. Wer mit dem Tod bedroht ist, der soll unsere Hilfe und unseren Schutz haben. Das ist Humanität.
Nun kann man ja einwenden, dass subsidiär Schutzbedürftige gar kein dau- erhaftes Aufenthaltsrecht genießen und nach dem Ende des Schutzgrundes wieder in ihre jeweilige Heimat zurückkehren werden. Es stellt sich also die Frage: Ist ein Nachzug der Familie da wirklich nötig? Dazu sind zwei Dinge zu sagen:
Erstens: Auch politisch Verfolgte, die hier Asyl genießen, werden nach dem Ende des Fluchtgrundes zurückkehren. Eine dauerhafte Einwanderung wird nach geltender Rechtslage weder über das Asylrecht noch aufgrund von subsidiärem Schutz stattfinden. Auch das wird die Koalition durchsetzen. Wir werden im Rahmen des Rückkehrmanagements sowohl auf freiwillige Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ausreise wie auch auf Abschiebung setzen. Und zweitens: Egal, wie lange jemand hier lebt, wir haben auf alle Fälle ein Interesse daran, dass sich die- ser Mensch so gut wie möglich integriert, die deutsche Sprache lernt, eine Ausbildung macht, hier arbeitet und weitere Fähigkeiten erwirbt.
Warum ist das wichtig? Natürlich um den inneren Frieden in unserem Land zu sichern. Aber es gibt noch einen anderen Grund: Weil es nämlich genau diese Menschen sein werden – gebildet, befähigt, demokratisch sozialisiert –, die nach ihrer Rückkehr in der Lage sein werden, ihr Land wieder aufzu- bauen. Eine gute Integration heute ist ein wichtiger Beitrag für den demo- kratischen Wiederaufbau morgen. Bildung und Verständigung – Integration – heute führen zu guten internationalen Beziehungen morgen. Wir fordern die Integration und wir fördern die Integration. Und die Sorge um die Familie bei Menschen mit subsidiärem Schutzstatus ist ein Integrationshindernis, das wir beseitigen wollen. Dass wir die Kommunen bei der Last ihrer Aufga- ben nicht alleine lassen, ist selbstverständlich.
Natürlich ist all das Geschilderte nur das Kurieren von Symptomen. Und auch der Spurwechsel-Antrag der SPD beschäftigt sich eigentlich nur mit einem Einzelfall. Für eine dauerhafte Lösung dieses Themenkomplexes brauchen wir endlich ein Migrationsrecht, das zwischen individuell politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern klar unter- scheidet. Das wollen wir Freie Demokraten bereits seit 20 Jahren. Mit Beru- higung stelle ich fest, dass wir inzwischen nicht mehr alleine mit dieser For- derung sind.
Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte darf dabei nicht angetastet werden. Für Kriegsflüchtlinge wollen wir einen eigenen Status schaffen, einen vorübergehenden humanitären Schutz, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. So entlasten wir das Asylsystem massiv. Und nach Ende des Krieges sollen Kriegsflüchtlinge in der Regel in ihr Heimatland zu- rückkehren.
Deutschland ist auf die Einwanderung von qualifizierten und fleißigen Men- schen angewiesen, wenn wir unseren Wohlstand auch zukünftig erhalten wollen. Dazu wollen wir die Blue-Card reformieren, da geht es auch um die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Wir wollen ein Punktesystem schaffen, bei dem sich Menschen aus aller Welt aufgrund ihres Bildungsgra- des, Alters, ihrer Sprachkenntnisse und beruflichen Qualifikation um eine Einwanderung nach Deutschland bewerben können. Dabei ist auch Flücht- lingen, die sich entsprechend integriert haben, ein Rechtskreiswechsel und damit eine Einwanderungschance zu ermöglichen. Der Koalitionsantrag geht hier in genau die richtige Richtung.
Diese Koalition will Menschlichkeit fördern und Rechtsstaatlichkeit durch- setzen. Dazu gehört, dass wir von hier lebenden Minderheiten die Integrati- on verlangen und Parallelgesellschaften nicht dulden. Dazu gehört, dass wir auch und vor allem angesichts humanitärer Notsituationen an der Rechts- staatlichkeit festhalten. Dazu gehört, dass wir mögliche Perspektiven eröff- nen. Und dazu gehört, die Menschen bei ihrer Integration bestmöglich zu unterstützen.“

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de