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22.09.17
12:03 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 31 (Glücksspieländerungsstaatsvertrag): Wir wollen das Glücksspielwesen endlich transparent, diskriminierungsfrei und europarechtskonform ausgestalten

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki ki, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Christopher Vogt MdL Vogt, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 242/2017 Kiel, Freitag, 22. September 2017
Glücksspiel



Wolfgang Kubicki: Wir wollen das Glücksspielwesen



www.fdp-fraktion-sh.de endlich transparent, diskriminierungsfrei und europarechtskonform ausgestalten In seiner Rede zu TOP 31 (Glücksspieländerungsstaatsvertrag) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki:
„Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir den Grundstein legen, um das Glücksspielwesen endlich transparent, diskriminierungsfrei und vor allem auch europarechtskonform auszugestalten.
Der Glücksspielstaatsvertrag, auch in der Form, wie er sich durch den zwei- ten Glücksspieländerungsstaatsvertrag darstellt, gewährleistet dies alles ge- rade nicht! Dieser zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag geht nämlich nur punktuell auf bestehende Probleme ein und bringt keine substantielle Änderung in der Glücksspielpolitik.
Es ist daher gut, dass diese Koalition sich darauf verständigt hat, den Glücksspieländerungsstaatsvertrag abzulehnen und auf ein reformiertes Glücksspielrecht in Kooperation mit den anderen Ländern hinwirken wird, welches sich an den Regelungen des Glücksspielgesetzes orientiert, das in Schleswig-Holstein von der letzten schwarz-gelben Regierung auf den Weg gebracht wurde.
Viele von Ihnen wissen, dass wir die Debatte schon sehr lange und intensiv in diesem Haus führen. Lassen Sie mich daher noch einmal kurz umreißen, was die Ziele der angestrebten Veränderung im Glücksspielrecht sind: Wir wollen endlich den staatlichen Rahmen schaffen, indem wir auch bei priva- ten Anbietern dafür Sorge tragen können, dass der Suchtprävention Genüge getan wird.
Wir stehen durch das derzeitige Totalverbot der Online-Spiele vor der ab- surden Situation, dass wir dadurch nicht mehr für die Suchtprävention tun, sondern ihr sogar noch entgegen wirken. Es hat sich ein riesiger, nicht kon- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de trollierter Markt gebildet. Wir reden hier von einem Milliardengeschäft, auf das keiner von uns irgendeinen Einfluss hat, egal wie sehr man sich auch rhetorisch für die Suchtprävention einsetzen mag.
Einfluss gewinnen wir erst wieder, wenn wir den illegalen und nicht- regulierten Markt zurückdrängen und das geht nur durch attraktive und le- gale Angebote.
Vier Fünftel des Marktvolumens im nicht-regulierten Glücksspiel fallen auf das Online-Spiel und 50 Prozent der Bruttospielerträge im nicht-regulierten Glücksspielmarkt werden durch Online-Spiele erzielt. Das ist die Größen- ordnung an Glücksspiel, die sich staatlicher Regulierung in Deutschland durch das Totalverbot der Onlinespiele entzieht.
Wir lassen uns so auch enorme staatliche Einnahmen entgehen, ohne durch diesen Verzicht irgendwelche Fortschritte im Spieler- und Jugendschutz ge- macht zu haben.
Das Glücksspielrecht muss insgesamt europarechtskonform werden. Ein Staatsvertrag nützt doch keinem etwas, wenn wir am Ende einen komplett deregulierten Glücksspielmarkt vorfinden, weil der Staatsvertrag nicht eu- ropafest ist.
Zu solchen europarechtskonformen Regelungen gehört, dass wir uns von der quantitativen Konzessionsvergabe verabschieden und zwar endgültig verabschieden.
Eine transparente, diskriminierungsfreie Vergabe von Konzessionen an klar festgelegten qualitativen Zielen: Das ist es, was das Europarecht uns vorgibt und darauf wollen wir mit anderen Bundesländern hinwirken und zwar nicht nur in einer ‚Experimentierphase‘.
Eine rein quantitative Begrenzung darf nicht mehr stattfinden. Wir wissen aus den vergangenen Diskussionen, dass eine Obergrenze bei den Konzes- sionen immer nur willkürlich sein kann. Wo ist die Grenze zu ziehen? Bei 10? Bei 20? Bei 30? Und vor allem: Wie lässt sich diese gegenüber unterlegenen Bewerbern rechtfertigen? Wir haben dazu keine befriedigende Erklärung er- halten, weswegen die rechtlich saubere und sichere Lösung die ist, die sich an qualitativen Zielen orientiert, wie wir sie im Antrag formuliert haben: Ju- gend- und Spielerschutz, Vorbeugung der Entstehung und der Bekämpfung der Spielsucht, sowie der Bekämpfung des Schwarzmarktes und der damit einhergehenden Kriminalität.
Meine Damen und Herren, mit unserem Ansatz sorgen wir nicht nur für mehr Kontrolle und für mehr staatliche Einnahmen. Wir sichern auch das staatliche Lotteriemonopol langfristig ab, indem wir es in einem geöffneten Glücksspielmarkt einbetten und so weniger rechtlich angreifbar machen.
Wir streben ein einheitliches, schlüssiges und wirksames Glücksspielrecht an und bitten dafür um Ihre Unterstützung.“


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de