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11.10.17
13:02 Uhr
SSW

Lars Harms: Warum und mit welchem Recht greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein?

Presseinformation Kiel, den 11. Oktober 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 6 Änderung des Kommunalabgabengesetz – Verbot der Pferdesteuer Drs. 19/215


„Warum und mit welchem Recht greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein?“


Wieder einmal unterhalten wir uns nun hier, zur Plenartagung, über eine kommunale Steuer,
welche in einer Gemeinde Schleswig-Holsteins eingeführt wurde: Die Pferdesteuer. Die wohl
bekannteste kommunale Abgabe Schleswig-Holsteins. So viel steht schon einmal fest. Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Erhebung einer solchen Steuer im
Land verboten werden. Die inhaltlichen Beweggründe sind in der Begründung zum
Gesetzestext dargestellt. Dabei wird besonders die Sozialfunktion in den Vordergrund gestellt.
Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob andere Sportarten, welche sich auf Tiere beziehen, eine
solche Sozialfunktion etwa nicht haben? Schließlich soll ja nur der Reitsport von einer
kommunalen Steuer befreit werden. Wie steht es in diesem Zusammenhang etwa mit dem 2
Hundesport aus? Auch hier finden wir eine sehr ähnliche Struktur: Hundezüchter, Hundeclubs
und Freizeitgestaltung mit Hunden aller Art. Und auch der gesundheitliche Aspekt oder gar
gesellschaftliche Aspekt bei Hunden lässt sich klar beziffern.
Doch nun zurück zu den genannten Punkten in der Begründung: Der nächste Punkt lautet
Förderung des Tourismus. Ich glaube es ist kein Geheimnis, dass sich Touristen die Angebote
vor Ort genau ansehen und eben auch danach auswählen, wo sie ihren vierbeinigen Freund
mitnehmen wollen. Für viele Hundebesitzer ist eine hundefreundliche Umgebung,
ausschlaggebendes Kriterium – übrigens auch für den Tagestourismus der sich auch aus
Schleswig-Holstein heraus ergibt. Als nächsten Punkt wird das Thema Gesundheit und
Erholung in der Natur angegeben. Ich glaube dazu braucht es nicht viele Worte. Auch dies gilt
für Hunde genauso. Der vorletzte Punkt beinhaltet die Jugendarbeit in den Vereinen. Hier gilt
wieder: Auch dieses dürfte für Hunde genauso gelten. Abschließend wird in der Begründung
noch auf die Einkommensverbesserung der Landwirtschaft durch Pferdezucht verwiesen.
Zweifelsfrei ist die Pferdezucht ein großer Wirtschaftsfaktor. Jedoch ist der Faktor Hund es
eben auch. Vielleicht nicht ganz so umsatzstark, aber es gibt eben auch Züchter, die mit dem
Hund ihr Geld verdienen und Unternehmen, die ihr Geld mit Hundenahrung und -zubehör
verdienen. Der wirtschaftliche Effekt ist somit gleich.
Auf all diese genannten Inhalte, stützt sich das gesamte Gesetzesvorhaben. Für uns als SSW
stellt sich dies zunächst als äußerst wackelige Angelegenheit dar.



Zudem wird in der Begründung darauf verwiesen, dass die Einnahmen durch eine Pferdesteuer
nur geringfügige Verbesserungen für die jeweilige Gemeinde mit sich führen würden. Das gilt
natürlich auch für die Hundesteuer. Abschließend bleibt nur festzustellen, dass dieser Entwurf
handwerklich unsauber daher kommt. Zudem beantwortet er die Kardinalfrage nicht. Warum
und mit welchem Recht greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein? Zurück
bleibt eine Bevormundung der Kommunen, sowie die Reduzierung der Handlungs- und 3
Entscheidungsmöglichkeiten. Im Ausschuss bleibt daher zu beraten, ob das Land einfach so in
die Hoheit der Gemeinden eingreifen kann oder ob man mit diesem Gesetz in eine neue
Klagewelle hineinrennt, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1978 sagt ja
eindeutig, dass eine Pferdesteuer rechtens ist. Da kann man nicht einfach so schlank drüber
hinweg gehen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html