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11.10.17
16:56 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Änderung des Landeswahlgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 8 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- Pressesprecherin wahlgesetzes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 286.17 / 11.10.2017

Bei der Neukonzeption der Wahlunterlagen in leichter Sprache werden wir alle Akteure einbeziehen
Das Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften im Juni 2016 hat für das Wahl- recht in Schleswig-Holstein viele Fortschritte gebracht. Zum Beispiel Verkürzungen bei den Sesshaftigkeitserfordernissen für aktives und passives Wahlrecht, Erleichterungen bei der Briefwahl und bei der Unterschriftensammlung für Volksinitiativen.
Auch beim Wahlrecht behinderter Menschen gab es bedeutsame Änderungen: die Strei- chung des pauschalen Ausschlusses von Menschen mit Behinderungen, die eine Be- treuung in allen Angelegenheiten haben, war ein Meilenstein. Auch die Ermöglichung von farbigen Parteilogos auf den Wahlzetteln war eine sinnvolle Maßnahme, Barrieren im Wahlverfahren abzubauen.
Die heute zur Debatte stehende Änderung im Landeswahlgesetz und im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, nach der die Gestaltung der wichtigsten Wahlunterlagen in Leichter Sprache zu erfolgen hat, fand allerdings bei der ersten Praxisanwendung im Rahmen der letzten Landtagswahl eine zwiespältige und überwiegend ablehnende Resonanz.
Der Grund? Alle wahlberechtigten Menschen, mit Handicap oder nicht, erhielten nach dem Gesetz einheitliche Wahlunterlagen in leichter Sprache, wobei das „Warum und Weshalb“ des für viele Menschen ungewöhnlichen neuen Formats nicht auf den Unterla- gen selbst erklärt wurde. Das streng formalisierte Wahlverfahrensrecht erlaubt keine un- terschiedliche Gestaltung der Wahlunterlagen und auch keine umfangreichen Zusatzer- läuterungen.
Ich will nicht verhehlen, dass mich der Aufschrei aus der „kommunalen Familie“ und in vielen Leserbriefen, man fühle sich bei den neuen Unterlagen für „blöd verkauft“, sehr geärgert hat. Ich habe die daraus sprechende Haltung als unsensibel und durchaus bor- niert empfunden. Seite 1 von 2 Offenbar hatten wir 2016 aber die Bereitschaft in der Gesellschaft, auch im Bereich des Wahlrechts alle mitnehmen zu wollen, Barrieren abzubauen und dabei für die Mehrheit neue, ungewöhnliche Wege zu gehen, überschätzt.
Während des Landtagswahlkampfs hatte ich in meinem Wahlkreis das große Vergnügen, an Podiumsdiskussionen der Kandidatinnen und Kandidaten in sehr großen Einrichtun- gen der Lebenshilfe teilzunehmen. Wir Kandidatinnen und Kandidaten mussten uns da- bei viel Mühe geben, die Antworten auf Fragen aus dem Publikum zu den Zielen unserer Parteien in einfacher Sprache rüberzubringen. Das war alles andere als einfach, aber sehr nützlich. Mir wurde dabei z.B. klar, dass man etwas erst wirklich tief verstanden hat, wenn man es mit einfachen Worten erklären kann.
Die Kandidatinnen und Kandidaten von den Grünen und von der SPD wurden in diesen Veranstaltungen übrigens viel gelobt, weil wir die einzigen waren, die auch Versionen ih- rer Programme in leichter Sprache vorweisen konnten.
Schon in den Nachbesprechungen mit den Veranstaltern dieser Podiumsdiskussionen, also den Trägern der entsprechenden Einrichtungen, wurde mir allerdings angedeutet, dass wir als Gesetzgeber mit der Regelung zu den Wahlunterlagen in leichter Sprache noch keine optimale Regelung gefunden haben. Es fiel auch das Wort „Bärendienst“ für die Sache der Menschen mit Handicap.
Und deswegen begrüße ich sehr, dass wir uns mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg machen wollen zu einer sachgemäßeren, angemesseneren und insgesamt besseren Lösung.
Es geht keineswegs darum, in Zukunft auf die Anwendung der leichten Sprache bei den Informationen zur Wahl zu verzichten. Wer das hineininterpretiert, ist auf dem Holzweg.
Die heute vorgelegte Verordnungsermächtigung im Gesetz macht den Weg frei für eine insgesamt bessere Lösung der schon bei der kommenden Kommunalwahl 2018 anste- henden Bedürfnisse. Wir werden im Rahmen der Anhörung auch ein besonderes Au- genmerk auf die Vorschläge der Behindertenverbände legen.
Außerdem ist mir vor allem eines äußerst wichtig: Dass unser Landesbehindertenbeauf- tragter Professor Dr. Hase bei der entsprechenden Neukonzeption einer barrierefreien Wahlbenachrichtigung und Wahlinformation von vornherein mit einbezogen wurde und dass es keine Lösung geben wird, die von seiner Seite als bedenklich oder unzureichend eingeschätzt wird.
In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass wir zusammen mit Professor Hase, den Behindertenverbänden und mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung eine gute Lösung finden werden, die in Zukunft eine barrierefreie Teilnahme für Menschen mit di- versen und eben auch sehr unterschiedlichen Handicaps ermöglichen wird.
Das Bespiel der Bereitstellung von Videos in Gebärdensprache belegt, dass auf dem jetzt eingeschlagenen Weg deutlich flexiblere, auf einzelne Problemlagen viel besser an- gepasste Lösungen gefunden werden können.
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