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11.10.17
17:37 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zum Wasserabgabengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 9 – Änderung des Wasserabgabengesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marlies Fritzen: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 288.17 / 11.10.2017

Das Wasserabgabengesetz von 2014 schafft eine ein- heitliche Grundlage
Das Wasserabgabengesetz von 2014 schafft eine einheitliche Grundlage zur Erhebung der Abgaben für Gewässerbenutzung. Die vorherigen Abgaben für die Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser wurden damit ersetzt.
Verbunden war die Gesetzesnovelle mit einer moderaten Erhöhung der Abgabensätze, und mit einer Erhöhung der Zweckbindung von fünfzig auf siebzig Prozent. Die verblei- benden dreißig Prozent fließen dem allgemeinen Haushalt zu.
Die zweckgebundenen Mittel werden für eine ganze Reihe unterschiedlicher Maßnah- men verwendet: Biologischer Flächenschutz, Vertragsnaturschutz, forstliche Förderung, Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, Unterhaltung von Deichen und Schöpfwer- ken, Maßnahmen zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Im Haushalt ist das alles transparent dargestellt.
Gewässerschutz, biologischer Flächenschutz, Hochwasserschutz – das sind alles wichti- ge Zukunftsaufgaben. Ihre Finanzierung müssen wir und werden wir sicherstellen. In die- se Bereiche fließen aber auch Mittel des allgemeinen, nicht zweckgebundenen Haushal- tes, fließen Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe, fließen EU-Mittel.
Die zukünftige Finanzierung dieser Aufgaben hängt also nicht am Prozentsatz der Zweckbindung im Landeswassergesetz, sondern daran, wie dieses Haus – das ja die Hoheit über den Landeshaushalt hat – in der Priorität und in Abwägung mit anderen wichtigen Aufgaben, sowie im Rahmen der insgesamt dem Land zur Verfügung stehen- den Mittel, diese Aufgaben gewichtet.
Eine Erhöhung hätte lediglich zur Folge, dass der Anteil der zweckgebundenen Mittel für den Bereich größer, der Anteil aus dem allgemeinen Haushalt dann kleiner würde. Seite 1 von 2 Wir schlagen deshalb vor, den vorliegenden Gesetzentwurf im Finanzausschuss weiter zu beraten.
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