Kiel, 11. Oktober 2017 Nr. 283 /2017 Heiner Dunckel: Erst evaluieren, dann entscheiden! Zu Forderungen aus den Hochschulen, die Anwesenheitspflicht für Studierende bei Lehrveranstaltungen wieder einzuführen, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPDLandtagsfraktion, Prof. Dr. Heiner Dunckel: Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes Ende 2015 wurde auf Antrag der Küstenkoalition nach langen Gesprächen beschlossen, dass für einen Teil der Lehrveranstaltungen eine strikte Anwesenheitspflicht nicht mehr in den Prüfungsordnungen verankert werden soll. Das war nicht als Einladung zum Faulenzen gemeint, sondern trug den veränderten Lebens- und Studienbedingungen Rechnung, z.B. der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft. Ein Seminarschein sollte nicht allein deshalb verweigert werden, weil ein Studierender zweimal im Semester mit einem kranken Kind zum Arzt muss und einmal selbst erkrankt ist. Natürlich enthebt diese Regelung die Studierenden nicht von ihrer Verpflichtung, sich die Inhalte der betreffenden Lehrveranstaltung anzueignen, wenn sie den Leistungsnachweis dafür erhalten wollen ­ wir reden hier schließlich über erwachsene Menschen, die ein hohes Interesse an einer hochqualifizierten Ausbildung haben. Es gab auch Kritik an dieser Regelung. Wir haben deshalb immer gesagt, dass wir nach einigen Jahren auswerten müssen, ob sich diese Flexibilisierung bewährt hat. Das kann nicht durch Zuruf der Landesrektorenkonferenz geschehen, sondern setzt eine systematische Evaluation unter Einbeziehung der direkt Betroffenen, also der Studierenden voraus. Es muss erst einmal geklärt werden, welchen Einfluss die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in (Pro-)Seminaren auf die Leistungen und auf die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse hatte. Der Vorschlag, die Grundsatzentscheidung in den Organen der Hochschulen fassen zu lassen, bedeutet, den Konflikt einfach in die Hochschulen zu verlagern. Das wäre ein Bärendienst für die Hochschulautonomie.