Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Es gilt das gesprochene Wort. Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Christopher Vogt, MdL Vogt Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 258/2017 Kiel, Mittwoch, 11. Oktober 2017 Umwelt/Wasserabgabengesetz Krämer: Annabell Krämer : Maßnahmen des Küstenschutzes werden nicht über die Wasserabgabe finanziert! In ihrer Rede zu TOP 9 (Änderung des Wasserabgabengesetzes) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer Krämer: ,,Meine Vorredner sind bereits auf wichtige Punkte eingegangen. Deshalb lassen Sie mich nur noch einige Bemerkungen anbringen: Zunächst freuen wir uns, dass die AfD ihren Horizont erweitert und ihr Herz für den Gewässer- und Naturschutz entdeckt hat. "Herz über Kopf" ist vielleicht in der Musikszene, aber nicht in der Politik. Deshalb lassen Sie mich hier nur kurz darauf hinweisen, dass Maßnahmen des Küstenschutzes im klassischen Sinne, wie in Ihrem Antrag fälschlicherweise suggeriert wird, nicht durch die Wasserabgabe finanziert werden. Wenn Sie schon auf den Küstenschutz zu sprechen kommen: Hierfür werden wir künftig zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen IMPULS einsetzen. Darüber hinaus unterschlagen Sie auch noch wichtige Angaben in Ihrem Antrag. Sie behaupten, dass das Entgelt für alle Endverbraucher pauschal 12 Cent pro Kubikmeter betrage. Das ist so nicht richtig! In der Anlage zu §2 Abs. 2 des Wasserabgabengesetzes über die Höhe der Wasserabgabe sehen Sie eine ganze Auflistung von unterschiedlichen Abgabesätzen. Einfach nur den Höchstsatz herauszupicken ist schlicht unseriös! Die bevorstehenden Einnahmeausfälle durch die Stilllegung des Kernkraftwerks Brokdorf im Jahr 2021, die noch für eine erhöhte Zweckbindung hätten sprechen können, haben wir übrigens auch schon im Koalitionsvertrag geregelt. Die Einnahmeausfälle werden durch allgemeine Haushaltsmittel vollständig gedeckt. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Im Übrigen hat die FDP-Landtagsfraktion im Jahr 2012 eine Änderung des damaligen Oberflächenwasserabgabegesetzes (OWAG) beantragt. Damals waren 50% der Einnahmen zweckgebunden und wir wollten den Ansatz auf 70% erhöhen. 2012 gab es dafür keine Mehrheit, allerdings wurden dann zum Haushaltsjahr 2014 doch Änderungen vorgenommen. Aus dem OWAG wurde das Landeswasserabgabgesetz (LWAG) und die Verteilung wurde von 50% auf 70% geändert. Und genau diese 70%, die heute bestehen, halten wir für ausreichend und sinnvoll. Es sind genügend Mittel vorhanden für besondere Maßnahmen wie z.B. zum biologischen Flächenschutz, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Grundwassers sowie zur Altlastensanierung. Die bestehende Verteilung ist für uns aus heutiger Sicht angemessen und wir freuen uns im übrigen immer noch, dass unsere Anregung von 2012 aufgenommen wurde." Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de