PRESSEMITTEILUNG AfD beantragt Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes: ,,Benachteiligung kleinerer Parteien im Kommunalwahlrecht beseitigen" Kiel, 12. Oktober 2017 Im Interesse echter Chancengleichheit für alle Parteien, die in Schleswig-Holstein an Bürgermeisterwahlen teilnehmen, fordert Jörg Nobis, AfD-Fraktionschef im Kieler Landtag, das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz so zu ändern, dass auch Kandidaten solcher Parteien, die noch nicht im jeweiligen Kommunalparlament vertreten sind, auf dem Wahlzettel unter Nennung ihrer Parteizugehörigkeit aufgeführt werden. Parteizugehörigkeit für Wahlentscheidung oft maßgeblich ,,Die Zugehörigkeit eines Bewerbers zu einer Partei bedeutet für viele Wahlberechtigte ein wichtiges, wenn nicht sogar das entscheidende Kriterium bei der Stimmabgabe," begründet Nobis den Gesetzänderungsentwurf seiner Fraktion. ,,Das geltende Kommunalwahlrecht benachteiligt insofern alle Bürgermeisterkandidaten, die nicht einer Partei angehören, die bereits in der Kommunalvertretung vertreten ist. Denn vorschlagsberechtigt sind derzeit ausschließlich Parteien und Wählergruppen, die im jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtrat schon vertreten sind. Die Kandidaten aller anderen Parteien haben daher nur die Möglichkeit, als Einzelbewerber anzutreten ­ was mit dem Nachteil verbunden ist, dass deren Parteizugehörigkeit auf dem Wahlzettel gerade nicht angegeben wird." Diskriminierung kleinerer Parteien beenden ,,Diese Diskriminierung kleinerer Parteien, die im kommunalen Wahlrecht SchleswigHolsteins festgeschrieben ist, muss im Interesse demokratischer Chancengleichheit umgehend beendet werden", fordert Nobis abschließend. Weitere Informationen: · Link zum Original-Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00200/drucksache-19-00257.pdf Pressekontakt: Peter Rohling Pressesprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988- 1656 Mobil: +49-(0)176-419-692-54 E-Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de