Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Kubicki, Wolfgang Kubicki MdL Vorsitzender Klahn, Anita Klahn MdL Stellvertretende Vorsitzende Christopher Vogt, MdL Vogt Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 259/2017 Kiel, Donnerstag, 12. Oktober 2017 Energie/Windkraft Kumbartzky: Oliver Kumbartzky: Wir nehmen die Menschen beim Thema Windkraft mit In seiner Rede zu TOP 21 (Verlässlichkeit und Rechtssicherheit beim Ausbau der Windenergie) erklärt der energiepolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Oliver Kumbartzky Kumbartzky: ,,Ich bin der SPD-Landtagsfraktion wirklich dankbar für ihren Antrag. Zum einen, weil wir dadurch die Gelegenheit bekommen darzustellen, was wir als Koalition in Sachen Windenergie vorhaben. Dazu komme ich später. Zunächst bin ich aber auch dankbar für den SPD-Antrag, weil die Sozialdemokraten damit noch einmal eindrucksvoll dokumentieren, was ihre Pläne in Sachen Windenergie sind: Sie würden gerne, wenn sie denn gedurft hätten, das Planungsverfahren ohne Änderungen, ohne neues Denken und ohne Rücksicht auf die Bevölkerung, den Natur-, den Landschafts- und den Artenschutz sowie die weiteren Rahmenbedingungen durchdrücken. Es wäre zu einem Windenergieausbau mit der Brechstange gekommen. Zum Glück haben die Wählerinnen und Wähler dem am 7. Mai einen Riegel vorgeschoben. Was waren das noch für große Worte von Ministerpräsident Torsten Albig im Dezember 2016 beim Start des Beteiligungsverfahrens. Er sprach von der größten institutionalisierten Bürgerbeteiligung in der Geschichte des Landes. Sechs Monate hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit im Internet Einblick in alle Bewertungskriterien und -dokumente zu erhalten und diese direkt online zu kommentieren. Und davon wurde durchaus Gebrauch gemacht. Rund 6.500 Stellungnahmen sind eingegangen. Und diese müssen nun sorgfältig ausgewertet werden. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Die SPD-Landtagsfraktion will nun aber mit ihrem Antrag aufs Tempo drücken und lässt die eben zitierten Worte ihres ehemaligen Spitzenkandidaten vollkommen zur Makulatur werden. Und nicht nur das: gleichzeitig werfen die Sozialdemokraten der neuen Landesregierung vor, sie würde die Energiewende ins Stocken bringen. Dazu fällt mir ein Zitat von Gustav Heinemann ein: 'Wer auf andere mit dem ausgestreckten Zeigefinger zeigt, der deutet mit drei Fingern seiner Hand auf sich selbst.' Und genau so ist es! Die Sozialdemokraten versuchen davon abzulenken, was sie eigentlich in den letzten Jahren versäumt, unterlassen und verbockt haben. Sie haben versäumt die Bürger mitzunehmen und haben so Windkraftbefürworter zu Windkraftkritikern gemacht. Vorschläge, beispielsweise mehr Bürgermitbestimmung zu ermöglichen oder andere Kriterien bei der planerischen Ausweisung anzuwenden, wurden von der SPD mehrfach direkt und ohne wirkliche Prüfung vom Tisch gewischt. Unterlassen haben Sie Initiativen in Sachen CO2-Zertifikate. Die BundesSPD hätte schon längst die Anzahl der zu versteigernden CO2-Zertifikate verkleinern können, wenn sie denn gewollt hätte. Sie hätte also konkret etwas für den Klimaschutz tun können ­ hat sie aber nicht. Es gab auch keine Versuche über den Bundesrat etwas zu ändern. Das EEG-Reförmchen hat der damalige SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel aus Sicht der Windkraftbranche wirklich verbockt. Darüber hinaus wurde dem Offshore-Sektor durch den Gabriel-Deckel die Luft genommen sich weiter zu entwickeln. Ich bin froh und dankbar, dass sich die JamaikaKoalition in Sachen Offshore daher klar positioniert hat: Wir setzen uns für eine Erhöhung des Kapazitätsdeckels im Wind-auf-See-Gesetz von 15 Gigawatt auf mindestens 25 Gigawatt im Jahr 2030 ein. Für eine erfolgreiche Energiewende muss der Ausbau der Offshore-Windenergie nun mal dynamischer vorangetrieben werden. Und wo wir jetzt bei Jamaika sind: CDU, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auch darauf verständigt den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein mit Augenmaß fortsetzen und mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Wir wollen darüber hinaus die Sektorenkoppelung deutlich voranbringen und Abschaltkosten deutlich verringern. Die Regionalpläne Wind werden nun nach der ersten Anhörung grundlegend überarbeitet. Dabei werden auch die Kriterien überprüft, um die größtmögliche Akzeptanz vor Ort zu erzielen. Wohnsiedlungen sollen im Einklang mit den Energie- und Flächenzielen und unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen entlastet werden. Windkraftanlagen werden immer größer. Um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, soll daher zusätzlich zu den bestehenden Mindestabständen ein neues Kriterium für die Genehmigung verankert werden. Im Außenbereich soll der Mindestabstand das 3-fache der Anlagenhöhe bis Rotorblattspitze sein, bei Siedlungen die 5-fache Anlagenhöhe. Das Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de bedeutet also, dass für den Innenbereich nur noch für Anlagen bis zu einer Höhe von 160 Metern der alte Abstand von 800 Metern gilt. Da die Durchschnittshöhe der genehmigten Windkraftanlagen (WKA) in SchleswigHolstein aber rund 170 Meter beträgt, bedeutet die 5H-Regel in fast allen Fällen eine Erhöhung des Mindestabstandes. Dies gilt vor allem für WKA an der Ostküste und im Binnenland, die in der Regel sogar 190 bis 200 Meter hoch sind. Hier stellt sich das so dar, dass der Abstand zu einer 200 Meter hohen Anlage im Außenbereich fortan 600 Meter und bei Siedlungen 1000 Meter beträgt. Vorher waren das 400 bzw. 800 Meter. In ehemaligen Eignungsgebieten und bei Bestandsanlagen, insbesondere an den windreichen Küstenstandorten, die mit dem neuen Kriterienkatalog vereinbar sind, soll laut Koalitionsvertrag das Repowering ermöglicht werden. Es wird eine neue juristische Prüfung eingeleitet, ob darüber hinaus weiteres Repowering von Altanlagen außerhalb der Potenzialfläche möglich ist. Hierdurch entstehende Spielräume sollen dann zur Erhöhung der Abstände zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion auf 1.000 Meter und zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich auf 500 Meter genutzt werden. Geprüft wird auch, ob beim Repowering eine Flexibilisierung der Abstände möglich ist und ob das Repowering grundsätzlich immer dann möglich sein soll, wenn mindestens zwei Anlagen innerhalb des gleichen räumlichfunktional zusammenhängenden Landschaftsraumes abgebaut werden, so dass keine zusätzliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes eintritt. Dabei soll vor allem das Kriterium der Umfassung von Siedlungsstrukturen stärker gewichtet werden. Wir wollen vor allem die guten und in der Bevölkerung akzeptierten Windstandorte in Schleswig-Holstein nutzen, um damit auch den Netzausbau auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Energiewende nicht unnötig zu verteuern. Dazu soll das Kriterium der Netzanbindung bei der Ausweisung von Vorrangflächen stärker gewichtet werden. Den Zeitpunkt der Ausweisung der neuen Windflächen werden wir mit dem Zeitplan für die Fertigstellung der wichtigsten Stromleitungen in SchleswigHolstein abstimmen, so dass in Gebieten mit hoher Neuausweisung von Flächen und damit verbunden Überlastung bestehender Netze eine weitere Entlastung einhergehen wird. Diese eben genannten Punkte aus dem Koalitionsvertrag und dem vorliegen Antrag von CDU, Grünen und FDP würden dazu führen, dass sich der Ausbau der Windenergie wieder nach Westen verschieben würde, wo die Akzeptanz größer, die Netzanbindung besser und der Bau von Windkraftanlagen aufgrund der besseren Windhöffigkeit wirtschaftlicher ist. Und im Osten um im Binnenland würde der Ausbau durch die Synchronisation mit dem Netzausbau verlangsamt werden. Wir haben also einiges auf dem Zettel. Wichtig ist mir, zu betonen, dass wir das laufenden Verfahren nicht abbrechen, sondern modifiziert fortführen. Und bis zum Abschluss der Regionalplanung gilt wie gehabt ein Moratorium. Ausnahmen werden begrenzt und können laut Koalitionsvertrag nur für Flächen erteilt werden, für die eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde und die erwartbar die Kriterien der Landesplanung erfüllen. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Es geht uns aber auch um das Thema Emissionen. So haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir vor der Verabschiedung der neuen Windflächen die Ergebnisse der Infraschall-Messungen des Landes bewerten und ein neues Schallprognoseverfahren in Kraft setzen werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass bei Neuanlagen eine bedarfsgerechte Befeuerung gewährleistet ist. Die Umrüstung von Bestandsanlagen soll weiter gefördert werden. Bis 2022 soll die nächtliche Befeuerung dann vollständig auf bedarfsgerechte Befeuerung umgestellt sein. Wir nehmen die Menschen ernst und wir nehmen sie mit. Und ich begrüße ausdrücklich, dass wir uns darauf verständigt haben, dass wir eine unabhängige Clearing-Stelle auf Landesebene für Fragen des Windkraftausbaus einrichten werden, die bei Konflikten moderiert und vermittelt sowie Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen berät. Sie sehen: es wird sich etwas verändern. Daher werden wir den 'Es-sollalles-so-weiter-laufen-wie-von-der-abgewählten-SPD-geführtenLandesregierung-gewollt'-Antrag ablehnen. Bei allem Respekt: ich finde es wirklich scheinheilig von der SPD-Landtagsfraktion, so zu tun, als wolle man die Lasten für die Menschen, den Natur-, den Landschafts- und den Artenschutz so gering wie möglich halten, während man sich gleichzeitig komplett gegen Änderungen sperrt. Um noch einmal Gustav Heinemann zu zitieren: 'Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte.'" Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de