Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 11 ­ Senkung der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 ­ 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 293.17 / 12.10.2017 Die demokratische Mitwirkungsmöglichkeit in unserem Land ist in guter Verfassung Am 8. Oktober 2014 fand hier, in diesem Plenarsaal, eine denkwürdige Landtagssitzung statt. Abgestimmt wurde über eine große Änderung der Landesverfassung, die seit August 2013 in einem Sonderausschuss Verfassungsreform vorbereitet worden war. Unter anderen bedeutsamen Neuerungen war auch eine Änderung der Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide Gegenstand der Reform. Die Änderungen im Bereich der direkten Demokratie betrafen Regelungen, die jetzt auch die AfD im Auge hat, nämlich eine Reduzierung des Unterstützungsquorums für das Volksbegehren und die Absenkung des Zustimmungsquorums für Volksentscheide, soweit sie sich auf einfache Gesetze, also nicht Verfassungsänderungen beziehen. Konkret wurde das Unterstützungsquorum von 5 Prozent der Stimmberechtigten, was damals ungefähr 112.000 Unterstützungsunterschriften entsprach, auf 80.000 Unterschriften reduziert. Zum anderen wurde das Zustimmungsquorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten auf jetzt 15 Prozent deutlich gesenkt. Diese Änderungen der Landesverfassung fanden eine überwältigende Mehrheit. Nur drei Abgeordnete stimmten mit Nein und zwei Abgeordnete enthielten sich. Die gravierenden Verbesserungen im Bereich der unmittelbaren Demokratie wurden auch in der Öffentlichkeit und in Fachverbänden überwiegend begrüßt. Namentlich der in diesem Bereich sehr aktive Verein ,,Mehr Demokratie" zeigte sich zufrieden. Denn mit der Reform stieg das Land im Vergleich mit anderen Bundesländern in eine höhere Liga auf. Das Unterstützungsquorum ist das geringste Quorum in allen BundesSeite 1 von 2 ländern. Hinzu kommen andere deutliche Vereinfachungen, nämlich eine mit sechs Monaten vergleichsweise lange Frist für die Unterschriftensammlung und vor allem, dass diese Sammlung in einer sehr freien Form durchgeführt werden kann. Auch das Zustimmungsquorum ist im Bundesvergleich sehr niedrig. Die meisten Bundesländer haben Quoren von 25 oder 20 Prozent. Hinzu kommt, dass bereits die erste Stufe der direkten Demokratie, die Volksinitiative, schon mit 20.000 Unterschriften starten kann. Auch dies ist eine vergleichsweise niedrige Zahl. Kurz und gut, in der Gesamtschau ­ vor allem bei Einbeziehung der hier vorbildlich geregelten unmittelbaren Demokratie auf kommunaler Ebene, also Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ­ ist die unmittelbare demokratische Mitwirkungsmöglichkeit in unserem Land in guter Verfassung. Und damit ist eigentlich schon alles gesagt. Eine weitere Verschiebung der Gewichte zwischen repräsentativ-parlamentarischer Demokratie zu Gunsten plebiszitärer Modelle ist aus unserer Sicht nicht erstrebenswert. Sie würde den Gesamtcharakter unseres bundesrepublikanischen Legislativmodells, das aus vielen guten Gründen ein repräsentatives Demokratiemodell ist, systemfremd verschieben. Wir lehnen sie ab. Der Gesetzentwurf der AfD - Unterschriftenquorum 50.000 / Zustimmungsquorum 15 Prozent - ist nach meiner Auffassung nur Ausdruck des gezielt von dieser Partei geschürten Misstrauens gegenüber den gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten in den sogenannten Altparteien. Die Verherrlichung der direkten Demokratie als Instrument der kleinen Leute, es ,,denen da oben" mal so richtig zu zeigen, ist Ausdruck eines tief sitzenden Ressentiments. Er ist Bestandteil der DNA rechtpopulistischer Parteien, nicht nur in Deutschland. Letztlich beruht diese Grundhaltung nicht auf einer Achtung vor den Grundprinzipen der Demokratie. Sie apostrophiert vielmehr eine Art ,,gesunden Volksempfindens", welches durch die Mechanismen des parlamentarischen Systems böswillig verkannt, verfremdet und missachtet wird. Spräche ,,das Volk" erst einmal selber, wäre der Verrat an den tatsächlichen Interessen der Menschen in den Parlamenten schnell vorbei. Meine Damen und Herren, übertreibe ich? O-Ton des AfD-Spitzenkandidaten Gauland am Abend der Bundestagswahl: ,,Wir werden sie jagen [...] und wir werden uns unser Land und unser Volk zurückholen". Dahinter steckt die Hybris einer Partei, die ernsthaft meint, sie würde das Volk in seiner Gesamtheit verkörpern, gleichsam als Verkörperung des volonté général. Das Plebiszit ist in den Augen dieser Leute nur ein Hebel, sich Volk und Land ,,zurückzuholen". Vor solchen Menschen muss sich die Demokratie in Acht nehmen. *** 2