Presseinformation Kiel, den 12. Oktober 2017 Es gilt das gesprochene Wort Flemming Meyer TOP 19 Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln Drs. 19/226 ,,Wir sollten Frauen nicht in diese Lage bringen!" Die US-Regierung hat sich gerade wieder unbeliebt gemacht. Die Krankenkassen müssen nicht mehr die Kosten der Antibabypille tragen. Die Zeitungen titeln: ,,Selbstbestimmung von Millionen US-Amerikanerinnen bedroht!" In Deutschland haben Frauen, die Sozialleistungen beziehen, 15 Euro für die Gesundheitspflege. Damit sollen auch die Kosten für Verhütungsmethoden gedeckt sein. Wissen Sie eigentlich, was Verhütungsmittel kosten? Denn fünfzehn Euro heißen, eine Frau muss sich vielleicht entscheiden zwischen Kontaktlinsen, Medikamenten oder eben der Pille. Und machen Sie sich keine Illusionen: andere Mittel, wie beispielsweise eine Kupferspirale oder die Dreimonatsspritze lassen sich erst recht nicht bezahlen! 2 Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Antibabypille bei Frauen bis zum zwanzigsten Lebensjahr. Danach nicht mehr. Es sei denn, es soll eine Akne-Erkrankung damit behandelt werden. Wird sie als Verhütungsmittel genutzt, muss die Patientin selbst für die Kosten aufkommen. Schöne Haut? Ja. Verhütung? Nein! Und es wird noch merkwürdiger. Sie wissen: Frauen mit wenig Geld können sich viele verlässliche Verhütungsmittel nicht leisten. Weil sie zu teuer sind. Das Perfideste an dieser Kostenregelung ist: die Krankenkassen tragen die Kosten der Verhütungsmittel nicht. Sie kommen aber für einen Schwangerschaftsabbruch auf. Müssen wir wirklich Frauen erst in diese Lage bringen? Einige Bundesländer und Kommunen versuchen bereits, hier entgegenzuwirken. Über speziell eingerichtete Fonds. In sieben Städten gibt es das Modellprojekt ,,biko". Frauen mit wenig Geld werden hier beraten. Hier werden die Kosten der verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel übernommen. Auch in Lübeck haben wir eine dieser Beratungsstellen. Aber das reicht nicht. Wir brauchen eine bessere Lösung. Eine Lösung, die Frauen -unabhängig vom Wohnort - die gleichen Möglichkeiten bietet! Wir reden hier über das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung und frei gewählte Methoden der Familienplanung. Der SSW unterstützt deswegen den SPD-Antrag und die Bundesratsinitiative zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen. Damit Frauen nicht benachteiligt werden, die ohnehin schon in einer finanziell schwachen Lage sind. Mit der Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Bremen soll allen Frauen ein gleichberechtigter Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht werden. 3 Deswegen sollen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für Frauen bundeseinheitlich übernommen werden. Wenn sie ein geringes Einkommen beziehen oder auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das ist ein erster Schritt. Tatsächlich finden wir, wir sollten über die Forderungen dieser Initiative hinausgehen. Gesetzliche Krankenkassen sollten immer die Kosten von verschriebenen Verhütungsmitteln tragen! So wäre auch gewährleistet, dass sich Männer fairerweise genauso wie Frauen an den anfallenden Kosten beteiligen. Mindestens über die Kassenbeiträge. Wir sprechen zwar über Verhütungsmittel für Frauen. Aber Männer spielen ja eine nicht zu leugnende Rolle in dem ganzen Vorgang. Die Verantwortung muss bei Beiden liegen! Außerdem können wir so sicherstellen, dass wirkliche Wahlfreiheit im Mittel der Verhütung besteht. Es gibt gute Gründe, sich nicht für die Pille, sondern für eine Spirale, Spritzen, Pflaster oder Präservative zu entscheiden. Und sollte man immer noch nicht von der Kostenübernahme überzeugt sein, dann vielleicht weil man keine Frau ist. Hören Sie den Frauen zu! Sprechen Sie mit ihnen! Machen Sie sich die Dramatik der Situation bewusst! Und dann handeln Sie dementsprechend! Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html