Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 24 + 25 ­ Richterlicher Bereitschaftsdienst und Gewalt gegen die Polizei Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 ­ 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 296.17 / 12.10.2017 Anträge der AfD sind populistischer Unsinn! Zum Thema Bereitschaftsdienste hätten Sie sich, Herr Kollege Schaffer, einmal die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion ­ Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ­ Drucksache 18/4360 vom 30.06.2016 anschauen sollen. Dort wird allein zum Punkt des richterlichen Bereitschaftsdienstes auf 14 Seiten umfassend die Situation in Schleswig-Holstein dargestellt. Danach ist bei allen Staatsanwaltschaften des Landes ein täglicher 24-Stunden-Bereitschaftsdienst in Form einer Rufbereitschaft eingerichtet. Beim richterlichen Bereitschaftsdienst ist es so, dass in allen Landgerichtsbezirken eine amtsgerichtliche Erreichbarkeit einer Richterin oder eines Richter an 7 Tagen in der Woche zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr gewährleistet ist. Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Schleswig und auch des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz bei grundrechtssensiblen Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr völlig ausreichend, wenn nicht ausnahmsweise ein besonders großer Bedarf in ausgewiesenen Kriminalitätsschwerpunkten besteht. Solche Gebiete gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamten hat in seiner Stellungnahme vom 06.01.2017 zur oben erwähnten Großen Anfrage mit keinem Wort Defizite beim richterlichen Bereitschaftsdienst in unserem Land angesprochen. Und die müssen es ja wohl am besten wissen. Sie bauen mit diesem Antrag ein Scheinproblem auf. Wir lehnen diesen Antrag ab. Zum Antrag bezüglich Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte ein ähnlicher Seite 1 von 2 Befund: Am 30.05.2017 ­ noch nicht einmal 5 Monate ist es her ­ trat das 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches mit dem Titel ,,Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" in Kraft. Ich habe Ihrem Antrag nicht entnehmen können, was Sie eigentlich noch mehr wollen, als das, was in dieser extremen und nach Ansicht vieler Strafrechtsexperten verfassungswidrigen Verschärfung bereits umgesetzt worden ist. Wollen Sie eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für das Anrempeln eines Polizeibeamten während einer Demo, auch wenn der Täter keine Verletzungsabsicht hatte und eine Verletzung nicht stattfand? Das ist nach neuem Recht nämlich schon ein ,,tätlicher Angriff"! Über Sinn und Unsinn von Strafrechtsverschärfungen in einem Bereich, in dem die ganz überwiegend männlichen Täter betrunkene Randalierer sind, haben wir hier schon öfters debattiert. Ich bleibe dabei, diese Menschen stellen in ihrer vernebelten Rage keine Rechtsfolgenerwägungen an. Ich fürchte deswegen, dass auch die letzte Strafrechtsverschärfung nicht die beabsichtigte Wirkung haben wird. Was wirklich hilft, können Sie in der sehr aufschlussreichen Studie ,,Gewalt gegen Polizeibeamte" des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2011 nachlesen: Schutzausrüstung verbessern, Kommunikationstraining verstärken, mehr weibliche Vollzugskräfte einsetzen, Prävention gegen maßlosen Alkoholkonsum verstärken, Imagekampagnen für Polizei und Rettungskräfte. Strafverschärfungen gehörten ausdrücklich nicht zum Maßnahmenpaket der Kriminologen. Ihr Antrag ist populistischer Unsinn. Wir lehnen ihn ab. *** 2