Es gilt das gesprochene Wort! Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 12. Oktober 2017 TOP 24 + 25: Mehr Rechtssicherheit für Bürger und Polizei schaffen ­ Richterlichen Bereitschaftsdienst lückenlos gewährleisten + Gewalt gegen Polizeibeamte wirksam bekämpfen ­ Strafbarkeit tätlicher Angriffe und Bedrohungen gegen Polizeibeamte und Angehörige der BOS ins Strafgesetz aufnehmen (Drs-Nr. 19/241) Kathrin Wagner-Bockey: Antrag entbehrt jeder Logik Irgendwie haben wir es doch schon immer geahnt. Deutschland ist nicht zu retten! Und die AfD versucht jeden Tag, uns das einzureden! ,,Das Grundgesetz in Schleswig-Holstein ist in Ihren Augen so gut wie abgeschafft." Nix da Rechtsstaat. Chaos, wohin man blickt! Die Richter machen es sich abends nach 21:00 Uhr auf dem Sofa gemütlich und überlassen das ganze Land ungeregelt sich selbst. Die Polizisten haben keine Ahnung, wie sie nachts ohne Richter klar kommen sollen und tagsüber wird zwar von Richtern Recht gesprochen, aber die Gesetze nach denen sie richten sind so schlecht, dass man sie mal wieder verschärfen muss! Ist das so? Mitnichten! Ich möchte mich zunächst dem angeblich rechtswidrig fehlenden Bereitschaftsdienst der Gerichte zuwenden. Das BuVerfG hat vorgeschrieben, dass an ordentlichen Gerichten ein Bereitschaftsdienst von 06:00 bis 21:00 Uhr zur Verfügung stehen muss. Eine Entscheidung nach der Klausel ,,Gefahr im Verzuge" muss die Ausnahme sein. In einem Flächenland wie 2 Schleswig-Holstein ist nachweislich zum Glück nachts eher weniger los. Nach dem sogenannten Regel / Ausnahmeverhältnis kann deshalb auf einen richterlichen Bereitschaftsdienst verzichtet werden. Zur Beruhigung aller: Wenn die Polizei einen Rieseneinsatz plant und mitten in der Nacht 20 Wohnungen durchsuchen will, dann wird ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. So weit, so gut und nun zum Polizeiantrag. Ihr Antrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Polizisten und Hilfskräfte entbehrt jeder Logik und ist vom Sinn her schwach!!! 1. Sie sagen, die im Mai getroffene verschärfte Strafregelung für Gewaltdelikte gegen Polizisten und Hilfskräfte bietet keinen ausreichenden Schutz. Deshalb wollen sie das Gesetz erneut verschärfen. Ab welchem Strafmaß wird denn Schutz in Ihren Augen erreicht? 2. Einen Satz später behaupten Sie, dass die Strafverfolgung dieser Taten eine erhebliche kriminalpräventive Wirkung entfalten wird. Ein Widerspruch in sich. Meine Damen und Herren, ich bin Polizistin mit Leib und Seele. Über lange Jahre habe ich die Debatten zur Verschärfung des Strafrechts mitverfolgt. Das hat nichts an meiner grundsätzlichen Überzeugung ändern können: Härtere Strafen führen nicht automatisch zu größerem Wohlverhalten. Geradezu lächerlich finde ich die Behauptung, eine erhebliche kriminalpräventive Wirkung entstehe, wenn Täter härter bestraft würden, die Polizisten oder Hilfskräfte angegriffen haben. Meine Erfahrungen als Polizistin haben immer wieder gezeigt: Es gibt mehrere Bedingungen, unter denen Menschen Polizisten und Helfer angreifen: 1. Übermäßiger Alkohol- Drogenkonsum, plötzlich eskalierende Situationen, psychisch kranke Menschen 2. Staatshasser Der Einfluss auf diese Menschen durch höhere Strafen kann nicht funktionieren, weil die im Moment der Tatbegehung gar nicht rational ansprechbar sind. Wenden wir uns nun dem ,,Normalbürger" zu. Meine Damen und Herren, die Bevölkerung schätzt ihre Polizei. Sie haben das nach dem G20-Gipfel an vielen kleinen und großen Gesten gesehen. Herr Schaffer, Polizisten genießen Ansehen und Anerkennung. Polizisten genießen auch Respekt. Aber Respekt wird nicht aus Angst geboren. Das darf man niemals verwechseln. Die Bevölkerung vertraut ihrer Polizei, weil die Kolleg*innen im Einsatz taktisch klug vorgehen, weil sie dienstlich gelassen bleiben und weil sie menschlich umsichtig handeln. Wer als Politiker 3 Polizisten und Helfer wertschätzen möchte, der sorgt für gute Arbeitsbedingungen, ausreichend Kolleg*innen, und für gute, sichere Ausrüstung ­ die schützt nämlich direkt und unmittelbar.