Angelverbot | 13.10.2017 | Nr. 332/17 Klaus Jensen: (TOP 27) Verfahren an der betroffenen Bevölkerung vorbei Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat am 22. September 2017 als eine ihrer letzten Amtshandlungen, zwei Tage vor der Bundestagswahl, eine Verordnung über die Einrichtung von Naturschutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), unter anderem auch im Fehmarnbelt, unterzeichnet. Diese Festsetzung führt dazu, dass pauschale Angelverbote in diesen Gebieten gelten und das mit der Veröffentlichung am 27.9 2017 unmittelbar und sofort. Dieses Vorgehen ist vom Präsidenten des Deutschen Fischereiverbandes, Holger Ortel (auch SPD) mit den Worten bezeichnet worden: ,,das ist unanständig ­ sowas macht man nicht!" Worum geht es? Die Ausweisung von Schutzgebieten ist im Prinzip nicht zu beanstanden, das kennen wir aus anderen Bereichen zu Wasser und zu Lande auch. Aber offensichtlich ist dieses ganze Verfahren zu großen Teilen an der betroffenen Bevölkerung vorbeigegangen. Anders kann man den Aufschrei an der Ostküste doch nicht verstehen. Hier reicht eine formale Beteiligung der zuständigen (Landes-) Behörden nicht aus. Zudem wird die wissenschaftliche Grundlage der Gebietsausweisung massiv in Frage gestellt. Die Proteste gegen den umstrittenen Alleingang kommen aus vielen politischen und gesellschaftlichen Richtungen. Offenbar war auch Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt nicht in das Vorgehen eingebunden und beklagte eine ,,Verletzung des Vertrauensverhältnisses". Und der uns noch allen bekannte Präsident des Deutschen Tourismusverbandes, Reinhard Meyer, hat sich ebenfalls gegen dieses Angelverbot und für Nachbesserungen ausgesprochen. Die Konsequenzen für den Angeltourismus auf Fehmarn und der Ostseeküste sind aber auch enorm. Seite 1/2 Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Die Angelkutterbetreiber, Inhaber von Angelgeschäften und Hafenbetreiber, die Vermieter von Hotels und Ferienwohnungen, sie alle werden empfindliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Hier besteht die Gefahr, dass manche dieser sehr spezialisierten mittelständischen Betriebe in Existenznot geraten ­ und das kann es doch nicht sein. Sämtliche Vertreter des Angeltourismus sehen den Meeresschutz als selbstverständlich an. Es gibt genug Anknüpfungspunkte, an denen eine Nachbesserung, wie Reinhard Meyer dies fordert, möglich erscheint. Hier könnte sich auch die Landesregierung konstruktiver einbringen, obwohl ich auch weiß, dass die Zuständigkeit eindeutig beim Bund liegt. Ich möchte noch aus der Beschlusslage des vorigen Landtages zitieren, in der festgehalten wird, ,,dass das geplante Verbot des Freizeitangelns in der Ostsee dem Schutz der Natur nicht dient, dagegen ein solches Verbot die Akzeptanz der Bevölkerung für den Naturschutz gefährdet". Sie sehen, dass die CDU-Fraktion durchaus großes Verständnis für die Betroffenen Akteure verspürt. Pauschale Verordnungen auf womöglich wissenschaftlich dünnem Fundament sind unsere Sache aber nicht. Dennoch: Meine Fraktion wird wegen der fehlenden gemeinsamen Position innerhalb der Koalitionsfraktionen den vorliegenden Antrag ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Seite 2/2 Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de