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06.11.17
15:48 Uhr
AfD

Volker Schnurrbusch begrüßt die Überprüfung des Rundfunkbeitrags durch den Europäischen Gerichtshof

PRESSEMITTEILUNG



Volker Schnurrbusch zum Fragenkatalog des Tübinger Landgerichts an den EuGH:
„AfD begrüßt Überprüfung des Rundfunkbeitrags durch den Europäischen Gerichtshof“
Kiel, 6. November 2017 Volker Schnurrbusch, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, erklärt zum Fragenkatalog, den das Tübinger Landgericht dem Europäischen Gerichtshof zum Rundfunkbeitrag vorgelegt hat:
"Dass neben dem Bundesverfassungsgericht jetzt auch der Europäische Gerichtshof mit einer Überprüfung des Rundfunkbeitrags befasst ist, begrüßen wir sehr. Denn selbst wenn Karlsruhe den Rundfunkbeitrag nicht kippen sollte, bliebe immer noch die Frage, ob der Rundfunkbeitrag mit europäischem Recht vereinbar ist.
Der Tübinger Richter Matthias Sprißler hat jetzt dafür gesorgt, dass der EuGH insbesondere die Frage klären wird, ob der deutsche Rundfunkbeitrag pro Haushalt statt gerätegebunden erhoben werden darf. Ebenso wird sich der EuGH mit der Frage beschäftigen, ob es mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist, dass Bürger, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz haben, doppelt zahlen müssen.
Als AfD-Fraktion lehnt den Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form komplett ab. Deshalb sehen wir den Antworten des EuGH schon mit großer Spannung entgegen.“



Weitere Informationen:
• Südwest-Presse-Artikel vom 02.11. zum Fragenkatalog des Tübinger Landgerichts:
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/sind-rundfunkgebuehren- bald-geschichte_-16408261.html



Pressekontakt: Peter Rohling Pressesprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988- 1656 Mobil: +49-(0)176-419-692-54 E-Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de