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08.11.17
12:10 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft: Entscheidung des Bundessozialgerichts über Antragsfristen ist richtig

Presseinformation

Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Christopher Vogt MdL Vogt, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 285/ 2017 Kiel, Mittwoch, 8. November 2017
Gesundheit /Patientenrechte



Dennys Bornhöft: Entscheidung des



www.fdp-fraktion-sh.de Bundessozialgerichts über Antragsfristen ist richtig
Anlässlich der Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass nach Fristab- lauf beantragte Leistungsübernahmen von den Krankenkassen zu beglei- chen sind, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion Dennys Bornhöft Bornhöft:

"Das Bundessozialgericht hat mit dieser Entscheidung die Rechte der Versi- cherungsnehmerinnen und -nehmer gestärkt. Hierdurch wird der Anreiz ge- steigert, dass die Verwaltungen der Krankenkassen schneller über Begehren der Patientinnen und Patienten entscheiden müssen und diese zeitnah Ge- wissheit über ihre Behandlung bekommen.
Ähnliche Vorgaben bei Bauanträgen, die nach Ablauf einer vorgegebenen Frist automatisch als genehmigt gelten, haben die Effizienz der Antragsbe- arbeitung und zeitgleich die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger ge- steigert. "



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de