Presseinformation Kubicki, Wolfgang Kubicki MdL Vorsitzender Klahn, Anita Klahn MdL Stellvertretende Vorsitzende Vogt, Christopher Vogt MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 285/ 2017 Kiel, Mittwoch, 8. November 2017 Dennys Bornhöft: Entscheidung des Bundessozialgerichts über Antragsfristen ist richtig Anlässlich der Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass nach Fristablauf beantragte Leistungsübernahmen von den Krankenkassen zu begleichen sind, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion Dennys Bornhöft Bornhöft: "Das Bundessozialgericht hat mit dieser Entscheidung die Rechte der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer gestärkt. Hierdurch wird der Anreiz gesteigert, dass die Verwaltungen der Krankenkassen schneller über Begehren der Patientinnen und Patienten entscheiden müssen und diese zeitnah Gewissheit über ihre Behandlung bekommen. Ähnliche Vorgaben bei Bauanträgen, die nach Ablauf einer vorgegebenen Frist automatisch als genehmigt gelten, haben die Effizienz der Antragsbearbeitung und zeitgleich die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger gesteigert. " Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de www.fdp-fraktion-sh.de Gesundheit /Patientenrechte