Nr. 209 / 9. November 2017 Antidiskriminierungsstelle begrüßt Forderung des Bundesverfassungs- gerichts nach einem dritten Geschlecht im Geburtenregister Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Beschluss gefordert, dass im Personenstandsrecht ein weiterer positiver Geschlechtseintrag existieren muss. ,,Damit wird das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht aller Menschen berücksichtigt. Leider hat erst das Bundesverfassungsgericht diesen Missstand erkannt, den diese Menschen jahrzehntelang ertragen mussten: sich für ein Geschlecht entscheiden zu müssen, mit dem sie sich nicht identifizieren", so die Leiterin der Antidiskriminierungs- stelle des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu schaffen, in der in das Geburtenregister neben ,,männlich" und ,,weiblich" eine weitere Alternative (,,inter", ,,divers" oder eine sonstige, positive Formulierung des Geschlechts) eingetragen werden muss. Das Gericht erkannte damit die Forderung nach einem dritten Geschlecht an. Zuvor scheiterten alle Klage eines intersexuellen Menschen ­ zuletzt vor dem Bundesgerichtshof. ,,Das Gericht hat hier eine permanente Diskriminierung der Betroffenen erkannt und für verfassungswidrig erklärt. Konsequenterweise muss dies aber auch bedeuten, dass die Ehe für Alle somit auch für alle intersexuellen Menschen gelten muss", so El Samadoni. Seit 2013 ist es bei der Geburt eines Menschen möglich, das Geschlecht offenzulassen. Der Zwang, das Neugeborene in eine feste Geschlechterrolle zu stecken, entfiel mit dieser Änderung. Oft waren mit dieser Entscheidung in der Vergangenheit Operationen an Neugeborenen verbunden. Diese Entscheidung der Ärzte beziehungsweise der Eltern bestimmte fortwährend das Leben der Menschen. Durch die gesetzliche Variante ,,fehlende Angabe" wurde allerdings verkannt, dass sich diese Menschen nicht als geschlechtslos begreifen, sondern ein Geschlecht jenseits von ,,männlich" oder ,,weiblich" haben. Dem wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun gerecht.