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15.11.17
12:34 Uhr
FDP

Christopher Vogt: Infrastrukturprojekte beschleunigen durch Neustrukturierung der Planfeststellungsbehörde

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretender Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 292/2017 Kiel, Mittwoch, 15. November 2017
Verkehr/Straßen- und Wegegesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Infrastrukturprojekte beschleunigen durch Neustrukturierung der Planfeststellungsbehörde In seiner Rede zu TOP 7 (Änderung des Straßen- und Wegegesetzes) erklärt der parlamentarische Geschäftsführer und verkehrspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt: Vogt:

„Diese Koalition hat sich vorgenommen, die überfällige Sanierung und Verbesse- rung der Infrastruktur und insbesondere der Verkehrsinfrastruktur in unserem Bundesland engagiert anzupacken. Das ist aktuell leichter gesagt als getan. Es gibt zwar den sogenannten "Investitionshochlauf" des Bundes und nun auch des Lan- des, aber die Bereitstellung von Mitteln allein reicht ja nicht aus, um die Probleme zu lösen.
Die Minister dieser Landesregierung - insbesondere die geschätzte Finanzministe- rin und der nicht minder geschätzte Verkehrsminister - sind seit vielleicht zwei oder drei Jahrzehnten die ersten, deren Problem nicht mehr darin besteht, ausrei- chend Investitionsmittel bereitgestellt zu bekommen, sondern diese auch tatsäch- lich loszuwerden. Wir brauchen deshalb eine Reihe an strukturellen Veränderun- gen.
Hierzu sind verschiedene Maßnahmen notwendig, die wir Stück für Stück umset- zen werden. Dieser Gesetzentwurf ist das Drehen an einer ganz bestimmten Stell- schraube. Wir werden noch an vielen weiteren drehen müssen, um die Planung von Infrastrukturprojekten spürbar voranbringen zu können: Wir müssen dauerhaft deutlich mehr Investitionsmittel bereitstellen, wir müssen den Landesbetrieb Stra- ßenbau und Verkehr (LBV) zukunftsfähig aufstellen, wir brauchen mehr eigene Pla- nungskapazitäten (durch mehr Stellen, mehr Ausbildung und auch eine bessere Bezahlung, bzw. attraktivere Angebote für potenzielle Planer), wir brauchen auch mehr externe Planer, ein einfacheres Planungsrecht und einen besseren Austausch mit den Betroffenen bzw. den Umweltverbänden.
Die Planfeststellungsbehörde ist ein wesentliches Element, wenn es um die Reali- sierung von Infrastrukturprojekten geht. Durch den vorliegenden Entwurf zur Ände-
Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de rung des Straßen- und Wegegesetzes erfolgt eine Umstrukturierung der bestehen- den Zuständigkeiten in diesem Bereich.
Statt wie bisher beim LBV angesiedelt, soll die Zuständigkeit für Anhörung und Planfeststellung künftig bei einem neu zu errichtenden und dem Wirtschafts- und Verkehrsministerium zugeordneten Amt liegen. Es handelt sich somit lediglich um eine Änderung der sachlichen Zuständigkeit, nicht aber um inhaltliche Anpassun- gen. Dies ist in anderen Bundesländern ebenso geregelt und man hat dies beim Energiewendeministerium ebenso entsprechend geändert. Da reichte es allerdings aus, eine Verordnung zu ändern.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb diese Änderung der Zuständigkeit sinnvoll ist und möglichst schnell umgesetzt werden sollte. Zum einen geht es um die Un- abhängigkeit bei der Planfeststellung. Durch das neue, dem Ministerium zugeord- nete Amt für Planfeststellung erfolgt eine organisatorische Entkopplung der Plan- feststellung vom Vorhabenträger.
Hierdurch wird zum einen der Entstehung potenzieller Interessenskonflikte begeg- net. Denn fortan sollen Planerstellung und Planfeststellung nicht mehr von ein und derselben Behörde durchgeführt werden. Zum anderen soll verhindert werden, dass es zu einer möglichen Befangenheit und infolgedessen zu Verzögerungen kommen kann, wenn innerhalb einer Behörde sowohl Planerstellung als auch - feststellung erfolgen. Ich will damit nicht sagen, dass bisher ständig Interessens- konflikte vorlagen. Die Neustrukturierung begegnet diesem rechtlichen Risiko aber zukünftig bereits vorbeugend.
Neben der erhöhten Unabhängigkeit des neuen Amtes für Planfeststellung spielt auch die einhergehende Effizienzsteigerung eine Rolle, wodurch letztlich die Pla- nungsverfahren beschleunigt werden können. Durch die engere Verknüpfung kann schneller reagiert werden, um beispielsweise Ressourcen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgaben für die Planfeststellungsbehörde werden eher mehr als weniger, des- halb ist hier auch eine Aufstockung des Personals geboten. Diese Gesetzesände- rung ist vielleicht nur ein kleiner, aber dennoch wichtiger Schritt zur Beschleuni- gung der Planungsverfahren und zur Verbesserung der Infrastruktur unseres Lan- des.
Wie ich aber schon anfangs gesagt habe: Es ist aber natürlich nur einer von vielen Schritten, den wir vollziehen müssen. Meine Fraktion würde es sehr begrüßen, wenn wir diese Maßnahme schnell umsetzen könnten - im Interesse unseres Bun- deslandes!“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de