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16.11.17
16:12 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Waffengleichheit zwischen organisierten und nicht-organisierten Netz-Nutzern herstellen

Presseinformation Kiel, den 16. 11. 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 17 Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungsrechtlich überprüfen Drs. 19/301

„Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist der Versuch, Waffengleichheit zwischen organisierten und nicht-organisierten Nutzern herzustellen. Zugegeben, mit dem Gesetz ist das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden.“

Auch wer sich nur kurz im Netz bewegt, begegnet schnell unflätigen, rassistischen und
diffamierenden Bemerkungen. Anonym oder mit voller Namensnennung: es ist wirklich
erschreckend, mit welchen Botschaften man auf Facebook oder Instagram konfrontiert wird. Seit
langem wissen wir, dass der Facebook-Algorithmus dafür sorgt, dass man auch ohne es zu
wollen, mit Hass-Posts in Kontakt kommt. Man muss diese Texte gar nicht aktiv suchen, sie
finden selbst die Nutzer. Das ist eine der Schattenseiten der Like-Gesellschaft.
Der Grund ist ein Ungleichgewicht. Verschwörungstheoretiker und Rassisten haben anscheinend
viel Zeit. Sie sind von ihrer Botschaft so besessen, dass sie buchstäblich Tag und Nacht vor dem 2
Rechner verbringen, während unsereins ab und zu Familienbilder einstellt oder sich über
Veranstaltungen informiert. Diesen Vorsprung wissen diese Leute zu nutzen, von denen es einige
sogar zu einem eigenen Spitznahmen gebracht haben: die Trolle nämlich. Einschüchterung und
Angst sind die Folgen.
Das Netz ist anfällig für diese Machenschaften. Das hat nicht zuletzt der Bundestagswahlkampf
noch einmal vor Augen geführt. Wir haben alle miterleben müssen, wie eine Handvoll gut
organisierter Internet-Freaks Themen lancierte oder eine andere Richtung gab.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist der Versuch, Waffengleichheit zwischen organisierten und
nicht-organisierten Nutzern herzustellen. Zugegeben ist mit dem Gesetz das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet worden .Der Staat tut sich schwer, das international organisierte Internet mit
nationalen Gesetzen beizukommen. Außerdem ist die digitale Technik schneller als jede
Strafverfolgungsbehörde. Darum ja auch die Ideen, die Anbieter der Plattformen stärker in die
Pflicht zu nehmen.
Bislang erfolgte meines Wissens keine Evaluierung des Gesetzes; dazu ist es auch noch nicht
lange genug in Kraft. Keiner kennt also die tatsächlichen Wirkungen des Gesetzes.
Allerdings nehme ich den vorliegenden Antrag als Indiz dafür, dass das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz zurzeit eines erreicht hat: es ist Wasser auf die Mühlen von
Verschwörungstheoretikern, Populisten und Extremisten. Die posaunen doch jetzt bereits
pausenlos herum, dass ihre Weltsicht von einer nicht näher genannten Elite verboten würde. Da
passt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz prima ins Weltbild. Ich mache das auch der
Bundesregierung zum Vorwurf. Sie hat den Entwurf übereilt mit heißer Nadel genäht und dann
ohne gründliche Prüfung im Wahlkampf durchs Parlament gejagt.
Die Quittung ist eine bundesweite AfD-Kampagne gegen das Gesetz, die ihren Anfang in der
sächsischen Landtagsfraktion nahm. Die Verfassungsbeschwerde wird wohl folgen; lange genug
angekündigt ist sie ja schon. 3
Tatsächlich verhandeln gerade die Sondierer in Berlin über das Gesetz. Einig ist sich Jamaika
derzeit bloß in der Analyse, dass Mängel dringend behoben werden müssen. Aber wie die
Neuentwicklung dann aussehen wird, ob es eine neues Gesetz oder lediglich kleine Anpassungen
geben wird, weiß derzeit noch niemand.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html