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16.11.17
16:34 Uhr
FDP

Stephan Holowaty: Hass bekämpfen und Meinungsfreiheit verteidigen

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretender Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 308/2017 Kiel, Donnerstag, 16. November 2017
Digitalisierung/NetzDG



www.fdp-fraktion-sh.de Stephan Holowaty: Hass bekämpfen und Meinungs- freiheit verteidigen In seiner Rede zu TOP 17 (Netzwerksdurchsetzungsgesetz verfassungs- rechtlich überprüfen) erklärt der Sprecher für Digitales der FDP- Landtagsfraktion, Stephan Holowaty : Holowaty:
„Meinungsfreiheit lebt davon, dass wir auch der Meinung des Andersden- kenden zuhören. Sicherlich, oftmals ist die andere Meinung für den ein oder anderen schwer zu ertragen, können wir sie gar als widerlich empfinden, als politisch nicht korrekt, als engstirnig, polemisch oder als nicht angepasst genug. Manch einer rutscht in den sozialen Medien gerne mal auf der Tasta- tur aus, das Motto „erst denken dann posten“ ist nicht jedermanns Sache.
Und trotzdem: Meinungsfreiheit muss auch die andere Meinung ertragen. Meinungsfreiheit hat aber auch zu Recht gesetzliche Grenzen. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung sind aus gutem Grund Straftaten. Und doch ist die Abgrenzung zu einer zugespitzten Meinungsäu- ßerung manchmal schwierig.
Die heutigen sozialen Medien verbreiten unsere Äußerungen schnell und oft wirkungsvoll. Leider auch die unüberlegten, die dummen. Hass und Rassis- mus, Beleidigungen und fake news, die ganze Breite des Lebens. Das gibt es nicht nur bei Facebook und Twitter. Auch in örtlichen Internet-Zeitungen und Blogs wird gerne gegen ehrenamtliche Kommunalpolitiker gepöbelt was das Zeug hält, ihnen beispielsweise Betrug oder Bestechlichkeit vorgewor- fen.
Der Bundestag hat in der Großen Koalition das von Justizminister Maaß entwickelte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet, um we- nigstens mit Hasskommentaren in den großen sozialen Medien zurechtzu- kommen – ein Gesetz, dass nach Meinung vieler jedoch die Meinungsfrei-

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Grimminger Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de heit, die Freiheit der Rede vollkommen unangemessen einschränkt und das eigentliche Problem – nämlich das fehlende Denken - überhaupt nicht löst. Schlimmer noch: es privatisiert die Rechtsdurchsetzung und verweigert Be- troffenen rechtliches Gehör. Es verurteilt ohne Verteidigung, ohne ange- messene rechtliche Würdigung.
Es ist Aufgabe der Justiz zu entscheiden, was Recht ist und was nicht. Und es muss jedem, der beschuldigt wird, möglich sein, sich zu verteidigen, Ge- hör zu finden und auch Rechtsmittel einzulegen. Die Durchsetzung darf nicht an der fehlenden Ausstattung der Justiz scheitern. Wir können doch nicht Facebook oder anderen sozialen Netzwerken Entscheidungen über die Einschränkungen von Grundrechten übertragen, ohne den Rechtsweg oder auch nur einen Auskunftsanspruch den Betroffenen zu ermöglichen.
Und genau da ist die doppelte Schwäche dieses Gesetzes: nicht nur die Be- urteilung, ob eine Äußerung strafbar ist oder nicht – also die Einschränkung der Meinungsfreiheit – wird an Private übertragen. Zusätzlich werden dem Privaten 50 Mio. Euro Bußgeld angedroht, wenn er nicht schnell genug löscht. Also ist es nur verständlich, wenn der Private nach dem Motto „Lie- ber löschen als Bußgeld“ vorgeht. Im Zweifel also gegen den Angeklagten. Im Zweifel ohne rechtliches Gehör. Im Zweifel ohne den Kontext oder die In- tention eines Kommentares zu berücksichtigen.
Zuviel Löschen, also das Einschränken der Meinungsfreiheit, wiederum führt zu keinem Bußgeld, denn „overblocking“ hat keine Konsequenzen. Betrof- fene, deren Grundrecht eingeschränkt wurde, haben keine Ansprüche. Mehr noch: sie erfahren nicht – i.d.R. noch nicht einmal auf Anfrage - was denn der genaue Grund für die Löschung, die Sperre war. Was ihnen – wie es im Gesetz heißt – „offensichtlich Rechtswidriges“ vorgeworfen wird.
Die Anhörung im Bundestag hat klar ergeben, dass die meisten Experten das Gesetz für verfassungswidrig halten. Eine große Zahl von Organisatio- nen, Verbänden und Initiativen hat im Mai 2017 bereits die „Deklaration für Meinungsfreiheit“ gegen das NetzDG veröffentlicht. Mit dabei sind, u.a. Amadeu Antonio Stiftung, der Branchenverband bitkom, der Bundesverband deutsche Startups, der CCC, der Verband der Internetwirtschaft, der liberale Verein für Netzpolitik, load eV, Wikimedia, Reporter ohne Grenzen und viele andere.
Darin heißt es: „Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.“
Die Haltung der FDP zum NetzDG ist klipp und klar: Das NetzDG provoziert nicht nur Zensur – es sanktioniert Meinungsäußerung, ohne dass ein Richter hieran beteiligt sein muss. Dieses Gesetz gefährdet das Recht auf freie Mei- nungsäußerung.
Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Grimminger Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Wer hate speech wirklich unterbinden will, der muss in der Justiz die nötigen Mittel und Ressourcen bereitstellen. Und nicht Anreize schaffen, mit denen im Zweifel einem sozialen Netzwerk hohe Strafen dafür angedroht werden, wenn es Grundrechte hoch bewertet und im Zweifel für den Angeklagten entscheidet. Dieses Gesetz muss grundlegend überarbeitet werden.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Grimminger Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de