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16.11.17
16:36 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Verfassungswidrige Meinungskontrolle in sozialen Netzwerken beenden

PRESSEINFORMATION



Antrag der AfD zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des NetzDG (TOP 17):

„Verfassungswidrige Meinungskontrolle in sozialen Netzwerken beenden“ Kiel, 16. November 2017 Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag fordert die Landesregierung auf, gegen das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) initiierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zu erheben. In seiner Rede führt er dazu aus:
„Der vor zwei Jahren in der Öffentlichkeit dramatisierte Kampf gegen Hasskommentare schuf den Boden für das, was seit dem 1. Oktober den Namen Netzwerkdurchsetzungs- gesetz (NetzDG) trägt.
Schon das Zustandekommen des Gesetzesentwurfes erzeugte Kritik in allen gesellschaft- lichen Bereichen:
• Die erste Lesung führte zu ersten Widerständen auch in den Reihen von Union und SPD.
• Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages vertrat in einem Gutachten die Auffassung, das Gesetz verstoße gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und zudem gegen Europarecht.
• Bei einer Anhörung brachten nicht weniger als acht von zehn geladenen Experten erhebliche Bedenken zum Ausdruck.
• Besonders markant fiel dabei die Stellungnahme des Geschäftsführers von „Reporter ohne Grenzen“ aus: Dieser stellte fest, dass das geplante Gesetzesvorhaben an die Methoden autokratischer Staaten erinnere und die Gefahr des Missbrauchs schaffe. Er empfahl, den Gesetzentwurf komplett zu verwerfen, um nicht negative Präzedenzfälle für andere Länder zu schaffen.



Fairerweise muss man sagen, dass es nicht nur Kritik für das Gesetzesvorhaben gab: Alexander Lukaschenko, autokratisch herrschender Staatspräsident von Weißrussland, berief sich bei der von ihm betriebenen Zensur des Internets im Kampf gegen Oppositionelle seines Landes ausdrücklich auf den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und sein Gesetzesprojekt.
Da darf man ruhig mal klatschen!
Seit dem 1. Oktober 2017 haben nun die Anbieter sozialer Netzwerke drei Monate Zeit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein mehr als fragwürdiges Verfahren zur Löschung vermeintlich rechtswidriger Inhalte im Internet installiert wird.
Meine Damen und Herren, „Hate Speech“ und „Fake News“ sind Begriffe, die im Gesetz weder erklärt noch definiert werden, sie avancierten aber zu den zentralen Schlagwörtern – oder besser Kampfbegriffen – aus der politischen Debatte. Und diese ist nun in ein politisches Gesetz eingeflossen.
Dabei überwachen die Anbieter der Plattformen die Inhalte selbst. Das NetzDG nimmt die Entscheidungsgewalt den Gerichten aus den Händen und legt sie in die Verantwortung der Anbieter. Private Unternehmen entscheiden so über den Umfang der Meinungsfreiheit, einem der elementarsten Grundrechte überhaupt. Die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im Falle strafbarer „Hasskriminalität“ war das Ziel, das NetzDG verbessert aber eben nicht die Rechtsdurchsetzung durch Gerichte, sondern es privatisiert die Rechtsauslegung, und das ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
Zu Löschen sind zunächst vor allem „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte - innerhalb von 24 Stunden. Für alle sonstigen rechtwidrigen Inhalte gilt eine Löschungsfrist von nur sieben Tagen. Was in diesem Sinne offensichtlich oder sonst irgendwie rechtswidrig ist, sollen die Anbieter sozialer Netzwerke ebenfalls selbst entscheiden und natürlich löschen.
Bei angedrohten Bußgeldzahlungen bis zu 50 Millionen Euro werden sich die Anbieter sozialer Netzwerke im Zweifelsfall für die Löschung von Inhalten entscheiden. Diese Einschätzung teilt auch Professor Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster.



Im Zweifelsfall also FÜR die Löschung, und im Zweifelsfall GEGEN die Meinungsfreiheit.
Der OSZE-Beauftragte für die Medienfreiheit, Harlem Désir, warnt vor Overblocking durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Der Umfang des Gesetzes sei „übermäßig breit und seine Wirkung könnte für die Freiheit der Meinungsäußerung allzu restriktiv sein“.
Auch der UN-Sonderberichterstatter David Kaye hat in einem veröffentlichten Schreiben erhebliche Bedenken gegen das in Deutschland geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) formuliert. Kaye sehe – wie auch wir von der AfD-Fraktion - die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre gefährdet.
Meine Damen und Herren, das ist das Ergebnis eines Gesetzgebungsverfahrens, bei dem das Verfassungsrecht einer ideologisch aufgeladenen Debatte bedenkenlos unter- geordnet wurde.
Meine Damen und Herren, das NetzDG gehört in den legislativen Mülleimer, und nicht in die deutsche Rechtsordnung.
Die politischen Zeichen dafür stehen günstig:
• Die FDP unter Christian Lindner kündigte noch im Wahlkampf eine Klage gegen das NetzDG an.
• Über alle Parteigrenzen hinweg regt sich teils massive Kritik am NetzDG.
• Schon die Abstimmung im Bundestag am 30. Juni von nur etwa 50 anwesenden Abgeordneten lässt erkennen, wie wenig Zustimmung für ein derart verfassungswidriges Konstrukt bestand.
Vertrauen wir also gemeinsam auf die lebendige politische Debatte in unserem Land, vertrauen wir auf die bereits bestehenden und ausreichenden Schutzvorschriften unserer Rechtsordnung, aber verzichten wir auf jede Form voreiliger Zensur!


Weitere Informationen:
• Link zum Original-Antrag der AfD-Fraktion: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00300/drucksache-19-00301.pdf



Pressekontakt:
Peter Rohling Pressesprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988- 1656 Mobil: +49-(0)176-419-692-54 E-Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de