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16.11.17
17:26 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 21: Zweiter Aufguss oder Kurswechsel?

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. November 2017



TOP 21: Förderung von besonders begabten, leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern weiterentwickeln (Drs-Nr. 19/209)



Martin Habersaat:
Zweiter Aufguss oder Kurswechsel?


Im Juni 2015 wurde eine KMK-Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler beschlossen. Im November 2016 folgte eine Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler. Im April 2017 legte die Landesregierung einen Bericht zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein vor (Drucksache 18/5051). Ein Funfact für alle Notenfetischisten: Maßgeblich für die Förderung ist nicht die bereits in Noten erbrachte Leistung, sondern das erkennbare Potenzial der bzw. des jeweiligen Lernenden. In der KMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Strategie 2015 und Initiative 2016 sind auch von Schleswig-Holstein mit beschlossen worden. Über die Umsetzung wurde 2017 berichtet. Was ist also der tiefere Sinn des Koalitionsantrages? Hat Schleswig-Holstein unter Federführung von Ministerin Britta Ernst diese Förderinitiative unterstützt und ist nach dem Amtsantritt der schwarzen Ampel daraus wieder ausgestiegen, überlegt es sich jetzt aber auf Druck der Koalitionsfraktionen wieder neu? Vielleicht hilft ein Blick in Ihren Antrag: In den KMK- Papieren ist von „leistungsstarken und potentiell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und 2



Schüler“ die Rede. Das sind etwa 20 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Sie fügen jetzt noch den Begriff der „besonders begabten“ Schülerinnen und Schüler hinzu. Ist das eine durchdachte Neupositionierung, in der Sie die Zahl der in den Blick zu nehmenden Schülerinnen und Schüler beträchtlich erweitern? Oder meinten Sie das gar nicht und wir vertun wir schlicht und einfach unsere Zeit damit, die Landesregierung zu etwas aufzufordern, was sie seit einem Jahr ohnehin tut? Etwas das die KMK-Papiere nicht fordern, ist die Gründung von Elitegymnasien, in die Schüler mit einem IQ von weniger als 140 ohnehin nicht aufgenommen werden dürfen. Diesen Unfug zu fordern, hat sich heute die AfD vorbehalten.
Aus unserer Sicht ist die Förderung besonders begabter junger Menschen ein Element der Inklusion. An allen Schulen sollen die Stärken und Potentiale aller Schülerinnen und Schüler erkannt und zur Entfaltung gebracht werden. Individuelle Förderung muss vom einzelnen Kind ausgehen, dazu müssen die Kinder nicht besonders sortiert werden. In diesem Sinne hatte sich das Parlament noch im März mit den Stimmen der Küstenkoalition und der Piratenfraktion positioniert und sich darin ausdrücklich zu dem Bericht der Landesregierung über die Förderung von Schülern mit besonderen Begabungen zur Umsetzung der Bund-Länder-Initiative bekannt. Wollen Sie das ändern?
Noch im Februar 2017 war die CDU im Antrag 18/5156 der Auffassung, dass leistungsstarke von Gemeinschaftsschulen an Gymnasien wechseln sollen. Solche Gedanken finde ich im Antrag der schwarzen Ampel nicht mehr. Oder wäre dieser nächste Anschlag auf unser Schulsystem und die Gemeinschaftsschulen in dem Konzept zu befürchten, dass Sie bis Herbst 2018 einfordern? (Einen Hinweis werden wir bekommen, wenn wir sehen, wie die von ihnen gewollte schriftliche Schulartempfehlung in Klasse 4 aussieht.)
Ich gehe davon aus, dass die Koalition am Ende noch erklären kann, was sie meint und dass das Ministerium im Bildungsausschuss etwas präziser darlegen wird, welche konkreten neuen Maßnahmen es zur Umsetzung der Bund-Länder-Initiative plant. Daher bitte ich um Überweisung des Antrages der Koalition in den Bildungsausschuss; den AfD-Antrag werden wir ablehnen.