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17.11.17
11:06 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zur Charta der Regional- und Minderheitensprachen und zum Landesverwaltungsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 5 + 9 – Änderung des Landesverwaltungsgesetzes Landeshaus und Bestimmungen zur Charta der Regional- und Düsternbrooker Weg 70 Minderheitensprachen nachmelden 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt der minderheitenpolitische Sprecher Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Rasmus Andresen: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 346.17 / 17.11.2017


Sprachenrechte sind Menschenrechte
Ich habe vor wenigen Wochen im Landtag mit jungen Angehörigen von Minderheiten und Volksgruppen aus ganz Europa diskutiert. Sie waren auf Einladung der Gesellschaft für bedrohte Völker zu Gast bei uns in Schleswig-Holstein.
Mir ist in dem Gespräch nochmal bewusst geworden, welch wichtige Bedeutung unsere Minderheitenpolitik auch über Schleswig-Holstein hinaus hat. Die jungen Menschen bei- spielsweise aus der Ukraine oder osteuropäischen Ländern waren sehr interessiert daran zu erfahren, wie Gleichstellung von Minderheit mit Mehrheit diskriminierungsfrei bei uns funktioniert.
Wir sprechen hier in verbundener Debatte über zwei Punkte, die das Thema Minderhei- ten- bzw. Regionalsprachen betreffen und unsere besondere Minderheitenpolitik deutlich machen. Sie liegen mir auch persönlich am Herzen.
Wir unterstützen den SSW-Antrag zur Sprachencharta. Der Kollege Lars Harms hat dazu bereits viel Richtiges gesagt. Der kulturelle Reichtum und die Sprachenvielfalt, die wir in Schleswig-Holstein dank der hier lebenden Minderheiten haben, ist eine Besonderheit und prägt unser Land. Diese zu pflegen, zu erhalten und weiterentwickeln, eint uns hier im Haus.
Mit Dänisch, Friesisch, Niederdeutsch und Romanes haben wir vier der fünf Minderhei- tensprachen, die es in Deutschland gibt, bei uns vertreten. Es ist eine Bereicherung für alle, die hier leben. Es ist aber auch eine besondere Verpflichtung. Sprachenrechte sind Menschenrechte.
Die Charta unterzeichnet hat zwar der Bund, aber die meisten Bereiche, die die Charta

Seite 1 von 2 benennt, fallen in die Zuständigkeit des Landes: Bildung, Kultur, Medien. Wir haben des- halb in der vergangenen Wahlperiode die Umsetzung der Sprachencharta forciert und einen ressortübergreifenden Handlungsplan für Sprachenvielfalt aufgelegt.
Bei der Vorstellung des Sprachenchartaberichtes 2016 hier im Landtag am 9. Juni 2016 haben wir vom damaligen Ministerpräsidenten Torsten Albig hören können, dass Schles- wig-Holstein vieles gut umsetzt von dem, was in der Charta vereinbart wurde. Darunter auch Dinge, zu denen sich das Land nicht ausdrücklich verpflichtet hat.
Es ist sehr richtig, solche Punkte nachzumelden, um auch nach außen deutlich zu ma- chen, wie wir Sprachenpolitik gestalten können. Es macht deutlich, dass wir in den letzten Jahren unsere Minderheitenpolitik fortgesetzt haben und nicht stehen geblieben sind. Es lohnt sich aber, darüber im Detail im Europaausschuss zu sprechen.
Die sehr differenzierte Tabelle, die der SSW der Begründung seines Antrags beigefügt hat, zeigt auch, dass es sich lohnt, über die Punkte im Detail zu sprechen. Wir sollten dies mit den unterschiedlichen Akteur*innen auch ganz offiziell als Parlament beraten und dann alle notwendigen Schritte einleiten. Daher möchten wir auf eine Ausschussbe- ratung nicht verzichten.
Mit der Änderung des Landesverwaltungsgesetzes in der 18. Wahlperiode durch das Ge- setz zur Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Stärkung der autochthonen Minder- heiten haben wir in der Küstenkoalition unter anderem geregelt, dass in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde sowie in der Stadt Flensburg dänisch als Sprache in der Kommunikation zwischen Bürger*innen und Behör- den verwendet werden kann.
Als Flensburger Minderheitendäne kann ich feststellen, dass es sehr richtig war, das Lan- desverwaltungsgesetz zu ändern. Angehörige der Minderheit werden dadurch in ihrem Grundrecht gestärkt.
Der SSW schlägt jetzt vor, dass diese Regelungen auch für die Stadt Kiel gelten sollen. Wir Grüne stehen diesem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber. Auch bei diesem Vor- stoß wünschen wir uns eine parlamentarische Beratung, um der Stadt Kiel die Gelegen- heit zu geben, ihre Positionen vorzutragen und Erfahrungen aus den anderen Regionen miteinzubeziehen.
Ich freue mich auf die Beratung im Europaausschuss und bedanke mich für den erneut sehr konstruktiven Vorstoß des SSW. Tak for det!
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