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17.11.17
12:25 Uhr
FDP

Kay Richert: Personalbedarfsanalyse im Justizvollzug ist notwendig und überfällig

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretender Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 316/2017 Kiel, Freitag, 17. November 2017
Innen/Personalbedarfsanalyse



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert: Personalbedarfsanalyse im Justizvollzug ist notwendig und überfällig In seiner Rede zu TOP 26 (Personalbedarfsanalyse Justizvollzug) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: Richert:
„Eine unabhängige Personalbedarfsanalyse für den Justizvollzug wurde von den Freien Demokraten bereits in der letzten Wahlperiode beantragt. Ich freue mich, dass diese nunmehr auf den Weg gebracht wird. Besser spät als nie.
Hintergrund für die Notwendigkeit der Personalbedarfsanalyse ist auch das Strafvollzugsgesetz, das in der letzten Wahlperiode verabschiedet wurde. Der Justizvollzug, der vorher bundesrechtlich geregelt war, wurde durch die- ses Gesetz erstmals landesrechtlich normiert. Geregelt wurden in diesem Gesetz eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Grundsatz auch von meiner Fraktion begrüßt wurden. Ich denke hierbei etwa an den familienorientierten Vollzug.
Worauf wir aber immer gedrungen haben, ist, dass die Justizvollzugsanstal- ten sachlich und personell so ausgestattet werden, dass die modernen An- sätze im Vollzug auch umgesetzt werden können. Natürlich muss sich der Justizvollzug weiterentwickeln und idealerweise sollten sich auch alle gesi- cherten Erkenntnisse für einen modernen und vor allem erfolgreichen Voll- zug wiederfinden. Insofern müssen sich die Instrumente des Vollzugs ver- ändern. Was aber nicht geht, und was wir scharf verurteilt haben und nun- mehr beheben wollen, ist, dass solche Veränderungen zulasten der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug gehen. Es wäre besser und seri- öser gewesen, den tatsächlichen Bedarf umfassend und gründlich zu klären, bevor es zur Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes kam.
Manch eine Stellungnahme in der damaligen Anhörung zum Strafvollzugsge- setz liest sich wie ein Brandbrief. So wurde von Gewerkschaftsseite ein- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de dringlich davor gewarnt, dass für das neue Gesetz nicht genug Personal vorhanden ist, und dass die Maßnahmen zulasten der Mitarbeiter und sogar ihrer Gesundheit gehen werden.
Und tatsächlich war der hohe Krankenstand beim Personal in unseren Voll- zugsanstalten schon alarmierend bevor es das neue Strafvollzugsgesetz gab. Man kann daher erahnen, dass die Personalsituation schon seit langem nicht ideal war. Die Änderungen im Strafvollzug, denen keine angemessene Ausstattung gegenüberstand, haben dies nochmals verschärft. Längere Be- suchszeiten und Ausführungen sind nicht ohne Mehraufwand zu bewältigen. Dieser Mehraufwand muss sich auch in der Ausstattung wiederspiegeln. Andernfalls wird Politik auf dem Rücken der Beschäftigten gemacht.
Wir sind der festen Überzeugung, dass ein effektiver und erfolgreicher Strafvollzug nur mit motivierten und gut qualifizierten Mitarbeitern zu errei- chen ist. Dafür ist eine angemessene Personalausstattung Grundvoraus- setzung. Die Koalition wird hier an vielen Stellen handeln und hat sich bei- spielsweise auf die Schaffung von 500 neuen Stellen für die Polizei bis zum Ende der Legislaturperiode verständigt. Im Justizvollzug müssen wir zu- nächst einen anderen Schritt gehen, damit wir eine genaue Vorstellung von den tatsächlichen Bedarfen haben und keine auf Mutmaßungen basierenden Maßnahmen unternehmen.
Klar ist aber: Aufwand und Personal müssen in einem angemessenen Ver- hältnis stehen. Mir ist besonders wichtig, dass wir dies anhand objektiver Kriterien ermitteln. Deswegen sollen beispielsweise bei der Personalbe- darfsanalyse auch die Krankenstände und die Ergebnisse zur Erhebung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement gleichermaßen Berücksichtigung finden. Da sich im Strafvollzug große Unterschiede schon aus der Art und Zusammensetzung der Anstalten ergeben, soll auch dies explizit bei einer umfassenden Personalbedarfsanalyse berücksichtigt werden.
Wir wollen motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug, die ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe gerne und gut erfüllen. Und wir wol- len einen modernen und erfolgreichen Justizvollzug. Wir wissen, dass dieser nur mit ausreichendem und gut qualifiziertem Personal zu haben ist.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de