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17.11.17
13:05 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 26: Die Personalbedarfsanalyse muss transparent, valide und nachvollziehbar erfolgen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 17. November 2017



TOP 26: Personalbedarfsanalyse Justizvollzug (Drs-Nr. 19/315)



Stefan Weber:
Die Personalbedarfsanalyse muss transparent, valide und nachvollziehbar erfolgen


Die Beschäftigten im Justizvollzug leisteten jeden Tag hervorragende Arbeit. Dem Personal der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein gebührt unsere Anerkennung. Die körperlichen und psychischen Belastungen ihrer Tätigkeit sind keine Selbstverständlichkeit. Schleswig- Holstein hat die geringste Gefangenenrate. In Relation zur Bevölkerungszahl sitzen in Bayern dreimal so viele Menschen ein. Wir können aber auch nicht leugnen, dass die Situation im Justizvollzug in den letzten Jahren nicht einfacher geworden ist. Die Gefangenenklientel wurde für die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten zunehmend schwieriger. Ja, es gibt Krankenstände in Justizvollzugsanstalten, die uns nicht zufrieden stellen. Aber es wurde auch was getan. In den letzten Jahren wurden vielfältige Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung für Bedienstete des Justizvollzuges angeboten. In Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten der Anstalten wurden Angebote aus dem Bereich der Gesundheitsförderung weiter ausgebaut, z.B. Ergonomic Checks. Es gab Maßnahmen im Bereich betriebssportlicher Aktivitäten, wie z.B. Bereitstellung von Sportstätten und Sportgeräten, vergünstigter Eintritt in öffentlichen Schwimmbädern und die Durchführung von Gesundheitstagen. 2



Damit das Vollzugsziel, die Befähigung der Gefangenen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen, erfüllt werden kann, brauchen wir gesundes und motiviertes Personal, damit sich möglichst viele Chancen der Resozialisierung bieten. Aufgrund einer erlebten Diskrepanz zwischen dem Anspruch an die Berufsrolle, dem Ziel der Resozialisierung und der Tagesrealität in den Anstalten, ist es für viele Bedienstete schwierig, eine intakte Rollenidentität aufzubauen. Auch mangelnde Erfolgserlebnisse und eingefahrene Routine können bei einigen Bediensteten zur Ernüchterung beim Ableisten des Dienstes führen. Dem Personal in den Justizvollzugsanstalten muss das Gefühl gegeben werden, dass sie mit ihrer Arbeit etwas Sinnvolles bewirken. Dazu sollte ihnen angemessene Unterstützung und Wertschätzung entgegenkommen. Mit ihrem Antrag für eine Personalbedarfsanalyse im Justizvollzug wollen sie den Personalbedarf ermitteln, der der Ziel- und Zwecksetzung der jeweiligen Anstalt entspricht. Sie wollen Anstaltsleitungen und Personalvertretungen mit einbeziehen. Wir werden genau verfolgen, was das bedeutet und wie es erfolgt.
Die FDP hatte in der letzten Wahlperiode bereits einen Antrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag gestellt (Drs. 18/4098), in dem eine Analyse des Personalbedarfs im Justizvollzug durch eine „externe Kommission“ durchgeführt werden sollte. In der Debatte des Landtages über diesen Antrag wurde jedoch deutlich, dass dieses in der praktischen Umsetzung auf unterschiedliche Probleme, die in der Spezialität der Materie Justizvollzug begründet sind, stoßen wird. So ist es nur folgerichtig, dass Prüfungen des Bundesrechnungshofes gezeigt haben, dass bei der Beschreibung der für eine Personalbedarfsermittlung zu erbringenden Leistungen oft unscharfe oder zu pauschale Aufgabenbeschreibungen verwendet werden.
Begriffe wie „angemessene Methoden“ oder „neuester Stand der Wissenschaft“ sind zu unbestimmt, um die zu erbringende Leistung des externen Beraters zu definieren. Letztlich überlassen solche Worthülsen dem Beratungsunternehmen selbst die Entscheidung, mit welchen Methoden und mit welchem Aufwand es den Personalbedarf ermitteln will. Hier werden wir genau aufpassen. Bitte bedenken Sie das externe Berater sich nur schwer in die Arbeitsrealität in Justizvollzugsanstalten hineindenken können. Angesichts der erheblichen Eigenleistungen, welche Behörden auch bei der Personalbedarfsermittlung durch externe Berater erbringen müssen, empfehlt es sich den Umfang des Beratungsauftrages zu beschränken. Ich möchte betonen, dass eine Erhebung nur dann eine verlässliche Grundlage für die politische Diskussion über die Personalbemessung im Justizvollzug sein kann, wenn sie transparent, valide und nachvollziehbar erfolgt und nicht bereits mit bestimmten Bewertungen, Lücken oder Fehlern verbunden ist. 3



Meine Damen und Herren von der Landesregierung, seien sie versichert, wir werden genau beobachten, wer, wie die Personalbedarfsanalyse erstellt und was dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst und überhaupt für die Justizvollzugsanstalten als Ganzes bedeutet.