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17.11.17
13:15 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Bedarfsanalyse für den Justizvollzug kann nur ein erster Schritt sein

PRESSEINFORMATION



Claus Schaffer zum Personalbedarfs-Antrag der Regierungsfraktionen (TOP 26):

„Bedarfsanalyse für den Justizvollzug kann nur ein erster Schritt sein“ Kiel, 17. November 2017 Die AfD-Fraktion im Kieler Landtag stimmt dem Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP zu, im Bereich des Justizvollzugs eine Personalbedarfs- analyse durchzuführen. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion führte in seiner Rede dazu aus:
„Gegen Ihren Antrag ist im Grunde nichts einzuwenden, aber lassen Sie mich an dieser Stelle auf den Koalitionsvertrag hinweisen, aus dem ich mit Erlaubnis des Präsidiums zitiere: … Wir erkennen, dass die derzeitige Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten die Arbeit mit den Gefangenen deutlich erschwert. Deshalb werden wir durch eine unabhängige Personal- bedarfsanalyse ermitteln, wie sich der tatsächliche Personalbedarf, auch unter Berücksichtigung der erheblichen Krankenstände, darstellt ...
Auch in der Begründung Ihres Antrages ergeben sich praktisch keine neuen Aspekte, die über das selbst gesteckte Ziel im Koalitionsvertrag hinausgehen. Habe ich Ihren Antrag insofern als eine an die Landesregierung gerichtete Aufforderung zum Arbeiten richtig verstanden?
Sie haben vielleicht noch den Wahlslogan
„Man muss es nicht nur wollen, man muss es können!“
vor Augen. Als AfD-Fraktion gehen wir da einen Schritt weiter:
„Man muss es nicht nur wollen, man muss es auch können. Und vor allem muss man es auch tun!“
Das von Ihnen als Anstoß angeführte veränderte Strafvollzugsgesetz ist seit 14 Monaten in Kraft und bringt ganz offenbar die befürchteten Probleme mit sich. Die von SPD, Grüne und SSW erzielten Erleichterungen für Strafgefangene bedeuten für die Bediensteten im Strafvollzug alles andere als Erleichterungen.
Verwaltungsmehraufwand, zusätzliche Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Verschlechterungen bei der täglichen Arbeitszeit sind die direkten Folgen für die Bediensteten im Justizvollzug.
Dass es so kommen würde, hat Ihnen die GdP-Fachgruppe Justiz seinerzeit angekündigt, und auch wir haben hiervor bereits außerparlamentarisch gewarnt.
Tatsächlich war der Bereich Justizvollzug schon lange vor der Änderung des Strafvollzugsrechts personell und strukturell am Rande der Arbeitsunfähigkeit.
JVA-Bedienstete werden zu Opfern von Geiselnahmen, so geschehen Weihnachten 2014 in Lübeck.
Aufruhr von Insassen, die sich weigern, zurück in ihre Zellen zu gehen. So geschehen vor drei Monaten in Lauerhof und Neumünster.
Verringerung von Aufschlusszeiten und Sportprogrammen durch fehlende Betreuung, und damit einhergehend eine zunehmend aggressive Stimmung unter den Gefangenen.
Meine Damen und Herren, wir wollen hier in Schleswig-Holstein keine Zustände wie im rot-grün regierten Hamburg, wo Gefängnisse wie die JVA Fuhlsbüttel vor dem Kollaps stehen, wie Mitarbeiter vor Ort ausgesagt haben. Es ist Realität, dass das Personal dort vor allem mit dem in den letzten Jahren stark angestiegenen Ausländeranteil unter den Insassen heillos überfordert ist.
Der Ausländeranteil liegt dort mittlerweile zwischen 60 und 70 % und hier sind es vor allem die nordafrikanischen, arabischen und albanischen Gefangenen, die das Gefängnispersonal in Bedrängnis bringen, wie eine Anfrage im Hamburgischen Senat im vergangenen August ergeben hat.
Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wird in Schleswig- Holstein nur 2,3 % des Haushalts für den Erhalt und Ausbau der Justiz investiert. Das ist der zweitschlechteste Wert bundesweit, nur in Bremen wird hierfür noch weniger getan. Die Küstenkoalition hat im schleswig-holsteinischen Justizvollzug einen enormen Schaden angerichtet, der sicher nicht in 6 Monaten zu beheben ist, das gestehe ich der Landesregierung gerne zu.
Das Erheben eines Personalbedarfs und Ermitteln von Verbesserungsmöglichkeiten im Justizvollzug ist dabei sicher kein verkehrter Schritt, aber es kann eben nur ein erster Schritt sein.
Ihr Antrag lässt nun die Vermutung aufkommen, dass die regierungstragenden Fraktionen die Landesregierung zum Handeln auffordern, ja sogar auffordern müssen.
Und ich denke, dass dem auch tatsächlich so ist. Die Koalition der „Möglichmacher“ erscheint immer häufiger als eine „Koalition der Möglicherweise-macher“.
Sehr verehrte Kollegen der Regierungsfraktionen, wir stimmen Ihrem Antrag hier zu, aber es wäre jetzt an der Zeit, endlich das umzusetzen, wofür sie auch gewählt wurden.
Und wenn es dem Justizvollzug in Schleswig-Holstein wieder auf die Beine hilft, haben Sie unsere Unterstützung!“

Weitere Informationen:
• Antrag der Regierungsfraktionen: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00300/drucksache-19-00315.pdf



Pressekontakt:
Peter Rohling Pressesprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988- 1656 Mobil: +49-(0)176-419-692-54 E-Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de