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07.12.17
10:11 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung legt siebten Tätigkeitsbericht vor

Nr. 228 / 7. Dezember 2017

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung legt siebten Tätigkeitsbericht vor
Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, hat den Bericht über seine Tätigkeiten in den Jahren 2015 bis 2017 an das Parlament übergeben. „Ich zeige auf, wo Politik etwas für Menschen mit Behinderungen bewegen muss“, sagte Hase heute (Donnerstag) im Rahmen der Landespressekonferenz in Kiel. „Damit möchte ich nicht nur über meine Arbeit berichten, sondern meinen Anregungen mehr Gewicht als bisher geben.“
Das Papier, Hases siebter Tätigkeitsbericht, stellt die wesentlichen Aktivitäten der vergangenen Jahre dar. Für die Landespolitik sind in einer zusätzlichen Darstellung notwendige Handlungs- ansätze für die Zukunft aufgestellt. „Im Bericht ist nachzulesen, welche Themen mich und mein Team besonders beschäftigt haben. In den Handlungsempfehlungen ziehe ich daraus Schlüsse für das Land“, fasste Hase zusammen.
Der 124-seitige Bericht umfasst knapp 30 Themenbereiche. Als besondere Schwerpunkte seiner Arbeit beschreibt der Landesbeauftragte neben den extra angelegten 48 Handlungsempfehlungen folgende Bereiche:
Die Öffentlichkeit nimmt schulische Inklusion als wichtigen Indikator für ein Zusammenleben wahr. Knapp 68 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in allgemeinen Schulen unterrichtet. Diese Quote gibt laut Hase jedoch keine Aussage über die Qualität der Beschulung. Sie sollte wissenschaftlich erhoben werden, um daraus Schlüsse für die zukünftige Ausgestaltung der schulischen Inklusion zu ziehen.
Neue Stellen für Sonderpädagogen zu schaffen sei nicht ausreichend, betonte der Landesbeauftragte. „Sonderpädagogen müssen mit starken Anreizen angeworben werden, damit die Stellen in Schleswig-Holstein auch besetzt werden.“
Weiterhin sei es wesentlich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, sie in Entscheidungsprozesse einzubeziehen – das fordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention. „Bundesweit gibt es aber nur wenige Prozesse, die Beteiligungen nach der Konvention umsetzen. Durch meine Zusammenarbeit mit den politischen Gremien weiß ich, dass noch große Unklarheit 2

über die Gestaltung von Partizipation besteht“, erklärte der Landesbeauftragte. Daher plane er eine Informationsveranstaltung zu dem Thema. „Bei Kommunal- und Landespolitik möchte ich eindringlich für die umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen werben!“
Ein weiteres wichtiges Feld, dem Hase sich widmet, ist der Abbau von Barrieren. „Bei baulichen Barrieren ist zwar schon ein erkennbares Bemühen verbreitet. Es sind jedoch noch immer Mängel und Informationsdefizite erkennbar.“ Daher hat der Landesbeauftragte bereits eine eigene Informationsbroschüre als Orientierungshilfe erstellt. Auch in vielen anderen Bereichen spiele Barrierefreiheit eine wichtige Rolle – beispielsweise bei Produkten wie Dienstleistungen. Bei der Staatskanzlei konnte Hase erfolgreich für einen Leitfaden werben, der das Land darüber aufklärt, wie eigene Veranstaltungen barrierefrei angeboten werden können. Hase setzt sich zudem fortlaufend für eine weitergehende Bewusstseinsbildung ein und informiert intensiv über die Aspekte des universal design nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Konvention verpflichtet auch dazu, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit alle Menschen an sämtlichen Angeboten teilnehmen können. „Hier besteht noch viel Aufklärungsbedarf“, unterstrich der Beauftragte.
Auch mit dem neu gestalteten Bundesrecht auf Eingliederung beschäftigt sich der Tätigkeitsbericht. „Das neue Gesetz hat viele Menschen im Berichtszeitraum bewegt. Nun muss das Gesetz für Schleswig-Holstein umgesetzt werden“, forderte Hase. Hier tritt er insbesondere für eine gute Beratung ein, die durch neue, unabhängige Beratungsstellen ab 2018 erreicht werden soll. „Eine gute Beratung kann vielen Auseinandersetzungen vorbeugen. Sie sollte stark von möglichst vielen Selbstvertretern, die je ihre eigene Behinderung repräsentieren, gestaltet sein“, erläuterte der Landesbeauftragte.
Eine weitere Forderung: Eine starke Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsträger wie Krankenkassen oder Arbeitsagentur. „Die Leistungsempfänger sind diejenigen, die am stärksten unter einer misslungenen Zusammenarbeit leiden“, hob Hase hervor.
Für die 47 kommunalen Beauftragten oder Beiräte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig- Holstein will der Landesbeauftragte eine qualifizierte Weiterbildung anbieten. Inhalte der Weiterbildung: Die unterschiedlichen Behinderungsformen und deren Zusammenwirken mit anderen Faktoren. „Das Selbstverständnis über die Arbeitsinhalte der Beauftragten wird zentraler Bestandteil der modularen Schulungen sein, genauso wie die Schulung in den Bereichen Interaktion und Kommunikation“, erklärte Hase. Kommunale Beauftragte seien unerlässliche Wegbereiter von Aktionsplänen nach der UN-Behindertenrechtskonvention auf ihrer jeweiligen politischen Ebene. „Ich unterstütze bestehende Initiativen und besuche Kreise und Gemeinden, um eine möglichst flächendeckende Planung zu erreichen“, so der Landesbeauftragte.
Neben den verschiedenen Themenkomplexen stellt der Bericht auch Einzelfälle dar. Sie stehen beispielhaft für den intensiven regelmäßigen Austausch über persönliche Problemlagen von Menschen mit Behinderungen. Neben seinem gesetzlichen Auftrag zur Beratung der Landespolitik räumt der Landesbeauftragte diesem Arbeitsfeld eine hohe Bedeutung ein.