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11.12.17
16:39 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2018, Winterabschiebestopp, Schienenverkehr, Mindestlohn und G9

Nr. 230 / 11. Dezember 2017



Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2018, Winterabschiebestopp, Schienenverkehr, Mindestlohn und G9
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 13. Dezember, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Haushalt für das kommende Jahr, der Schienenverkehr und die Infrastruktur in Schleswig-Holstein, der Mindestlohn sowie die Abkehr vom achtjährigen Abitur zurück zu G9.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 13. Dezember, 10 bis 18 Uhr

TOP 3, 6, 7, 10, 14, 30 und 36 Haushaltsberatungen 2018 (Drs. 19/142, Drs. 19/199, Drs. 19/358, Drs. 19/360, Drs. 19/361, Drs. 19/368, 19/355, Drs. 18/4912, Drs. 19/364, Drs.19/366), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 210 Minuten
Sieben Monate nach der Landtagswahl legt die im Juni neu formierte Landesregierung dem Parlament ihren ersten Haushalt vor. Mit in diese Grundsatz-Beratung des rund zwölf Milliarden schweren Pakets fließen zwei Budget-Wünsche von SPD und SSW ein: Die Sozialdemokraten wollen den Beamten in Schleswig-Holstein wieder Weihnachtsgeld zukommen lassen und der SSW möchte eine Landesförderung für die Tierheime im Land. Außerdem soll die in Zweiter Lesung vorliegende Aufstockung des Infrastrukturprogramms IMPULS diskutiert und verabschiedet werden. 2

Landeshaushalt: Der Etatentwurf der Jamaika-Koalition sieht für das kommende Jahr bereinigte Einnahmen von 12,04 Milliarden Euro vor. Das ist ein Plus von 625 Millionen zum Soll des laufenden Jahres. 2014 waren es unter zehn Milliarden, 2010 knapp acht. Die bereinigten Ausgaben sollen um fast 500 Millionen auf 11,86 Milliarden Euro steigen. 531 Millionen Euro sind für Zinsen geplant. Nicht ganz 36 Prozent aller Ausgaben (rund 4,3 Milliarden Euro) entfallen auf Personalkosten.
CDU, Grüne und FDP wollen 2018 mit Investitionen vor allem in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Innere Sicherheit und Digitales Akzente setzen. 1,07 Milliarden Euro beträgt das gesamte Investitionsvolumen. Die Investitionsquote steigt auf 9 Prozent, nach 7,9 Prozent in 2017. An Schulden sollen dem Entwurf zufolge 185 Millionen getilgt werden.
Ein Kernpunkt, den Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am 21. November bei der öffentlichen Vorstellung des Haushalts nach der Verabschiedung im Kabinett hervorhoben, sind die Anstrengungen im Bildungsbereich: Mit hunderten zusätzlichen Lehrerstellen will die Landesregierung eine Bildungsoffensive starten. Statt wie ursprünglich einmal vorgesehen 495 Stellen abzubauen, soll es im nächsten Jahr 395 zusätzliche geben. Damit stünden binnen eines Jahres insgesamt 890 Stellen mehr zur Verfügung. Das kostet 2018 knapp 20 Millionen Euro mehr und 2019 dann 44,6 Millionen – die allermeisten neuen Lehrer kommen zum Beginn des neuen Schuljahres.
Weitere Eckdaten: Die Hochschulen sollen einen Zuschlag von knapp 21 Millionen Euro bekommen. Unter anderem sind zusätzliche Professuren an der Europa Universität Flensburg und an der Fachhochschule Kiel angekündigt. Für eine höhere Qualität an Kindertagesstätten gibt es 5 Millionen Euro, quasi als Startschuss für die von der Regierung angekündigte grundsätzliche Neuausrichtung des Kita-Bereichs.
5,2 Millionen Euro zusätzlich sind für Polizei und Verfassungsschutz veranschlagt. Unter anderem sollen in der Landespolizei im Jahr 2018 etwa 400 Polizeianwärter den Dienst aufnehmen, und für die Verbesserung der digitalen Ausstattung der Polizeifahrzeuge wird mit einer Million Euro gerechnet. Zur Stärkung der Justiz erhalten den Abgaben der Regierung zufolge unter anderem die Verwaltungsgerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften je neun weitere Planstellen für Richter beziehungsweise Staatsanwälte. Um den Personalbedarf der Gerichte, Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs künftig decken zu können, werden die Nachwuchsstellen um 89 Stellen aufgestockt. Das Budget für Digitales steigt um zwölf Millionen auf 170 Millionen Euro. 474 Millionen sind für Flüchtlinge reserviert, 174 Millionen davon übernimmt der Bund.
Laut der November-Steuerschätzung kann das Land mit deutlich mehr Einnahmen als bislang gedacht planen. Im laufenden Jahr fließen voraussichtlich 296 Millionen Euro mehr in die Staatskasse als im Haushalt vorgesehen. Für 2018 wird ein Plus in Höhe von 186 Millionen Euro gegenüber den Eckwerten auf Basis der Mai-Steuerschätzung erwartet. Die Landesregierung will das Geld für die Tilgung einsetzen, dies sei die gesetzliche Regelung. Die Finanzministerin rechnet damit, 2017 und 2018 jeweils einen dreistelligen Millionenbetrag tilgen zu können. In der 3

Vergangenheit hatte das Bundesland Verbindlichkeiten in Höhe von rund 27 Milliarden Euro angehäuft.
Impuls-Infrastrukturprogramm: In das Sonderprogramm „Impuls“ zum Abbau des Sanierungsstaus in der Infrastruktur werden 211 Millionen Euro eingestellt – unter anderem für Landesstraßen, Hochschulen, Krankenhäuser, IT und Gefängnisse. Die entsprechende, im September debattierte Gesetzesänderung für das Investitionsprogramm, das künftig auch für den Kommunalen Schulbau, Frauenhäuser, landeseigene Gebäude zur Verfügung stehen soll, soll in Zweiter Lesung verabschiedet werden.
Weihnachts- und Urlaubsgeld für Beamte: Unter der ehemaligen Großen Koalition hatte es in den Jahren 2005 bis 2009 in Schleswig-Holstein wegen der zugespitzten Haushaltslage Einschnitte in die Beamtenbesoldung gegeben: Es wurden das Weihnachtsgeld gekürzt und das Urlaubsgeld gestrichen. Die SPD will dies – unter anderem mit Blick auf sprudelnde Steuereinnahmen und erwarteter Haushaltsüberschüsse – wieder rückgängig machen. Die Beamten „haben Wertschätzung und Anerkennung verdient“, heißt es in einem Gesetzentwurf, der in Erster Lesung mitberaten wird. Bereits im kommenden Jahr wollen die Sozialdemokraten, dass ein Drittel des Weihnachtsgeldes ausgeschüttet wird, 2019 dann zwei Drittel und ab 2020 wieder der volle Betrag. Die Kosten für den Haushalt bezifferte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner Mitte November mit 40 Millionen Euro pro Jahr. Auch beim Urlaubsgeld soll es wieder zu Auszahlungen kommen. Finanzministerin Heinold lehnte die Forderung ab.
Tierheime mit Landesgeldern unterstützen: Der SSW will die Tierheime in Schleswig-Holstein, die sich derzeit überwiegend durch kommunale Zuschüsse und durch Spenden finanzieren, mit Landesgeldern versorgen. Vorgeschlagen wird etwa die Entnahme von Geldern aus dem IMPULS- Sondervermögen. Allein den bisher aufgelaufenen Investitionsstau in den rund 30 Tierheimen in Schleswig-Holstein beziffert der SSW auf geschätzte zwei Millionen Euro. Laut der Vorsitzenden des 2016 gegründeten Tierschutzbeirats Schleswig-Holstein, Sabine Petersen, beträgt das Defizit von 15 durch den Deutschen Tierschutzbund befragten schleswig-holsteinischen Tierheimen durchschnittlich 57.000 Euro jährlich. Die wirtschaftliche Lage spitze sich weiter zu. Als eine Ursache führt Petersen die Gebührenabrechnung mit den Städten und Gemeinden an: In vielen Fällen würden die Kommunen die Aufnahme und Pflege der Fundtiere nur für maximal 28 Tage bezahlen. „Im Durchschnitt lebt eine Katze aber 37 Tage im Tierheim, Hunde 46 Tage, bevor sie in ein neues Zuhause umziehen können“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem November.
Ferner wird auf die Instandhaltung der Gebäude verwiesen. Viele Tierheime müssten die alte Bausubstanz durch artgerechtere Neubauten ersetzen, da die Ansprüche an die Unterbringung von Haustieren gesetzlich gestiegen seien. Ohne bauliche Verbesserungsmaßnahmen kommen für ein größeres Tierheim den Angaben der Beirats-Vorsitzenden bereits rund 500.000 Euro an reinen Unterhaltungskosten zusammen. Nur die Hälfte der laufenden Kosten sei durch kommunale Gebühren, Abgabe- und Vermittlungsgebühren gedeckt. Die übrigen 50 Prozent müsse der Verein aus eigener Kraft aufbringen. 4

Haushaltsrechnungen: Im Zuge der Debatte wird der Landtag noch der von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Jahr 2015 Entlastung erteilen. Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig Entlastung. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, sich mit Anmerkungen des Landesrechnungshofes (LRH) über das Haushaltsjahr auseinanderzusetzen. Unter anderem wurde angemahnt, mit Blick auf den demografischen Wandel eine zukunftsgerichtete Personalplanung vorzunehmen. Darüber hinaus soll bei der Einführung der digitalen Akte aufs Tempo gedrückt werden. Weiterhin liegt dem Plenum die Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für 2016 vor, die voraussichtlich an den Finanzausschuss überwiesen wird. Dem Regierungsbericht liegen wiederum die LRH- Bemerkungen anbei. Laut der Landesverfassung ist das Finanzministerium verpflichtet, dem Parlament jährlich eine Rechnung über Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.


TOP 16 Energie- und Klimaschutzziele in Schleswig-Holstein umsetzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/369), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Sozialdemokraten drängen darauf, dass sich Schleswig-Holstein zu den Zielen des Energiewende- und des Klimaschutzgesetzes bekennt. Das heißt konkret, dass die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen im Land zwischen den Meeren bis 2020 um 40 Prozent reduziert und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2025 auf mindestens 37 Terawattstunden ausgebaut werden muss. Außerdem soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch bis 2025 bei 22 Prozent liegen. Die SPD sieht die Ziele des Energiewende- und des Klimaschutzgesetzes in Gefahr. Hintergrund ist unter anderem eine Volksinitiativen, die sich für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern stark macht, sowie die bestehende Rechtsunsicherheit beim Windkraftausbau, die auf ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zurückgeht. Das Rechtsorgan hatte im Januar 2015 vom Land eine Überarbeitung der Regionalplanung gefordert. Diese steht bis heute aus. In ihrem Urteil zur Ausweisung von Windeignungsflächen hatten die Richter deutlich gemacht, dass der Bürgerwillen allein nicht ausschlaggebend sein könne. Sie hatten unter anderem gerügt, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die gegen die Windkraftnutzung votiert hatten.
Um den Ausbau trotzdem voranzutreiben und dabei Wildwuchs zu verhindern, entschied der Landtag damals, das Aufstellen neuer Anlagen vorläufig grundsätzlich zu untersagen, zugleich aber Ausnahmen zu erlauben. Die ehemalige Koalition aus SPD, Grünen und SSW legte den Zeitraum des Planungsstopps für neue Windkraftanlagen bis September 2018 fest – dann sollte die neue Regionalplanung endgültig abgeschlossen sein. Im Kern plante die alte Regierung, das Aufstellen von Windrädern auf 1,98 Prozent der Landesfläche zu erlauben. Die Abstände zwischen Windmühlen und Wohnhäusern sollten 800 Meter betragen.
Die jetzige Jamaika-Koalition hatte sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, die von der Nord-Ampel auf den Tisch gelegten Regionalpläne noch einmal zu überarbeiten und die Abstände auf 1.000 Meter zu erhöhen. Aktuell stehen zwischen Nord- und Ostsee rund 3.100 5

Windräder. Bis 2025 sollten 500 dazu kommen, um dann insgesamt zehn Gigawatt Leistung aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Für 1.300, die außerhalb der von der Nord-Ampel geplanten Zonen gestanden hätten, soll es einen Bestandsschutz geben. Im Zuge des Repowerings hätten diese nicht durch neue ersetzt werden dürfen.


TOP 19 Innovative Power-to-X-Lösungen unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/379), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der Jamaika-Koalition diskutiert das Plenum über die technische Umsetzung der Energiewende. CDU, Grüne und FDP fokussieren sich dabei auf das Grundproblem, das es nach wie vor an kostengünstigen Speicher- und Umwandlungsmöglichkeiten für die erneuerbaren Energien fehlt. Für die Förderung solcher „Power-to-X-Lösungen“ – so die englische Bezeichnung für Innovationen, mit deren Hilfe Energie umgewandelt oder gespeichert werden kann – soll es auf Bundesebene keine Konzentration auf bestimmte Bereiche geben.
Die Koalitionäre listen einen breiten Katalog an Maßnahmen auf: So soll beispielsweise die Unterstützung von Forschung und Entwicklung in diesem Bereich „technologieoffen“ erfolgen – sprich keine technische Möglichkeit von vornherein ausgeklammert wird. Um die Entwicklung von möglichen Speicher- und Umwandlungssystemen voranzutreiben, setzen die Regierungsfraktionen weiterhin auf einen freien Wettbewerb zwischen den Unternehmen der Energiewirtschaft und auf einen Abbau an bürokratischen Hemmnissen. Unter anderem fordern sie, dass künftig jeder, der erneuerbare Energie produziert, diese direkt an den Endkunden weiter verkaufen kann. Bislang ist das gesetzlich nicht zulässig.


TOP 23 Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/383, geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um Kindern und Jugendlichen frische Milch, Obst und Gemüse frühzeitig schmackhaft zu machen, nimmt Schleswig-Holstein seit Beginn des Schuljahres 2017/18 mit derzeit 126 Schulen am gleichnamigen neuen EU-Schulprogramm teil. Dieses bündelt die bisherigen Programme „Schulmilch“ und „Schulobst und -gemüse (Schulfrucht)“. Die AfD fordert die Landesregierung auf, „ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, damit weitere Schulen gefördert werden können“. Der Grund: Deutschlandweit seien 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen übergewichtig.
Jüngsten Angaben der Landesregierung zufolge nehmen derzeit 121 Grundschulen und fünf Förderzentren an dem Programm „Milch, Obst und Gemüse“ teil. Weitere 17 Schulen hätten sich bereits für eine Teilnahme im laufenden Schuljahr beworben. In Schleswig-Holstein stehen laut Regierung insgesamt rund 1,1 Millionen Euro an EU-Mitteln für das Schuljahr 2017/18 für die kostenfreie Versorgung von Schülern mit den gesunden Nahrungsmitteln zur Verfügung. Ein weiterer Kernpunkt des neuen EU-Programms: Kinder erhalten nicht nur das Obst- und Gemüse, sondern lernen auch, woher die Lebensmittel kommen – etwa durch Bauernhof-Besuche. 6

Donnerstag, 14. Dezember, 10 bis 18 Uhr

TOP 17 Winterabschiebestopp aus humanitären Gründen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/370), Alternativantrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/387), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD fordert in den kalten Wintermonaten einen Abschiebestopp für Flüchtlinge – ausgenommen sogenannte Gefährder oder Straftäter. „Unzureichende Wohnverhältnisse und fehlende Verdienstmöglichkeiten“ würden die ausreichende Versorgung mit Nahrung und Wärme insbesondere von Familien und Kindern gefährden, heißt es in dem vorliegenden Antrag. Die AfD wendet sich in einem Alternativantrag klar dagegen. Ihre Argumentation: Humanitären Aspekten könne in einer Einzelfallbetrachtung in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden.
Seitens der Landesregierung gibt es keine Anzeichen, einen pauschalen Winterabschiebestopp zu veranlassen. Zuletzt hatte es in Schleswig-Holstein eine solche Maßnahme im Winter 2013/2014 unter der ehemaligen rot-grün-blauen Landesregierung gegeben. Im vergangenen Jahr wurde darauf verzichtet. Bis Ende September waren gut 3.800 Flüchtlinge in den Norden gekommen. 2015 hatte deren Zahl noch rund 35.000 betragen.


TOP 25, 27, 28 und 32 Anträge zum Schienenverkehr in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/385), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/390), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/391), Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg (Drs. 19/376), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 55 Minuten
Verspätungen, Streckensperrungen, Zugausfälle durch Unwetter und schlechtes Informationsmanagement: Die Bahn ist in den vergangenen Monaten reihenweise in negative Schlagzeilen gefahren. Hinzu kommt, dass die angekündigten Verbesserungen auf der Hauptstrecke zwischen Hamburg, Kiel und Flensburg durch Lieferengpässe beim Bahnhersteller vorerst auf Eis liegen und die Marschbahn nach Sylt weit länger als geplant mit angezogener Handbremse fährt. Vor diesem Hintergrund behandelt der Landtag mehrere Anträge, die zu einer Entspannung der Situation beitragen sollen.
Die Jamaika-Koalition fordert, die Schieneninfrastruktur in Schleswig-Holstein „wetterfest“ zu machen, denn die wiederholten sturmbedingten Ausfälle seien „nicht akzeptabel“. Vor allem stark frequentierte und häufig betroffene Bahnstrecken sollten genauer überprüft und besser gepflegt werden. In der bundesweiten Diskussion steht derzeit ein größerer Abstand von Gleise und Bäumen. Zudem setzen sich CDU, Grüne und FDP für einen „zügigen“ zweigleisigen und elektrifizierten Ausbau der Marschbahn zwischen Elmshorn und Westerland auf Sylt ein. Der Bahnverkehr auf die beliebte Nordseeinsel müsse „zukunftsfähig“ gemacht werden. Dabei sollen die aktuellen Vorschläge der Insel- und Halligkonferenz einbezogen werden. Seit mehr als einem 7

Jahr gibt es auf der Strecke zum Teil katastrophale Bedingungen für Pendler und Reisende, bedingt durch Zugausfälle, Verspätungen und zu wenig Waggons.
Die AfD fordert zu mehr „Transparenz“ auf. Das Verkehrsministerium solle quartalsweise die Öffentlichkeit über „aktuelle Entwicklungen und Problemstellungen im Schienenpersonen- nahverkehr“ unterrichten.
Schließlich beschäftigt sich der Landtag in der Debatte auch mit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg. Dieser setzt sich für den Ausbau der S-Bahn-Linien 4 und 21 zwischen Hamburg und Bad Oldesloe ein und fordert eine baldige Finanzierungszusicherung des Bundes.


TOP 26 Dauerhafter Erhalt von Gieselau-Kanal und -Schleuse als Bundeswasserstraße, Antrag der Fraktion der AfD (Drs.19/386), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der 1937 fertiggestellte Gieselau-Kanal mit einer Länge von knapp drei Kilometern und einer Schleuse verbindet an der Grenze der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen die Untereider und den Nord-Ostsee-Kanal miteinander. Da er von Schiffen bis 65 Meter Länge, 9 Meter Breite und 2,70 Meter Tiefgang befahren werden kann, fällt er als Bundeswasserstraße in die Verwaltung des Bundes. Das soll nach dem Willen der AfD auch so bleiben. Die Oppositions- fraktion setzt sich gegen eine drohende Entwidmung ein. In der Begründung heißt es: Durch das Bundesverkehrsministerium sei im Mai 2016 ein neues Wassertourismus-Konzept vorgelegt worden mit dem Ziel, 2.800 der insgesamt 7.500 Kilometer Bundeswasserstraßen in die Verantwortung anderer Träger zu überführen. Dies könne laut AfD zur Folge haben, dass die betreffenden Bundeswasserstraßen danach nur noch als Freizeitwasserwege oder naturnahe Gewässer eingestuft würden. Der Gieselau-Kanal habe aber für die Ausflugsschifffahrt und den Sportboottourismus in Schleswig-Holstein eine große Bedeutung. Zudem erfülle die Schleuse auch bei Hochwasser eine Regulierungsfunktion.
Ein von der Landesregierung beauftragtes Gutachten reicht der AFD zur Klärung rechtlicher Verantwortlichkeiten nicht aus, weil eine Grundsanierung erforderlich sei, die nur noch für kurze Zeit aufgeschoben werden könne.


TOP 8 Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz, Gesetzentwurf der Landesregierung, (Drs. 19/365), geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung hat den schwer überschaubaren Paragrafen-Dschungel im Landesrecht durchforstet und will ihn mit einem Entwurf für ein Landesjustizgesetz an die heutige Zeit anpassen. Einige Gesetze und Verordnungen stammen zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert, wie zum Beispiel das „Preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit“ vom 21. September 1899, heißt es im Entwurf eines „Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der 8

Justiz“, der in Erster Lesung behandelt wird. Dementsprechend seien sie sprachlich veraltet und durch Rechtsbereinigungen und sonstige Änderungen „löchrig“ geworden. Dieser Zustand erschwere das Auffinden der maßgeblichen Normen. Auch gebe es noch zahlreiche „Altlasten“ aus der NS-Zeit. Im Landesjustizgesetz sollen alle für die Rechtspflege relevanten landesrechtlichen Normen in einem Gesetz zusammengefasst und sprachlich sowie inhaltlich modernisiert werden. Die Paragrafen werden auf ihre Gültigkeit überprüft und nicht mehr benötigten Vorschriften sollen gestrichen werden. Einzelne Anpassungen dienen auch der Umsetzung von EU-Richtlinien.
Insgesamt fasst das Justizgesetz 19 Gesetze und acht Verordnungen zusammen, die mit diesem Gesetz aufgehoben werden könnten. „Die Schaffung des Justizgesetzes führt zu einer Straffung der Gesetzeslage hinsichtlich Rechtspflege und Justizverwaltung“, erklärt die Landesregierung. Die Zusammenfassung zu einem Gesetz erleichtere das Auffinden der relevanten Vorschriften und erhöhe damit die Transparenz und Anwenderfreundlichkeit.


TOP 15 Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohnes, Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD, (Drs. 19/357 neu), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
SSW und SPD wollen den Mindestlohn, den Kommunen, öffentliche Unternehmen und das Land bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zahlen müssen, von derzeit 9,99 Euro zum 1. Januar 2018 auf 10,22 Euro erhöhen. Die Fraktionen verknüpfen ihre Forderung mit dem Brutto-Entgelt in der niedrigsten Stufe (E1). Diese steigt zum Jahreswechsel um 2,35 Prozent - von 1756,17 Euro auf 1797,44 Euro. Laut dem Tariftreue und Vergabegesetz ist der Wirtschaftsminister ermächtigt das „Mindeststundenentgelt“, wie es darin heißt, anzupassen. Zuletzt geschah dies zum 1. Februar 2017. Das TTG trat am 1. August 2013 in Kraft. Verabschiedet wurde es von der alten rot-grün- blauen Nord-Ampel. Das Gesetz enthält Vorgaben, die von den Vergabestellen des Landes, der Kommunen und sonstigen öffentlichen Auftraggebern in Schleswig-Holstein bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten sind. Insbesondere ökologische und soziale Aspekte spielen eine starke Rolle. Zudem bestimmt das TTG, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Mitarbeiter tarifgerecht entlohnen oder bei fehlendem Tarifvertrag einen Mindestlohn für die Auftragserfüllung zahlen.
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hatte bereits Ende November erklärt, dass die Landesregierung eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes ablehnt. Schleswig-Holstein habe mit 9,99 Euro bundesweit bereits den mit Abstand höchsten Vergabemindestlohn. Zudem schreibe das Tariftreue- und Vergabegesetz keine automatische Erhöhung des Mindestlohns vor, sondern räume dem Wirtschaftsminister lediglich den Spielraum dafür ein, so Buchholz. 9

TOP 24 Flüchtlinge auf die Rückkehr in die Heimatländer vorbereiten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/384), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD-Fraktion möchte subsidiär geschützten Flüchtlingen eine „hoffnungsvolle Rückkehr“ in ihre Heimatländer ermöglichen. Die Landesregierung soll ein Konzept erstellen, das sie „auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorbereitet“, heißt es in dem Antrag der AfD. Als Maßnahmen schlägt sie berufliche vor, etwa im Bauhandwerk, Straßenbau, in der Versorgungstechnik oder der Landwirtschaft. Das könne die Geflüchteten zu „versierten Arbeitskräften“ machen, die für den Wiederaufbau in ihrem Heimatland „dringend benötigt“ würden. Darüber hinaus sieht die AfD- Fraktion Potential darin, mithilfe der subsidiär Geschützten eine Verbindung der heimischen Betrieben und Unternehmen mit offiziellen Vertretern in den Heimatländern der Geflüchteten aufzubauen. Dadurch könnten Ausbildungs- oder Wirtschaftskooperationen entstehen.
Bereits im Mai hatte die AfD im baden-württembergischen Landtag einen ähnlichen Antrag eingebracht. Vergangenen Monat forderte deren Fraktion im Bundestag ein Abkommen zur Förderung der Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Abgeordnete anderer Fraktionen hielten vehement dagegen, den Antrag lehnten sie ab.
Der Begriff „subsidiär Geschützte“ bezeichnet Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter droht oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention resultiert. Subsidiärer Schutz wird auch gewährt, wenn bei Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Der Status von subsidiär Geschützten soll durch das Zuwanderungsgesetz verbessert werden, indem diesen nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll.


TOP 2 und 21 Änderung des Schulgesetzes und Antrag zu Mehrbedarfskosten durch Umstellung auf G9, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/166), Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/200), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/353), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/381), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Fraktionen wollen in dieser Tagung einen Kernpunkt ihres Koalitionsvertrages umsetzen: Die Abkehr vom achtjährigen sogenannten Turbo-Abitur an Gymnasium (G8) hin zum alten neun Jahre währenden G9-Abi. Der Zweiten Lesung einher geht die Forderung des SSW, „zeitnah Gespräche mit den Kommunen zu führen und die Mehrbedarfe im Rahmen der Umstellung auf G9 auszuloten“. Derzeit bieten 84 der insgesamt 99 Gymnasien im Land das schnelle Abitur an. An elf Gymnasien gibt es bereits G9, an vier Schulen sowohl G8 als auch G9. Laut der Schulreform, für die nach den Ausschussberatungen eine breite Mehrheit sicher scheint, dürfen Gymnasien ab dem Schuljahr 2019/2020 nur dann weiterhin das Turbo-Abitur anbieten, wenn sich die Schulkonferenz mit mindestens 75 Prozent dafür ausspricht. Ein Änderungsantrag der SPD fordert hingegen eine einfache Mehrheit. G8-willige Gymnasien sollen laut dem Gesetzentwurf bis Ende März kommenden Jahres abstimmen. 10

Das „Turbo-Abitur“ nach insgesamt nur zwölf Schuljahren ist in den letzten Jahren kontrovers diskutiert worden. Nachdem sich zunächst fast alle Bundesländer dem internationalen G8- Standard angeschlossen hatten, gab es in einigen einen teilweisen oder völligen Schwenk zurück zum neunjährigen Gymnasium – unter anderem in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Bayern.
Mit seinem Begleitantrag will der SSW eine verbindliche Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur zusätzlichen Übernahme der entstehenden Mehrbedarfskosten durch das Land erreichen. Für die längere Schulzeit sei insbesondere ein größerer Raumbedarf erforderlich – viele betroffene Schulträger hätten bereits signalisiert, dass sie das finanziell überfordern würde, argumentiert der SSW.
Unterdessen haben CDU, Grüne und FDP Anfang Dezember angekündigt, mit mehr Lehrerstellen den Gymnasien die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren erleichtern zu wollen und mehr Unterricht zu ermöglichen. Ab 2019 sollen die Gymnasien befristet auf zwei Jahre jeweils eine halbe Stelle zusätzlich erhalten sowie für vier weitere Jahre jeweils eine Viertelstelle. Ganztagsangebote an Gymnasien will die Koalition ab dem Schuljahr 2019/2020 mit 50 zusätzlichen Lehrerstellen unterstützen. Über die möglichen Kosten der Schulreform in den Kommunen will die Koalition im Januar in einem Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden reden.


TOP 4 Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge / Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/150), Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/159), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/377), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will es den Kommunen wieder freistellen, ob sie ihre Anwohner an den Kosten für Straßenausbauarbeiten beteiligen oder nicht. In dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf wird die 2012 von der rot-grün-blauen Vorgängerregierung eingeführte „Pflicht“- Erhebung zurückgeschraubt. Im Plenum zeichnet sich bei der Ersten Lesung im September breite Unterstützung für die anvisierte „Kann-Regelung“ ab – nur die SPD beklagte, das Land wälze Probleme auf die Kommunen ab. Eine Ausschussempfehlung zur Abstimmung liegt allerdings noch nicht vor. Der Innen- und Rechtsausschuss will erst am Mittwoch-Morgen vor Eröffnung der Plenartagung beraten. Ende November waren nach einer Anhörung im Ausschuss einige Fragen offen geblieben. Viele Städte und Gemeinden zögern noch, ob sie künftig auf die Straßenausbaubeiträge von Anwohnern verzichten sollen.
Deutlich wurde bei den Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden und Interessen- organisationen, dass es zu einem Konflikt von Kommunen mit solider Kassenlage und solchen mit klammen Finanzen kommen könne und dies zu einer Ungleichbehandlung der Bürger führen würde – also dann wenn die eine Stadt oder Gemeinde auf Ausbaubeiträge verzichten kann, die andere aber nicht. Breite Einigkeit herrschte schließlich in dem Ruf nach Landesgeldern für den 11

kommunalen Straßenausbau bei einem Verzicht der Kommune auf Anwohnerbeiträge – etwa über eine schnelle Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs. Nicht bestritten wurde bei der Anhörung, dass die Kostenbelastung für betroffene Grundeigentümer sehr erheblich sein kann – für Private wie für Unternehmen. Ein rekordverdächtiger Straßenausbaubeitrag in Schleswig- Holstein wurde im Oktober bekannt: Ein Landwirt aus Lütjenburg (Kreis Plön) soll 189.000 Euro für den Ausbau eines etwa einen Kilometer langen Straßenabschnitts bezahlen. Die von Jamaika angestrebte Änderung der Gemeindeordnung, die die Aufhebung der Rechtspflicht für Erlasse von Straßenausbaubeitragssatzungen beinhaltet, wird unter anderem damit begründet, dass „der Verwaltungsaufwand für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einzahlungen beziehungsweise Einnahmen stehe.
Der Landtagsdebatte liegt zudem ein Entwurf der AfD für eine Änderung der Kommunalabgabenordnung vor. Darin werden „größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verteilung von Beiträgen“ gefordert – etwa bei der Unterscheidung von kleineren Anliegerstraßen und von der breiten Öffentlichkeit genutzten Durchgangsstraßen und Plätzen.


TOP 5 Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich, Gesetzentwurf der SPD, (Drs. 19/352), geplanter Aufruf 17:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD will jenen Kommunen, die ihren Anwohnern keine Straßenausbaubeiträge mehr abverlangen wollen, die ausfallenden Einnahmen mit Landesgeldern ausgleichen. Umgesetzt werden soll dies mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Die auf das Land zukommenden Kosten beziffern die Sozialdemokraten mit 40 Millionen Euro. Haushalts- überschüsse würden dies ermöglichen, hieß es. Hintergrund ist der in dieser Tagung in Zweiter Lesung zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf, mit dem die Jamaika-Koalition es den Kommunen wieder freistellen will, ob sie ihre Anwohner an den Kosten für Straßenausbauarbeiten beteiligen oder nicht. Damit will sie die 2012 von der rot-grün-blauen Vorgängerregierung verankerte „Pflicht“-Erhebung der Anwohnerbeiträge wieder zurückdrehen.
Nach Ansicht der SPD ist es den meisten Kommunen gar nicht möglich, auf das Geld der Anlieger zu verzichten. „Ohne die Beiträge der Grundstücksanlieger wäre in den meisten Fällen der notwendige Ausbau einer Straße aber entweder gar nicht möglich oder könnte nicht finanziert werden, ohne dass das die Erfüllung wichtiger Selbstverwaltungsaufgaben erheblich gefährdet würde“, heißt es zu der Begründung in dem Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Außerdem würde es „zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung führen“, wenn die Heimatgemeinde weiter Beiträge verlange, die Nachbargemeinde darauf jedoch verzichtet. Auch eine Kompensation ausfallender Anliegerbeiträge durch Steuererhöhungen schließt die SPD aus. Dies wäre wirtschafts-, regional- und sozialpolitisch ebenso häufig nicht vertretbar. 12

Freitag, 15. Dezember, 10 bis 16 Uhr

TOP 38 Mündlicher Bericht zur Exzellenzinitiative, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP (Drs.19/310 neu), Mündlicher Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wissenschaftsministerin Karin Prien (CDU) wird auf Antrag der Koalitionsfraktionen das Parlament über das gegenwärtige Bewerbungsverfahren um die Förderung als Exzellenzcluster informieren. Ein schriftlicher Bericht war nicht angefordert worden. Ende September war bekannt geworden, dass die Kieler Christian-Albrechts-Universität mit drei Clusteranträgen in der Endrunde der „Exzellenzstrategie“ um millionenschwere Förderungen steht. Konkret waren drei von vier Anträgen der Kieler Wissenschaftler aus den Bereichen Meereswissenschaften, Entzündungs- forschung sowie Gesellschaften im Wandel erfolgreich. Gescheitert in dem von „Exzellenzinitiative“ in „Exzellenzstrategie“ umgetauften Wettbewerb ist ein Antrag zu Nanomaterialien. Im Rennen sind noch 41 Unis mit 88 Projekten. Insgesamt hatten 63 Hochschulen 195 Projektanträge gestellt. Nur etwa ein Viertel von ihnen wird erfolgreich sein. Die Entscheidung über eine Förderung fällt in einem Jahr. Über das Exzellenzprogramm sollen von 2019 an jährlich insgesamt 533 Millionen Euro an Deutschlands Hochschulen fließen. Davon trägt der Bund drei Viertel, der Rest des Geldes kommt von den jeweiligen Ländern. Anders als die ehemalige Exzellenzinitiative ist die umgetaufte Exzellenzstrategie nicht befristet, sondern auf Dauer angelegt.
Mit der Exzellenzstrategie führen Bund und Länder die 2005 zur Förderung von Wissenschaft und Forschung eingeführte Exzellenzinitiative fort. Auslöser war das Lissabon-Programm der EU aus dem Jahr 2000. Darin verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten, in ihre Bildungs- und Wissenschaftssysteme zu investieren, um Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.


TOP 20 Haftpflichtproblematik für in der Geburtshilfe tätige Belegärzte, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/380), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen die Situation der in der Geburtshilfe tätigen Belegärzte in Schleswig-Holstein verbessern. Stark ansteigende Haftpflichtprämien setzten die Gynäkologen zunehmend finanziell unter Druck, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Sie fordern daher Gegenmaßnahmen von der Landesregierung, unter anderem eine neue Anrechnungsziffer für die anteilige Übernahme der Berufshaftpflichtprämien oder die grundsätzliche Anhebung der Honorare. Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit wird zudem darin gesehen, den für Hebammen geltenden Sicherungszustellungszuschlag auch auf Belegärzte anzuwenden beziehungsweise ihn zu flexibilisieren. Weiterhin wollen die Koalitionsfraktionen die aus der 18. Wahlperiode bestehende Datenbasis zu einer landesweiten Bedarfsanalyse für Geburtskliniken und für Belegärzte in der Geburtshilfe weiterentwickeln. Dabei soll auch die besondere Situation der Inseln 13

und Halligen sowie der strukturschwachen Regionen berücksichtigt werden, ebenso die unterschiedlichen Konzepte vor Ort. Schließlich soll die Landesregierung dafür sorgen, dass bundesgesetzlich klargestellt wird, dass eine anteilige Bezuschussung oder Kostenübernahme der Berufshaftpflichtprämien von Hebammen, Entbindungspflegern und Ärzten durch Kliniken rechtlich unbedenklich ist.
Der Berufsverband der Frauenärzte berichtete im Oktober, dass die jährlichen Haftpflichtprämien für niedergelassene Frauenärzte, die belegärztlich Geburtshilfe leisten, bei Neuverträgen heute vielfach bei über 60.000 Euro pro Jahr liegen. Soweit es noch günstigere Altverträge gibt, würden diese schrittweise in der Prämie angepasst. Die Belegärzte des Lübecker Marien-Krankenhauses hatten ebenfalls im Oktober im „Schleswig-Holstein-Magazin“ des NDR die Prämien als „unbezahlbar“ bezeichnet. Neben ihrem regulären Praxisbetrieb organisieren sie die gesamte Geburtshilfe der Klinik – mehr als 1.600 Geburten pro Jahr. Die Ärzte sind selbstständig und müssen für ihre Arbeit eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.


TOP 9 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs.19/367), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung legt dem Parlament in Erster Lesung ihren Entwurf für das erste Teilhabestärkungsgesetz vor, das Inhalte des im Dezember 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes umsetzt. Damit werden erforderliche Regelungen für die Umstellung auf das neue Recht der Eingliederungshilfe geschaffen. Mit dem Stärkungsgesetz soll bereits 2018 eine Arbeitsgemeinschaft, in der Vertreter des für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministeriums, Leistungsträger und Leistungserbringer sowie Verbände für Menschen mit Behinderungen vertreten sind, errichtet werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden ab 2020 die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und im neuen Recht der Rehabilitation und Teilhabe verankert. Das Teilhabestärkungsgesetz des Landes soll dafür die Weichen stellen, indem bereits jetzt die landesrechtliche Zuordnung der Trägerschaft für diese Aufgabe auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen wird. Den zuständigen Akteuren soll laut Sozialminister Heiner Garg (FDP) Vorbereitungszeit gegeben werden, etwa bei den Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag.
Daneben will das Land Aufgaben mit zentraler Koordinations- und Steuerungsfunktion übernehmen. Das Sozialministerium kündigte an, es werde auch künftig an den Verhandlungen über Landesrahmenvereinbarungen mitwirken und über die Rahmenverträge mit entscheiden, Empfehlungen für das Leistungsrecht erarbeiten und die Rahmenbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsleben mitgestalten. Ein weiterer wesentlicher Gegenstand des Gesetzes sei die Stärkung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, sagte Minister Garg nach Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett. „Wir werden, um den Interessen der Menschen mit Behinderungen in den zukünftigen Verhandlungen Rahmenverträge zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe eine 14

gewichtige Stimme zu geben, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als ihre Interessenvertretung bestimmen.“


TOP 11 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/372), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Unabhängig von der Entfernung zur Schule sollen Eltern für den Schultransport ihrer Kinder künftig mit finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand rechnen können. Das fordert der SSW. Über die dafür notwendige, von der Oppositionspartei vorgelegte Änderung des Schulgesetzes diskutiert der Landtag in Erster Lesung. Hintergrund ist, dass Kostenübernahmen nach der aktuellen Rechtslage nur dann von den Kreisen bewilligt werden müssen, wenn ein Kind die vom Wohnort nächstgelegene Schule besucht. Dies sei nicht vermittelbar, argumentiert der SSW, da in Schleswig-Holstein die freie Schulwahl gelte. Die Verweigerung der Kostenübernahme schränke diese Wahlfreiheit für Kinder aus weniger wohlhabenden Familien ein. Als Beispiel für den Konflikt führt der SSW Dithmarschen an: Dort verweigert der Kreis die Kostenerstattung für Kinder, die die Gemeinschaftsschule Tönning besuchen.


TOP 12 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Hochschulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs.19/388), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen es der Fachhochschule Lübeck ermöglichen, sich in „Technische Hochschule“ umzubenennen. Dafür ist eine Änderung des Hochschulgesetzes notwendig. Dieses soll durch eine Passage ergänzt werden, die es Fachhochschulen mit technischer Ausrichtung künftig erlaubt, „eine andere profiladäquate Bezeichnung, insbesondere die Bezeichnung ‚Technische Hochschule‘“ zu führen. Bislang dürfen sich Fachhochschulen laut Hochschulgesetz als „Hochschulen“ oder „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ bezeichnen. Mit der Möglichkeit, die FH Lübeck in „Technische Hochschule“ umzubenennen, wollen die Koalitionsfraktionen die „besondere Qualität der fachlichen Schwerpunkte Technik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Architektur am Standort Lübeck“ stärken und das Profil der Hochschule national und international aufwerten.
Einem Bericht der „Lübecker Nachrichten“ zufolge ist die Umbenennung bereits in Planung: Zum Wintersemester 2018 werde die bisherige Fachhochschule der Hansestadt ihren Namen ändern. Auch die Flensburger Fachhochschule hat einen neuen Namen: Sie hatte sich bereits im April 2016 in „Hochschule Flensburg“ umbenannt. Daher ist in dem Gesetzentwurf von Christdemokraten, Grünen und FDP außerdem eine diesbezügliche redaktionelle Namensanpassung vorgesehen. 15

TOP 18 Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, Antrag der Fraktion der SPD, (Drs. 19/373), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit 1989 sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Die SPD fordert die Landesregierung nun auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass Kinderrechte auch ins Grundgesetz aufgenommen werden – und damit einen entsprechenden Bundesratsantrag der Länder Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen unterstützt. Mit ihrem Vorhaben wollen die Sozialdemokraten ein Zeichen setzen, „um die Stellung der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und das Bewusstsein für ihre Belange zu schärfen“, heißt es in ihrem Antrag. Zwar seien Kinderrechte seit 2010 in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung festgeschrieben. Die Aufnahme ins Grundgesetz würde jedoch „der hohen verfassungsrechtlichen Bedeutung Rechnung tragen, die ihnen zukommt“.
Bislang werden Kinder im Grundgesetz in Artikel 6 erwähnt. Dort heißt es in Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. In den vergangenen Jahren hat es bereits verschiedene Vorstöße gegeben, auch das Recht auf Schutz, Entwicklung, Förderung und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in den entsprechenden Artikel aufzunehmen. Unter anderem sprachen sich 2014 die Familienministerkonferenz und 2016 die Justizministerkonferenz der Länder dafür aus.


TOP 22 Integration durch gute „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)-Angebote, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/382), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen das „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)-Angebot an den Schulen in Schleswig-Holstein verbessern. So soll es unter anderem mehr DaZ- Kurse geben – auch an Privatschulen. Außerdem wollen die Koalitionsfraktionen mehr Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen aber auch Sonderpädagogen in dem Bereich ausbilden. Sprache und Bildung seien die „Grundvoraussetzungen für eine gelingende Integration“ von Flüchtlingskindern. Und: Gute Deutschkenntnisse würden „entscheidend zum Bildungserfolg“ beitragen, heißt es in dem Antrag weiter.
Im November hatte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bereits geplante Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrkräfte vorgestellt. Demnach soll die sogenannte DaZ-Option im Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte für zwei Jahre verlängert werden. Sie ermöglicht es angehenden Lehrern, eine Prüfungsleistung durch einen Zertifikatskurs „Deutsch als Fremdsprache“ zu ersetzen. Diese Regelung war ursprünglich bis 2019 befristet. Angaben der Landesregierung aus dem Sommer zufolge lag die Zahl der Schüler in den DaZ-Zentren der allgemein bildenden Schulen (Basisstufe) im Juni 2017 bei 7.135, an den Berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren bei 4.510. Die Berufsschüler erhalten ein Angebot an Berufsorientierung und Deutschunterricht in den „Berufsintegrationsklassen Deutsch als Zweitsprache“ (BIK-DaZ) und in der Ausbildungsvorbereitung. Die BIK-DaZ dauert in der Regel ein Schuljahr (Vollzeitunterricht). In den allgemein bildenden Schulen standen zum letzten 16

Schuljahreswechsel für den DaZ-Unterricht in den Basis- und Aufbaustufen insgesamt 527 Lehrerstellen zur Verfügung. Im Berufsbildenden Bereich gab es für Deutsch als Zweitsprache 88 Stellen.


TOP 37 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2016/17, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/371), geplanter Aufruf 14:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Trotz zusätzlich geschaffener Lehrerstellen konnte im Schuljahr 2016/2017 keine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent in Schleswig-Holstein erreicht werden. Die Quote an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen lag bei rund 96 Prozent. Das geht aus dem Bericht hervor, den die Landesregierung turnusgemäß für jedes Schuljahr vorlegt. Demnach sind durchschnittlich zwei Prozent des in den Stundenplänen vorgesehenen Unterrichts ersatzlos ausgefallen. Weitere 7,5 Prozent wurden nicht planmäßig erteilt. Hier sprangen Vertretungslehrer ein, Lerngruppen wurden gebildet oder die Schüler mussten eigenverantwortlich arbeiten.
Dennoch spricht die Landesregierung von einer „leicht verbesserten Unterrichtssituation“. Sie begründet das damit, dass zwar die Zahl der Wochenstunden an allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren um 0,7 Prozent gesunken ist, gleichzeitig aber bei den Schülerzahlen ein Rückgang um 1,9 Prozent zu verzeichnen war. Auch bei den berufsbildenden Schulen sei eine Verbesserung festzustellen. Hier stiegen die Schülerzahlen um 1,1 Prozent, die Unterrichts-Wochenstunden aber um 3 Prozent. Die Schülerzahl an Grundschulen, Förderzentren, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie Berufsschulen ging im Schuljahr 2016/2017 im Vergleich zum Vorjahr um rund 4.500 zurück. Der im Vergleich zu früheren Prognosen und angesichts des doppelten Jahrgangs G8 und G9 geringe Rückgang sei vorrangig auf die gestiegene Zahl schulpflichtiger Flüchtlinge zurückzuführen, erklärt die Landesregierung.
In den einzelnen Schularten gab es dabei deutliche Unterschiede. So stieg die Zahl der Schüler an Grundschulen inklusive der Deutsch als Zweitsprache-Zentren um 2,5 Prozent, an Gemeinschaftsschulen sogar um 4,1 Prozent. Berufsschulen verzeichneten 1,1 Prozent mehr Schüler. An Regionalschulen indes sank die Schülerzahl deutlich, ebenso an Gymnasien. Ein Ländervergleich wird in dem Bericht für das Schuljahr 2015/2016 erhoben. Demnach lag die Zahl der Unterrichtswochenstunden je Schüler mit Ausnahme der Förderzentren und der berufsbildenden Schulen in Teilzeitform in Schleswig-Holstein zum Teil deutlich unter den durchschnittlichen Werten.


TOP 38 Tätigkeitsbericht 2015/2016 der Antidiskriminierungsstelle Bericht der Beauftragten (Drs. 19/286), geplanter Aufruf 14:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Immer mehr Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder ihres Geschlechts benachteiligt sehen, suchen Beratung bei der von der Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni geleiteten Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein. Laut dem jüngsten Tätigkeitsbericht, der Anfang November öffentlich vorgestellt wurde und der jetzt dem Parlament 17

zur Beratung vorliegt, hat sich die Zahl der Gesprächswünsche in den vergangenen zwei Jahren auf 325 mehr als verdoppelt.
So wurde beispielsweise einem Syrer der Zutritt zur Disco verwehrt, ein stark sehbehinderter Mann und seine blinde Frau durften nicht mit ihren Blindenhunden eine Augenklinik betreten und eine Frau soll ihren Führungsjob verlieren, weil sie schwanger ist – Diskriminierungen sind den Berichtsinhalten zufolge auch in Schleswig-Holstein immer noch allgegenwärtig. El Samadoni will aus der stark gestiegenen Fallzahl aber nicht den Schluss ziehen, dass auch die Diskriminierung entsprechend zugenommen hat. Sie sehe darin zunächst einen Beleg dafür, dass sich die Antidiskriminierungsstelle zunehmend „als unabhängige und kostenfreie Beratungseinrichtung etabliert hat“. Dennoch sieht El Samadoni die Kapazitätsgrenze für ihr Team erreicht. Die Bürgerbeauftragte, die auch für soziale Angelegenheiten zuständig und zudem Polizeibeauftragte ist, hat für Diskriminierungsfälle an ihrer Seite nur einen Juristen und eine Assistentin. „Eine Verstärkung wäre sicherlich sinnvoll“, sagt El Samadoni, denn der Zeitaufwand für Beratungen sei hoch.
Die beim Landtag angegliederte Antidiskriminierungsstelle ist im Jahr 2013 eingerichtet worden, die Gesamtzahl der geführten Beratungsgespräche liegt seitdem bis Ende vergangen Jahres bei 426. Im Vordergrund steht die Beratung zu den Rechten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Zudem vermittelt die Antidiskriminierungsstelle Betroffene – soweit erforderlich – in ergänzende oder weitergehende Beratungsangebote. Weiterhin ist nach dem Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz geregelt, dass die Antidiskriminierungsstelle Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention in dem Bereich durchführt. Die Dienststellenleiterin El Samadoni ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, alle zwei Jahre das Parlament über ihre Tätigkeit zu informieren.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 18

Reihenfolge der Beratung der 7. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 13. Dezember 2017 3 + 6 + 7 + 10 + Haushaltsberatungen 2018 - Erste Lesung - 175 10:00 14 + 30 + 36
3 u.a. Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2018 35 15:00 16 Energie- und Klimaschutzziele in Schleswig-Holstein umsetzen! 35 15:35 19 Innovative Power-to-X-Lösungen unterstützen 35 16:10 23 Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch 35 16:45 Donnerstag, 14. Dezember 2017 17 Winterabschiebestopp aus humanitären Gründen 35 10:00 25 + 27 + 28 + Anträge zum Schienenverkehr in Schleswig-Holstein 56 10:35 32 26 Dauerhafter Erhalt von Gieselau-Kanal und -Schleuse als 35 11:31 Bundeswasserstraße 8 Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz 35 12:06
15 Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen 35 15:00 Mindestlohnes 24 Flüchtlinge auf die Rückkehr in die Heimatländer 35 15:35 vorbereiten 2 + 21 Änderung des Schulgesetzes und Antrag zu 35 16:10 Mehrbedarfskosten durch Umstellung auf G9 4 Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge / 35 16:45 Änderung des Kommunalabgabengesetzes 5 Änderung des Gesetzes über den kommunalen 35 17:20 Finanzausgleich Freitag, 15. Dezember 2017 38 Mündlicher Bericht zur Exzellenzinitiative 35 10:00 20 Haftpflichtproblematik für in der Geburtshilfe tätige 35 10:35 Belegärzte 9 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des 35 11:10 Bundesteilhabegesetzes 11 Änderung des Schulgesetzes 35 11:45 12 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes 35 12:20 18 Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz 35 12:55 22 Integration durch gute „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)- 35 13:30 Angebote 37 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2016/17 35 14:05 39 Tätigkeitsbericht 2015/2016 der Antidiskriminierungsstelle 30 14:40 19

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 13 Neuberufung des Verwaltungsrates der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/):


TOP 29 Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen 31 Ausbau der Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg im Bereich der Forschung 33 Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl 34 Bericht des Stiftungsrates für 2016 über die Errichtung der „Stiftung Schloss Eutin“ 35 Bericht des Stiftungsrates für 2016 über die Errichtung der „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“