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14.12.17
11:56 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur Abschieberegelung während der Wintermonate

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Schleswig-Holstein TOP 17 – Winterabschiebestopp aus humanitären Gründen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die Sprecherin für Flucht und Migration Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Aminata Touré: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 383.17 / 14.12.2017


Winterregelung bleibt bestehen
Letzte Woche haben Sie, Herr Fraktionsvorsitzender der SPD, vor circa 350 Studieren- den hier im Hause behauptet, dass ich die Unwahrheit sage, als ich meinte, dass es seit dem Jahre 2015 keinen pauschalen Winterabschiebestopp gibt, sondern eine individu- elle Einzelfallprüfung unter besonderer Berücksichtigung bestimmter Gruppen, wie Schwangeren, Menschen mit Beeinträchtigungen und Kindern.
Und ich habe noch selbstkritisch hinzugefügt, dass es den leider auch nicht mehr mit der Küstenkoalition gab, einer Koalition, derer wir selbst angehörten.
Ich verteidige als Grüne nicht, da möchte ich nicht missverstanden werden, dass es keinen pauschalen Winterabschiebestopp gibt. Das haben wir auch schon 2015 kriti- siert, als es zu einer Neuregelung kam.
Wir Grüne stehen dazu, dass es inhuman ist, wenn man Menschen abschiebt und diese in ihren Heimatländern nicht auf staatlich organisierte Rückkehrhilfen hoffen können und im Freien leben müssen.
Aber was ich wirklich nicht ertrage, ist, dass Sie behaupten, es hat einen Winterab- schiebestopp in den letzten beiden Jahren gegeben und nun wird Abkehr von der hu- manitären Flüchtlingspolitik genommen. Damit verklären Sie zwei Dinge:
Erstens: Dass Menschen, denen die Abschiebung droht, Angst davor haben müssen, dass es für sie keine Möglichkeit gibt die Wintermonate hierbleiben zu können. Und es hilft den Menschen doch überhaupt nicht in der Sache, wenn man so etwas behauptet.
Es gibt die Winterregelung, die seit 2015 in Kraft ist und wo wir als Jamaikakoalition mit unserem Alternativantrag fordern, dass dieser bestehen bleiben soll. Seite 1 von 3 Zweitens: Mich nervt es im politischen Umgang miteinander, aber vor allem nach drau- ßen zu denjenigen, die sich nicht tagtäglich mit Politik beschäftigen und nur Fetzen mit- bekommen, was für ein Eindruck vermittelt wird.
Es ist eine Sache, die unterschiedlichen Positionen deutlich zu machen und etwas an- deres zu beschreiben, wie die derzeitige Regelung ist. Und dazu kann es keine zwei Meinungen geben.
Wenn auf einem Zettel steht, nennen wir ihn einen Erlass aus dem Jahre 2015, dass es ab sofort keinen pauschalen Winterabschiebestopp gibt, sondern eine Einzelfallprüfung für die Wintermonate, veranlasst von dem SPD-Innenminister Stefan Studt, ja, dann ist das nicht erfunden.
Und es ist völlig richtig, dass es in den Vorjahren 2013, 2014 bis März 2015 Winterab- schiebestopps für die Balkanländer, Afghanistan, Russland, Ukraine, Armenien, Aser- baidschan, Irak, Iran, der Türkei und Pakistan gegeben hat. Und ich finde, dass es eine richtige Entscheidung war.
Aber zur Wahrheit gehört auch, dass im September 2015 eine neue Debatte losgetreten wurde, aus der der heute geltende Erlass entstand.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „SPD-Fraktionschef Ralf Stegner begrüßte beide Teile des Kompromisses. An der humanitären Praxis in Schleswig-Holstein ändert sich nichts, aber wir wollen auch nicht Anziehungspunkt für die werden, die nicht schutzbedürftig sind." Ich weiß nicht, warum die Regelung 2015 als human und 2017 als inhuman erklärt wird.
Und es kann ja sein, das würde mich persönlich sehr freuen, dass Sie Ihre Meinung da- zu als Fraktion geändert haben. Dass Sie heute anders davor stehen als damals. Aber diesen Geist atmet dieser Antrag in meinen Augen nicht.
Dieser Antrag liest sich völlig unschuldig und als hätte es zu dieser Frage nie eine an- dere Meinung gegeben.
Und ich hätte es ja noch nachvollziehen können, wenn der Antrag irgendwas in die Richtung gesagt hätte, wie: Die Einzelfallregelung ist missglückt, das konnten wir in den letzten beiden Jahren beobachten und deshalb fordern wir den pauschalen Winterab- schiebestopp wieder zurück.
Und ich hätte es ja auch nachvollziehen können, wenn Sie so etwas formuliert hätten, wie: Viele der Betroffenen nehmen diese Möglichkeit nicht in Anspruch, da Sie nicht in- formiert werden, wir müssen dafür sorgen, dass mehr Menschen über Ihre Möglichkei- ten aufgeklärt werden.
Und, ich kann ja nur mutmaßen, da ich nicht in Ihren Köpfen stecke, dass es bei diesem Antrag um die Frage geht, ob wir als Koalition uneinig in dieser Frage sind.
Überraschung: In der Grundsatzfrage pauschaler Winterabschiebestopp sind wir uns uneinig. Uneinig darüber, worauf wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, sind wir uns nicht. Wir haben uns dort auf die Einzelfallprüfung geeinigt.


2 Und es scheint völlig egal zu sein mit wem wir da koalieren. Als Sie die Möglichkeit hat- ten genau das mit uns durchzusetzen, wollte Ihr Innenminister das auch nicht.
Wir haben uns als Koalition darauf geeinigt, dass an der bestehenden Regelung zur Einzelfallprüfung nicht gerüttelt werden soll.
Ich würde mich freuen, da die Positionen nicht allzu weit voneinander entfernt zu sein scheinen, wie suggeriert wird, wenn auch Sie, liebe SPD-Fraktion, unserem Antrag zu- stimmen würden.
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