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14.12.17
15:24 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 15: Arbeitnehmerinteressen bleiben bei Jamaika auf der Strecke

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 14. Dezember 2017



TOP 15 Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohnes (Drs-Nr.: 19/357)
Wolfgang Baasch:
Arbeitnehmerinteressen bleiben bei Jamaika auf der Strecke Mit dem gemeinsamen Antrag von SSW und SPD fordern wir die Landesregierung auf, den Mindestlohn - nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein - anzuheben. Die Referenzgröße für diesen Mindestlohn soll dem Grundentgelt der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder entsprechen.
Dies bedeutet: Ab dem 01.01.2018 muss der vergaberechtliche Mindestlohn bei 10,22 Euro brutto liegen. Dies ist die logische Konsequenz, wenn wir in Schleswig-Holstein weiter öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen geben, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen entsprechenden vergaberechtlichen Mindestlohn zahlen. Das Land Schleswig-Holstein muss mit gutem Beispiel vorangehen, um gute Arbeit und faire Löhne zu garantieren.
Wie notwendig gute Beispiele und verantwortungsvolles Handeln sind, zeigen die Presseberichte der letzten Monate. So meldet der Zoll - der Arbeitgeber auf Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert - deutlich mehr Verstöße gegen den Mindestlohn. Und entsprechend einer Studie des deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), bekommen circa 1,8 Millionen Beschäftigte in der Bundesrepublik, die Anspruch auf den Mindestlohn haben, weit weniger als diesen Mindestlohn. Das bedeutet, dass viel e Arbeitgeber die Mindestlohnregelungen umgehen. Unter diesem Missbrauch leiden einige Gruppen von Beschäftigten ganz besonders. Minijobbern, Beschäftigten in kleinen Firmen und Ausländerinnen und Ausländern wird der gesetzliche Mindestlohn ganz besonders oft vorenthalten. Das zeigt die Studie des DIW. Und wenn dann die prekäre Beschäftigung, das heißt Minijobs in Schleswig-Holstein, weiter zunimmt, dürfte auch hier der Verstoß gegen die Bestimmungen des gesetzlichen Mindestlohnes nachweisbar sein. 2



 Wir erwarten, dass die Landesregierung aktiv wird und prekäre Beschäftigungsverhältnisse eindämmt.  Wir erwarten, dass die Landesregierung auch dazu beiträgt, dass Minijobber und andere Betroffene zu ihrem Recht kommen und Unterstützung finden, wenn sie um den ihne n zustehenden Mindestlohn betrogen werden. Unser Ziel ist es weiterhin Schleswig-Holstein zum Land mit den besten Arbeitsbedingungen in Deutschland zu machen.
 Wir erwarten, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung sich vorbildlich verhält und den vergaberechtlichen Mindestlohn anpasst an die Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst.  Wir fordern die Schleswig-Holsteinische Landesregierung - und vor allem Wirtschaftsminister Dr. Buchholz – auf, den Kampf gegen den Mindestlohn einzustellen und sich endlich im notwendigen Kampf gegen prekäre Beschäftigung und für gute Arbeit zu engagieren.