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14.12.17
15:38 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky: Wir werden das Vergabegesetz des Landes unbürokratischer machen

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretender Vorsitzender Oliver Kumbartzky MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 344/2017 Kiel, Donnerstag, 14. Dezember 2017
Wirtschaft/Mindestlohn



www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky: Wir werden das Vergabegesetz des Landes unbürokratischer machen In seiner Rede zu TOP 15 (Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohns) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky : Oli Kumbartzky:
„Der Landesmindestlohn und der Vergabemindestlohn des Landes wurden 2013 von der damaligen rot-grün-blauen Koalition per Gesetz eingeführt, da es zu dem Zeitpunkt noch keinen bundesgesetzlichen Mindestlohn gab. Diese beiden landesgesetzlichen Mindestlöhne sollten also eine Art Über- brückungslösung für den Bereich darstellen, auf den man landesgesetzlich Einfluss hatte.
Mittlerweile gibt es den bundesgesetzlichen Mindestlohn, der bei 8,50 Euro gestartet ist und derzeit bei 8,84 Euro liegt, aber natürlich weiter steigen wird. Wenn es nach uns gehen würde, würden wir die beiden landesgesetz- lichen Mindestlöhne mit der Zeit mit dem Bundesmindestlohn zusammen- führen, wie es ja auch andere Bundesländer machen.
Seit April 2016 ist der Mindestlohn kein Kriterium mehr im Tariftreue- und Vergabegesetz Bremens – beschlossen von Rot-Grün. In Niedersachsen wurde der Vergabemindestlohn im Juni 2016 abgeschafft – von einer rot- grünen Koalition. Seit Januar gibt es bei unseren Nachbarn im rot-grün- regierten Hamburg keinen landesgesetzlichen Mindestlohn mehr. Und auch das damals noch rot-grün-regierte NRW unter der Führung Hannelore Krafts beschloss noch im Januar dieses Jahres, dass der Bundesmindestlohn fortan Vergabekriterium sein solle und kein landesspezifischer Mindestlohn. Der ehemalige SPD-Wirtschaftsminister Meyer verfolgte denselben Ansatz wie wir.
Noch kurz vor der Erhöhung des Vergabemindestlohns von 9,18 Euro auf die heutigen 9,99 Euro sprach er sich gegen diesen Schritt aus, da dies zu- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de sätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen würde. Stattdessen plädier- te auch Reinhard Meyer für ein Zusammenlaufen an den Bundesmindest- lohn. Ein ähnliches Fazit zog zudem ein von Minister Meyer in Auftrag gege- benes Gutachten: Der Vergabemindestlohn solle am besten eingefroren und schließlich vom Bundesmindestlohn abgelöst werden. Beim Landesmindest- lohn hat sich die Vorgängerregierung im Übrigen für genau dieses Einfrieren entschieden. Warum dort, nicht aber beim Vergabemindestlohn, ist mir bis heute schleierhaft geblieben.
Wie Sie wissen, werden wir zeitnah das Vergabegesetz des Landes unbüro- kratischer machen, was dringend geboten ist. Der Landesmindestlohn, der nicht Teil des Gesetzes ist, wird bis 2019 auslaufen, weil dieser bis dahin vom Bundesmindestlohn überholt wird. Zum Vergabemindestlohn haben wir dies, unter anderem aus Rücksicht auf unseren grünen Koalitionspartner, nicht vereinbart. Es ist also nicht vorgesehen, dass der vergaberechtliche Mindestlohn abgeschafft wird – aber auch nicht, dass dieser erhöht werden soll. Dies könnte der Minister in der Tat per Verordnung tun.
Hier ist im Gesetz nach unserer Auffassung eine Kann-Regelung vorgese- hen. Bevor wir uns jetzt also voreilig zu irgendeiner Entscheidung bezüglich des Vergabemindestlohns drängen lassen, sollten wir zunächst die Empfeh- lungen der Mindestlohnkommission zur weiteren Entwicklung des Bundes- mindestlohns abwarten. Die Kommission tagt im kommenden Jahr und wird dann Vorschläge für den Bundesmindestlohn machen. Daher schlagen wir vor, den vorliegenden Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, um dort mit Blick auf die Entwicklungen auf Bundesebene das weitere Vor- gehen zu diskutieren.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de