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14.12.17
17:38 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 4 – Aufhebung der Erhebungspflicht für Pressesprecherin Straßenausbaubeiträge / Änderung des Claudia Jacob Kommunalabgabengesetzes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Ines Strehlau: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 387.17 / 14.12.2017
Straßenausbaubeiträge:
Die Kommunen bekommen mehr Entscheidungsfreiheit
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer*innen,
wie im Koalitionsvertrag vereinbart, beschließen wir heute ein Gesetz, das es den Kommunen ermöglicht, zukünftig auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten.
Es ist schon erstaunlich, wie diese Debatte geführt wird: „In eigener Verantwortung“ - so steht es im Koalitionsvertrag. Jahrelang haben einzelne Kommunen auf den Matten ge- standen, Klinken geputzt und ihr Mantra vorgetragen, „Wir vor Ort wissen am besten, wie und ob wir Beiträge erheben. Hört auf, uns zu bevormunden“ - genau das haben wir getan. Wir überlassen es mit unserem Gesetzentwurf nun den Kommunen, ob sie Bei- träge erheben und wie sie diese gestalten.
Aber wenn man die Zeitung aufschlägt oder die Kommentierung hier anhört, hat man den Eindruck, wir hätten mit dieser Gesetzesänderung versprochen, dass ein Geldse- gen auf die Kommunen herabregnet.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: So steht es nicht im Koalitionsvertrag. Im Koalitions- vertrag steht: Durch den Verzicht sollen keine Nachteile bei der Genehmigung der Kommunalhaushalte entstehen. Auch die Mittelzuweisung durch das Land soll unbe- rührt bleiben.
Aber dort steht auch: Über eine Unterstützung durch das Land reden wir. Aber erst, wenn wir über die Finanzierung der Kommunen insgesamt reden, nämlich im Rahmen
Seite 1 von 3 der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Das Datum dafür steht schon lan- ge fest und ist auch kein Geheimnis.
Der Ball liegt bei den Kommunen, die Entscheidung zu treffen, weiterhin Beiträge zu er- heben oder über Alternativen nachzudenken. Die Kommunen entscheiden, welche Straßen saniert werden. Die Kommunen entscheiden nun auch darüber, wie sie die Vorhaben finanzieren.
Dies ist das gemeinsame Verständnis in unserer Koalition. Die Kolleg*innen von CDU und FDP haben dies dankenswerterweise nach der Anhörung bereits sehr deutlich ge- macht.
Aus meiner Sicht ist es allerdings nicht ganz nachvollziehbar, wie der Kelch nun immer weitergereicht wird. Die Anlieger*innen sollen es nicht zahlen, weil es die Einzelnen zu sehr belastet. Die Grundsteuer soll oder kann es auch nicht richten, überhaupt - auch Steuererhöhungen werden insgesamt abgelehnt.
Das ist eine Milchmädchenrechnung. Irgendjemand muss es bezahlen und Landesgel- der sind übrigens auch Steuergelder, die von Menschen mit ihrer täglichen Arbeit er- wirtschaftet werden. Monika Heinold ist nicht Sterntaler, der eine milde Gabe aus dem Himmel ins ausgebreitete Kleid fällt, um damit die Kommunen zu segnen.
Aber es ist natürlich leicht, liebe SPD, in Resolutionen in den Kommunen zu fordern, dass das Land die Straßenausbaubeiträge übernehmen soll. Wer das fordert, darf auch gerne Hinweise geben, wo das Geld strukturell eingespart werden soll: Bei der Bildung? Bei den Landesstraßen? Beim Personal? Da ist keine Luft. Im Gegenteil: Wir bräuchten mehr Geld für dringende Projekte: mehr Mittel für Inklusion, gebundene Ganztagsschu- len, bessere Bezahlung der Erzieher*innen, A13 für Grundschullehrkräfte, Kultur, Tier- heime und vieles mehr. Die Wunschliste ist lang.
Wer eine vollständige Finanzierung der kommunalen Straßenausbaulast aus Landes- mitteln wünscht, muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob dann auch das Land über die Prioritäten und den Umfang der Instandsetzung der Straßen entscheiden soll. Und in der Anhörung wurde deutlich, dass es eine Anspruchshaltung der Anlieger*innen gegenüber der Kommune geben kann, wenn das Land die Beiträge übernimmt.
Dann reicht der unbefestigte Bürgersteig nicht mehr, der im Moment für die Anlie- ger*innen noch ok ist, weil sie sonst Straßenausbaubeiträge zahlen müssten. Nein, dann würde vielleicht gefordert, dass nun aber ein gepflasterter Gehweg kommen muss. Die Nachbarstraße hat ihn ja auch. Die Diskussionen vor Ort wären also nicht vom Tisch.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist mühsam. Es gibt viele Auseinanderset- zungen. Aber, und das wurde in der Anhörung auch deutlich, im Prinzip funktioniert das System. Und die Kommunen haben schon jetzt die Möglichkeit der Entlastung von Ei- gentümer*innen, zum Beispiel durch Verrentung auf 20 Jahre, Stundung, Extra- Lösungen für Eckgrundstücke und auch wiederkehrende Beiträge.
In Rheinland-Pfalz, wo die Regelung zu wiederkehrenden Beiträgen schon länger be- steht, nutzen dieses Instrument weit mehr als 50 Prozent der Gemeinden. Und auch die Erhöhung der Grundsteuer sehe ich weiterhin als eine mögliche Maßnahme, um die Last auf viele Schultern zu verteilen.

2 Die Kommunen bekommen durch unsere Gesetzesänderung mehr Entscheidungsfrei- heit. Ich bin mir sicher, sie nutzen sie verantwortungsvoll. Für populistische Forderun- gen auf Abschaffung ohne Gegenfinanzierung oder auf Übernahme der kompletten Kosten durch das Land ist das Thema zu wichtig.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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