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15.12.17
11:03 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 20: Qualität in der Geburtshilfe sicherstellen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 15. Dezember 2017



TOP 20: Haftpflichtproblematik für in der Geburtshilfe tätige Belegärzte (Drs-Nr.: 19/380)
Birte Pauls:
Qualität in der Geburtshilfe sicherstellen Die Geburt eines Kindes ist für alle Beteiligten ein hoch emotionaler Moment. Und doch ist und bleibt die Geburtshilfe ein schwieriges politisches Thema. Unsere politische Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für Hebammen und Ärzte so zu regeln, dass eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe in Schleswig – Holstein gesichert ist. Immer wieder haben uns in den letzten Jahren die Ankündigungen von Schließungen geburtshilflicher Abteilungen beschäftigt. Diese Schließungen, haben zu einer verständlichen Verunsicherung bei den Frauen und Familien geführt. Seit dem Jahr 2000 haben 12 geburtshilfliche Einrichtungen in Schleswig Holstein geschlossen, meist weil sie den Qualitätsstandards nicht mehr erfüllen konnten. Eine weitere Problematik waren die immer weiter ansteigenden Haftpflichtprämien für die freiberuflichen Hebammen.
In der Küstenkoalition haben wir Vieles auf den Weg gebracht:  Es gab einen Beschluss zur Absicherung der Geburtshilfe  Eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Haftpflichtprämienregulierung, bei der der von Ministerin Alheit vorgeschlagene steuerfinanzierte Fond von Gesundheitsminister Gröhe abgelehnt wurde  Es wurde ein umfangreicher Bericht zur Situation der Geburtshilfe vorgelegt  Bordingangebote wurden ausgebaut, Rettungswege neu beschrieben  Ein Haftungsausgleichsbeitrag für die Hebammen wurde vertraglich geregelt  Aus einer ausführlichen mündlichen Anhörung leiteten sich weitere Schritte ab, die Plätze für die Hebammenausbildung wurden ausgebaut und erstmalig mit einem eigenständigen Studiengang erweitert  Regionale Konzepte wurden z.B. in Nordfriesland durch Finanzierung von externen Beratern entwickelt  Bereitschaftsdienste konnten mit Landesmitteln finanziert werden 2



 Die Vergütung für Leistungen der freiberuflichen Hebammen wurde durch eine Landesverordnung erhöht  Der Sicherstellungszuschlag für Hebammen ist organsiert
Die von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe formulierten Mindestanforderungen lösten weitere Diskussionen aus. Es kommt laut ihrer Aussage nicht auf die Kürze der Wege an, sondern auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Bei allen weiteren eingeleiteten Schritten hatte für uns Sozialdemokraten die Sicherheit für Kind und Mutter immer höchste Priorität. Es ging uns nicht um das Geld, sondern um die Qualität. Mit dieser Auflistung möchte ich nur deutlich machen, dass wir bei der aktuellen vorliegenden Situation der Belegärzte z. B. im Marienkrankenhaus in Lübeck nicht bei Null in der Diskussion anfangen, auch wenn der Fokus der meisten Handlungsschritte tatsächlich auf die Hebammen gerichtet war. Es ist aber natürlich sinnvoll beide Berufsgruppen gemeinsam zu denken. 50.000€ jährlich sollen die Belegärzte für ihre Berufshaftpflicht ab 2018 zahlen. Damit würde ein Belegarzt erst nach der 111. Geburt wirklich Geld verdienen. Zumutbar ist das nicht.
Dabei ist anzumerken, dass nicht die Schadensfälle zunehmen, sondern die nachfolgenden Kosten. Das ist auch der Grund, warum sich immer mehr Versicherungen herausziehen und es mittlerweile zur Monopolstellung von einigen wenigen Versicherungen gekommen ist. Für uns steht deshalb weiterhin die Qualität der Versorgung im Mittelpunkt. Es muss eine zeitnahe Lösung geben. Wir tragen die Vorschläge der Koalition zwar mit, gehen aber davon aus, dass wir auf Bundesebene wenig Unterstützung der anderen Länder bekommen werden, weil es außer in Schleswig Holstein nur noch in Bayern Geburtshilfliche Abteilungen mit Belegärzten gibt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird eigentlich automatisch angepasst, Versicherungsprämien spiegeln sich auch in den Gebührenziffern wieder. Bloß bei diesem gewaltigen Sprung auf 50.000 € fehlt es an Transparenz, deshalb gibt es jetzt keine automatische Anpassung. Auch kann die Änderung des EBM wieder nur eine Übergangslösung sein. Insgesamt wollen wir darauf hinarbeiten, dass die Geburtshilfe auch mit ihren verbundenen Risiken eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wird. Deshalb haben wir den Antrag der Koalition um die Schaffung einer erweiterten Trägerhaftung oder durch den schon einmal von uns beantragten steuerfinanzierten Haftungsfond ergänzt. Ich möchte gerne betonen, dass die Einführung einer Bürgerversicherung ebenfalls ein Teil der Lösung sein kann. Die Preisspirale der Versicherungen nach oben und ihre Monopolstellung muss auf jeden Fall unterbrochen werden, vielleicht auch mit entsprechenden Versorgungsaufträgen. In der Geburtshilfe darf nicht das Geld, sondern das Ringen um Qualität muss im Vordergrund stehen. Hier gibt es noch einen großen auch sozialpolitischen Handlungsbedarf, um diese hochemotionale Zeit in einer Familie nicht zu einem Versorgungsroulette werden zu lassen.