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15.12.17
11:09 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 20) Sichere Versorgung von Geburt an

Hebammen | 15.12.2017 | Nr. 417/17
Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 20) Sichere Versorgung von Geburt an Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Schwangere Frauen müssen sich darauf verlassen können, dass sie ihre Kinder sicher zur Welt bringen können. Sie entscheiden wo, wie und mit wem sie ihre Kinder zur Welt bringen wollen. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die Erreichbarkeit, die freie Wahl der Geburtsklinik, die freie Wahl der Hebamme sowie die Betreuung durch diese – vor, während und nach der Geburt.
Die Geburtshilfe hat als solches in den vergangenen Jahren allerdings immer wieder mit diversen Problemen zu kämpfen.
Erstens mit der Schließung von Geburtskliniken und zweitens mit gestiegenen Haftpflichtprämien der freiberuflichen Hebammen. Aktuell liegt hier die Haftpflichtprämie bei 6.6oo Euro im Jahr.
Nach zahlreichen deutschlandweiten Protesten und Aktionen von Müttern, Vätern, den Hebammen selbst und auch Initiativen aus der Politik, gelang es auf dem Verhandlungsweg einen Sicherstellungszuschlag durch die Krankenkassen für diese Hebammen heraus zu handeln.
Es sind nun aber nicht mehr nur die Hebammen, die in Bedrängnis geraten, sondern auch die in der Geburtshilfe tätigen Belegärztinnen und Ärzte. Auch hier steigt die Haftpflichtprämie von Jahr zu Jahr – im kommenden Jahr werden sich die Kosten verdoppeln, auf dann 46.000,- Euro jährlich.
Was bedeutet das? Und vor allem, welche Auswirkung kann diese Änderung haben?
Deutschlandweit arbeiten etwa 30 Kliniken in der Geburtshilfe mit dem Belegarztsystem. Bei uns in Schleswig-Holstein ist es das Marienkrankenhaus in der Hansestadt Lübeck.
1600 Geburten gab es im Jahr 2016 im Marienkrankenhaus. Die Zahl der Geburten steigt dort von Jahr zu Jahr, und das verdeutlicht, dass Familien sich bewusst für diese Klinik und das praktizierte Modell entscheiden – sie werden dort von Ärztinnen und Ärzten begleitet, die sie kennen!


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Ab 2018 wird ein Belegarzt nun 26.000 € mehr Haftpflichtprämie zahlen. Das bedeutet, dass er bei einem Lohn von 413 € für eine Normalgeburt erst ab der 113. Geburt etwas verdient.
Diese massive Kostensteigerung stellt dabei nicht nur die betroffenen Ärztinnen und Ärzte, sondern auch die Kliniken vor fundamentale Probleme. Sie gefährden das gesamte Belegarztsystem und die erfolgreiche Arbeit, die in Häusern, wie dem Marienkrankenhaus stattfindet.
Eine Frage bleibt aber noch offen: Warum erhöht sich diese Prämie so massiv?
Die Gründe liegen in unserem Gesundheitssystem – und zwar speziell in den Versorgungsleistungen, die sich in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter verbessert haben. Kinder, die bei der Geburt durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, können heute besser versorgt werden. – Sie haben heute eine höhere Lebenserwartung als früher und das ist großartig!
Dass aus dieser Tatsache Probleme entstehen, die ein Krankenhaus und die behandelnden Ärzte vor die Frage stellt, ob sich Ihre Arbeit noch lohnt - Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen diese Entwicklung nicht einfach hinnehmen und untätig bleiben.
Wir, die Jamaika Koalition, sprechen diese Problematik an. Es muss dringend eine Lösung für dieses Problem gefunden werden, um die Versorgungssicherheit für die Frauen und deren Neugeborenen sicher zu stellen.
Wenn wir das erfolgreiche Belegarztmodell weiterführen wollen, müssen wir jetzt eine Initiative für den Erhalt dieses Systems ergreifen.
Deswegen bitten wir die Landesregierung aktiv zu werden, um eine praktikable Lösung herbei zu führen, wie z.B. die Beförderung einer Ergänzung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, um eine neue Anrechnungsziffer für die anteilige Übernahme der Vergütung für Geburten zu erreichen.
Oder ein ähnliches Verfahren, wie bei den Hebammen auf den Weg zu bringen – mit der Zahlung eines adäquaten Sicherstellungszuschlages für Ärztinnen und Ärzte in der belegärztlichen Geburtshilfe
Oder eine rechtliche Klarstellung für die Belegärzte, dass eine anteilige Bezuschussung oder eine Kostenübernahme der Berufshaftpflicht von freiberuflichen Hebammen und Belegärzten durch die Klinik rechtlich unbedenklich sind. Bereits in der vorigen Wahlperiode wurde hierzu eine gute Datenbasis zusammengestellt, die aus unserer Sicht fortlaufend aktualisiert und weiterentwickelt werden muss.
Unser Ziel ist es, eine landesweite Bedarfsanalyse für Geburtskliniken, sowie die in der Geburtshilfe tätigen Belegärzte und Beleghebammen zu schaffen.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Wir wollen, dass alle relevanten Akteure in diese mit einbezogen werden, inklusive der besonderen Lage und Situation der Inseln und Halligen in Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein soll das familienfreundlichste Bundesland werden – und dazu gehört auch eine gute und sichere Versorgung von Geburt an!
Vielen Dank!



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de