Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
15.12.17
12:24 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung fordert Teilhabe durch bessere Beteiligung

Nr. 236 / 15. Dezember 2017

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung fordert Teilhabe durch bessere Beteiligung
Der Landtag stimmt heute (Freitag) über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase erklärte zum ersten Teilhabestärkungsgesetz: „Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen zu beteiligen ist ein nach der UN-Konvention verbrieftes Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden. Ich sehe die Landesregierung hier in der Pflicht, erheblich nachzubessern.“
Das erste Teilhabestärkungsgesetz setzt das geänderte Bundesrecht zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Landesrecht um. Auch die Beteiligungsstrukturen werden darin festgelegt. Bei der Gestaltung des Landesrahmenvertrags wird der Landesbeauftragte mit einbezogen – der Vertrag bestimmt die Grundlagen für die Leistungen und deren Ausführungen bestimmt. Die übliche Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren hatte das zuständige Ministerium allerdings zeitlich verkürzt angeboten. „Bei einem so grundlegenden Gesetz für Menschen mit Behinderungen müssen wir bereits bei den Vorüberlegungen in der Konzeptionsphase einbezogen sein“, kritisierte Hase. „Uns dann aber auch noch mit verkürzten Anhörungsfristen zu konfrontieren, ist schwer nachvollziehbar. Hier kann Schleswig-Holstein meines Erachtens allgemein von der Bürgerbeteiligung in anderen Bundesländern lernen. Davon abgesehen wünsche ich mir, dass angepasste Beteiligungsformen für Menschen mit Behinderungen angewendet werden!“
Daneben mahnte der Beauftragte weitere Maßnahmen an. So soll ein Steuerungskreis, der grundsätzliche Angelegenheiten für die Hilfen der Menschen mit Behinderung berät und entwickelt, ohne deren Beteiligung tätig sein. Zudem können Menschen mit Behinderungen die Arbeits- gemeinschaft zur Umsetzungsbegleitung des Gesetzes zwar beraten und werden über ihre Tätigkeit informiert, wirken dort aber nicht aktiv mit.
„Die Formen der Teilhabe folgen keiner erkennbaren Systematik und entsprechen nicht den Vorgaben des Bundesgesetzes“, betonte Hase. Er hoffe nun auf die parlamentarische Befassung, die Forderungen aus der UN-Konvention und dem Bundesteilhabegesetz zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen mehr Nachdruck verleiht. Dazu zeigen sich laut Hase bereits erste 2

positive Ansätze: Der Sozialausschuss will in einer mündlichen Anhörung zu dem Gesetz Gebärdensprachdolmetscher hinzuziehen.