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15.12.17
12:34 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu Schüler*innenbeförderungskosten

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 11 – Änderung des Schulgesetzes (Schülerbeförderungs- Pressesprecherin kosten) Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 393.17 / 15.12.2017

Bei der Ausgestaltung des ÖPNV mehr über Kreisgrenzen hinweg planen
Die Problematik der Kreisgrenzen überschreitenden Schülerbeförderung beschäftigt viele Kommunalpolitiker*innen und hat auch uns hier im Landtag schon in verschiede- nen Ausschüssen beschäftigt:
Der Petitionsausschuss hat sich zum Beispiel in der vergangenen Legislaturperiode in- tensiv mit der Situation in Lunden, einer Gemeinde im Kreis Dithmarschen, angrenzend an den Kreis Nordfriesland, beschäftig. Die Schüler*innen aus dieser Gemeinde besu- chen oft die nahe gelegene Gemeinschaftsschule in Tönning, die aber im Nachbarkreis Nordfriesland liegt. Dort soll nach dem Willen der Eltern eine kreisübergreifende Schul- buslinie eingerichtet werden. Auf diesen Fall bezieht sich auch der Antrag des SSW.
Zuerst einmal: Träger der Schülerbeförderung sind in erster Linie die Schulträger und in Ausnahmefällen die Kreise. Die Schülerbeförderung ist also eine rein kommunale Auf- gabe, eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, wie es im Juristendeutsch heißt. Das Land stellt den Kommunen Mittel für die Einrichtung und Finanzierung von ÖPNV- Strecken zur Verfügung, über die konkrete Verwendung entscheiden sie selbst, auf Ba- sis der bestehenden Gesetze.
Zum Beispiel auf Basis des Schulgesetzes. Und dies will der SSW ändern. Sie wollen, lieber SSW, dass der Satz in §114 des Schulgesetzes zukünftig heißt: Die Kreise be- stimmen durch Satzung, welche Kosten für die Schülerbeförderung zur besuchten Schule als notwendig anerkannt werden. Aber die Ergänzung löst nach unserer Ansicht nicht das Problem, weil die Schulträger immer noch frei bleiben in ihrer Entscheidung, welche Kosten sie für die Schülerbeförderung anerkennen.
Es gibt auch pragmatische Lösung auf der bestehenden Rechtslage in anderen Krei-
Seite 1 von 2 sen: Der Kreis Steinburg trägt zum Beispiel zwei Drittel der Kosten für Schüler*innen aus Horst, die ein Gymnasium in Elmshorn im Kreis Pinneberg besuchen. Ein Drittel trägt die Stadt Elmshorn. Allerdings liegt das nächste Gymnasium im Kreis Steinburg auch deutlich weiter entfernt.
Also halten wir fest: Die Schülerbeförderung ist eine kommunale Aufgabe. Und die Kommunen wären nicht amüsiert, wenn das Land sich in ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht einmischen würde, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung zu regeln. Aber die Kreisgrenzen überschreitende Schülerbeförderung ist ein Problem. Und es wäre gut, wenn die Kreise bei der Ausgestaltung des ÖPNV mehr über Kreisgrenzen hinweg pla- nen würden.
Ich freue mich auf die Beratung im Bildungsausschuss, wo wir mit den Kommunen über das Thema ins Gespräch kommen werden.
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