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16.01.18
12:24 Uhr
Landtag

#metoo: Leiterin der Antidiskriminierungsstelle fordert zügige Reaktion auf sexistische und rassistische Aussagen eines schleswig-holsteinischen Honorarprofessors

Nr. 2 / 16. Januar 2017

#metoo: Leiterin der Antidiskriminierungsstelle fordert zügige Reaktion auf sexistische und rassistische Aussagen eines schleswig- holsteinischen Honorarprofessors
Nachdem Winfried Stöcker, Unternehmer und Honorarprofessor der Universität zu Lübeck, in der Öffentlichkeit behauptet hat, Opfer sexueller Belästigungen seien aufgrund aufreizender Kleidung selbst schuld an ihrem Schicksal, sieht die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Handlungsbedarf. Sowohl auf Landesebene als auch auf Seiten der Universität Lübeck müsse reagiert werden: „Es ist sicherzustellen, dass in Bezug auf die Lehrtätigkeit des Herrn Stöcker durch die Uni Lübeck weder sexistisches noch rassistisches oder anderweitig diskriminierendes Verhalten geduldet wird“, mahnte Samiah El Samadoni.
„Es bestehen nach den letzten Äußerungen von Herrn Stöcker ernsthafte Zweifel daran, ob er für eine Lehrtätigkeit im Umfeld junger Studentinnen und Studenten – auch mit Migrationshinter- grund – geeignet ist“, äußerte El Samadoni. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob sich der Lübecker Unternehmer unter Umständen rechtlich angreifbar und zum Beispiel schadenersatz- pflichtig mache. Der Fall könne eintreten, wenn es in seinem Unternehmen zu einer sexuellen Belästigung kommt, die von ihm geduldet oder gar gefördert werde. „Dieser Anschein wird durch die Äußerungen des Unternehmers erweckt“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
Stöcker hatte in der Vergangenheit wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Zuletzt widmete er sich in einer öffentlich zugänglichen Weihnachtsrede der „#metoo-Debatte“, in der unter anderem Schauspielerinnen von sexuellen Belästigungen an Filmsets berichteten. Stöcker äußerte dazu: „Die Mädchen könnten zurückhaltender gekleidet und weniger provozierend zum Casting gehen, dass die armen Regisseure auf dem Pfad der Tugend bleiben“. In besagter Rede rief er darüber hinaus seine Belegschaft dazu auf, viele Kinder zu zeugen, „dass wir dem mutwillig herbeigeführten, sinnlosen Ansturm unberechtigter Asylanten etwas entgegensetzen können“.
Arbeitgeber sind aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) jedoch beispielsweise dazu verpflichtet, in ihren Unternehmen eine Beschwerdestelle einzurichten. An diese können sich Mitarbeitende wenden, falls sie am Arbeitsplatz diskriminiert oder sexuell 2

belästigt werden. „Selbstverständlich muss die Unternehmensleitung auch auf eine Arbeitsatmosphäre hinzuwirken, in der es keine sexuellen Belästigungen gibt. Und sollte es zu einer sexuellen Belästigung kommen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Opfer zu schützen und arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Verursacher zu ergreifen“, führte El Samadoni weiter aus. „Es erscheint mehr als fragwürdig, durch entsprechende Äußerungen geradezu Anstiftung hierzu zu leisten, statt diese zu verurteilen.“ Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle wies zudem ausdrücklich darauf hin, dass es den Gerichten vorbehalten bleibe, im Zweifelsfall zu entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten eine sexuelle Belästigung darstellt oder nicht. „Die Auffassung einer Privatperson hat dafür – Gott sei Dank – keinerlei Relevanz“, erklärte sie abschließend.
Unterstützung im Fall der sexuellen Belästigung bietet die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Landes, die jeweils von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr und zusätzlich mittwochs von 15 bis 18:30 Uhr unter der Telefonnummer 0431 - 988 12 40 erreichbar ist. Alternativ gibt es die Möglichkeit, per E-Mail unter antidiskrimnierungsstelle@landtag.ltsh.de, über das Kontaktformular auf www.antidiskriminierungsstelle-sh.de, per Post an: Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein Karolinenweg 1 24105 Kiel oder nach telefonischer Absprache persönlich Diskriminierungsfälle zu melden.