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18.01.18
16:58 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zu den Äußerungen der SPD-Fraktion zum Landesmindestlohn

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 010.18 / 18.01.2018



SPD sollte Doppelmoral beim Landesmindestlohn einstellen
Zu den aktuellen Äußerungen der SPD-Fraktion zum Landesmindestlohn sagt der ar- beitsmarktpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Rasmus Andresen:
Die SPD sollte ihre Doppelmoral beim Landesmindestlohn einstellen. Während der Vergabemindestlohn beispielsweise Reinigungskräften und Wachpersonal einen höhe- ren Lohn beschert, ist vom Landesmindestlohn aufgrund der Beschäftigungsverhältnis- se kaum jemand betroffen. Die entscheidende Frage für Lohngerechtigkeit ist deshalb der Vergabemindestlohn.
Wir Grüne haben dafür gesorgt, dass er erhalten bleibt und kämpfen für eine weitere Erhöhung. Mit Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion je nach Wetterlage ihre Haltung ändert oder die Mindestlöhne miteinander verwechselt.
Während der Kollege Baasch heute zum Generalangriff ausholt, ohne wahrscheinlich selbst Menschen nennen zu können, die vom Landesmindestlohn betroffen sind, hat sein Fraktionsvorsitzender Ralf Stegner in einer Aktuellen Stunde im Landtag im Sep- tember 2017 längst erklärt, dass der Landesmindestlohn auslaufen kann: „Im Klartext bedeutet das, dass neben dem Landesmindestlohn, den wir damals eingeführt haben, um den Weg für den Herrn Bundesminister zu bereiten und der in der Tat auslaufen kann,…“ (Ralf Stegner, Aktuelle Stunde zum Vergabemindestlohn, Landtagstagung vom 20.09.2017)
Was gilt denn nun, liebe Genoss*innen?
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