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24.01.18
11:56 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky: Gieselau-Kanal und -Schleuse müssen in der Trägerschaft des Bundes bleiben

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretender Vorsitzender Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 012/2018 Kiel, Mittwoch, 24. Januar 2018
Tourismus/Gieselau-Kanal



www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky: Gieselau-Kanal und -Schleuse müssen in der Trägerschaft des Bundes bleiben In seiner Rede zu TOP 20 (Dauerhafter Erhalt von Gieselau-Kanal und -Schleuse als Bundeswasserstraße) erklärt der Parlamentarische Geschäfts- führer und tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Oli Kumbartzky: Kumbartzky :
„Während des vergangenen Plenums im November hat sich der Landtag mit einer breiten Mehrheit für die Weiterentwicklung der Tourismusstrategie Schleswig-Holstein ausgesprochen. In dem entsprechenden Antrag haben wir unter anderem auf die Potenziale und Besonderheiten des Binnenland- tourismus hingewiesen. Die Bundeswasserstraßen sind genau wie die Lan- desgewässer ein wesentlicher Bestandteil dieses Binnenlandtourismus. Und damit erfüllt auch der zwar kurze, aber historische Gieselau-Kanal mit sei- nen Schleusen eine wichtige Funktion für Schleswig-Holstein.
Als meerumschlungenes Land wird Schleswig-Holstein von den meisten Menschen mit Wasser in Verbindung gebracht – nicht nur mit den Meeren, auch mit den Binnengewässern, die besonders für die Ausflugsschifffahrt und den Sportboottourismus attraktiv sind. Dies trifft auf den Gieselau- Kanal in ganz besonderem Maße zu, da er die Verbindung zwischen dem Nord-Ostsee-Kanal und der Eider ist, also zwischen zwei Wasserstraßen, die das Land prägen. Einzelne Nutzungszahlen, wie der Bund sie anführt, kön- nen allerdings die wirkliche Bedeutung des Gieselau-Kanals nicht vollständig wiedergeben. Zumal der Gieselau-Kanal noch eine historische Aufgabe, nämlich die durchgängige Verbindung von Eidermündung bis zur Ostsee, er- füllt.
Als Bundeswasserstraße ist der Gieselau-Kanal im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Und in dessen Zuständigkeit muss der Kanal samt seiner Schleusen auch bleiben, damit weder der Binnentourismus noch die Was- serwirtschaft des Landes negative Konsequenzen fürchten müssen. Eine Eva G rimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Grimminger Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Entwidmung kommt für uns nicht in Frage – und ohne Zustimmung des Landes ist dies auch nicht möglich.
Dem Bundeswasserstraßengesetz folgend ist der Bund in der Pflicht, den Gieselau-Kanal für die Schiffbarkeit zu erhalten und entsprechende Maß- nahmen zu ergreifen. Der Sanierungsbedarf des Kanals und seiner Schleu- sen ist allerdings momentan größer, als die vom Bund ergriffenen Maßnah- men. Insofern ist zu klären, inwiefern der Bund gemäß Bundeswasserstra- ßengesetz Instandhaltungsmaßnahmen aufschieben darf, oder ob er nicht vielmehr in der Pflicht ist, die Instandsetzung zeitnah durchzuführen.
Aus diesem Grund begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Landesregierung hierzu eine juristische Prüfung zur Feststellung der rechtlichen Pflichten des Bundes durchführen möchte, und bedanken uns beim Wirtschafts- und Ver- kehrsminister für sein Engagement.“



Eva G rimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Grimminger Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de