Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.01.18
16:51 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft: Inakzeptable Gesundheitsrisiken müssen ausgeschlossen werden

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 015/2018 Kiel, Mittwoch, 24. Januar 2018
Gesundheit/Shisha



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft: Inakzeptable Gesundheitsrisiken müssen ausgeschlossen werden In seiner Rede zu TOP 22 (Gesundheitsschutz beim Shisha-Rauchen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Den Bornhöft: Bornhöft:
„Die Shisha ist mittlerweile buchstäblich in aller Munde - in den letzten Mo- naten aber leider hauptsächlich wegen negativer Schlagzeilen über bauliche Mängel oder zu hohe Kohlenmonoxidkonzentrationen in Shisha-Bars. Darü- ber hinaus wurden über mögliche Gefahren für Kunden durch Herpes, Hepa- titis oder Schwermetalle berichtet.
Die Belastung durch Schwermetalle ist beim „modernen“ Shisha-Rauchen, wie es hierzulande betrieben wird, im Regelfall kaum möglich. Denn hierzu- lande wird mit gepressten Kokoskohlen gearbeitet, die strengen Kontrollen und Labortests unterliegen. Bei der klassischen, eher altertümlichen Varian- te wird hingegen oftmals mit „normaler“ Holzkohle geraucht.
Die Übertragung von Krankheiten wie Herpes, die überwiegend über Spei- chel übertragen werden, wird durch das Verwenden von eingeschweißten Einwegmundstücken verhindert. Die Shisha selbst sowie die Schläuche sind täglich zu reinigen, natürlich ebenfalls aus hygienischen Gründen. Allerdings gibt es bisher keine spezifischen Vorgaben zu Belüftungsanlagen und Kohlenmonoxidmeldern für den Betrieb einer Shisha-Bar. Zwar lässt sich aus dem Gaststättenrecht und der Arbeitsstättenverordnung indirekt ablei- ten, dass ausreichend Atemluft vorhanden sein und Gäste wie Beschäftigte vor möglichem Kohlenmonoxid gewarnt werden müssen. Vor allem zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind spezifische Vorgaben jedoch von Nöten.
Wo es in diesem Bereich zu wenige Auflagen gibt, wird der Betrieb von Shisha-Bars in anderen Bereich durch rechtliche Vorgaben zu sehr einge- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de schränkt. So verbietet es §16 des Tabaksteuergesetzes, losen Tabak an Endverbraucher zu verkaufen, auch wenn dieser bereits verzollt wurde. Die kleinste Menge, die nach Vorgabe des Bundesfinanzministeriums an einen Endkunden ausgegeben werden darf, beträgt 250 g – für eine normale Fül- lung eines Shisha-Kopfs benötigt man aber nur knapp 30 g. Das bedeutet, dass die restlichen 220 g nicht von einem anderen Endverbraucher konsu- miert werden dürfen, sondern vernichtet werden müssen. Diese Vorgabe bezieht sich allein auf das Steuerwesen, es ist kein Produktqualitätsmerk- mal – sie beschränkt den Betrieb einer Shisha-Bar jedoch unnötig. Ich möchte mit diesen Ausführungen darauf hinweisen, dass der Rechtsrahmen für Shisha-Bars auf mehreren Ebenen unangemessen ist. Dies sollte sich ändern, insbesondere auch wegen des Gesundheitsschutzes.
Besonders wichtig sind die Vorgaben zu Belüftung und Kohlenmonoxidmeldern. Eine Kohlenmonoxidvergiftung ist tückisch, da sie sich kaum ankündigt aber zu schwersten Beeinträchtigungen führen kann, bis hin zu Langzeitschäden oder gar zum Tod. Daher ist es unstrittig, dass es hier genauere Vorgaben geben muss, die im Zweifelsfall auch dazu füh- ren, dass eine mangelhafte Shisha-Bar dauerhaft geschlossen wird. Wenn jedoch alle Vorgaben eingehalten werden, stellt der Shisha-Konsum kein größeres Gesundheitsrisiko als der regelmäßige Konsum von Zigaretten oder Alkohol dar. Das Bewusstsein, dass die eigene Gesundheit beim Rau- chen oder Cocktailtrinken eher negativ als positiv beeinflusst wird, sollte man bei mündigen Gästen voraussetzen. Jeder volljährige Bürger hat das Recht, auch mal unvernünftig zu sein, mit Freunden zum Gin-Tasting zu ge- hen oder sich auf Molok und Shisha zu treffen. Vermeidbare Kohlenmonoxidbelastungen und etwaige Hygienemängel sind hingegen in- akzeptable Gesundheitsrisiken, die von den Betreibern ausgeschlossen werden müssen.
Lassen Sie mich zum Abschluss folgendes aus Gründen der kulturellen Viel- falt ergänzen: Bei einer Shisha, die sich bekanntermaßen aus dem orientali- schen Raum auch in unsere Jugendkultur ausgebreitet hat, wird entspannt debattiert und sich ausgetauscht. Durch die wachsende Beliebtheit bringt das Shisha-Rauchen so verschiedene Kulturen zusammen und sorgt damit auch für eine gewisse Völkerverständigung."



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de