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24.01.18
20:02 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft: Fonds für Barrierefreiheit muss auch für digitale Arbeit gelten

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 018/2018 Kiel, Mittwoch, 24. Januar 2018
Soziales/Barrierefreiheit



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft: Fonds für Barrierefreiheit muss auch für digitale Arbeit gelten In seiner Rede zu TOP 34 (Fonds für Barrierefreiheit einrichten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: Bornhöft:
„Ich freue mich sehr, dass wir heute über die große, gemeinsame Fassung des Antrages debattieren können. Über Inklusion und Teilhabe wird generell viel gesprochen, insbesondere auch im beruflichen Kontext. Barrierefreiheit ist ein ehernes Ziel. Wir müssen Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen. Ein Umfeld, welches allen Menschen – egal ob mit Handicap oder ohne – ermöglicht, sich einzubringen, ist eine gesamtgesellschaftliche Auf- gabe. Deswegen wird es auch stets ein Feld sein, wo Politik und Verwaltung vorweggehen und positive Zeichen setzen müssen.
Fällt der Begriff "Barrierefreiheit" denken die meisten nur an Treppen, Ram- pen, Fahrstühle oder auch akustische Ampelschaltungen. Dabei gibt es ge- rade in Büro- und Wohngebäuden im Altbestand noch einige Hürden. Ich selbst habe bis vor ein paar Jahren bei dem Begriff "Barrierefreiheit" auch eher in die Richtung "Baumaßnahme" gedacht – bis ich in meinem alten Job in der Hamburger Verwaltung einen neuen Arbeitskollegen bekommen ha- be. Der Kollege war von Geburt an blind. Sein Alltag wurde kaum durch viele Treppen zu den U-Bahnstationen, verwinkelten Gängen oder gar unserem Paternoster beeinträchtigt. Die größte Beeinträchtigung erlebte er durch nicht barrierefreie digitale Medien.
Der Kollege musste sich alles mit einem Screen-Reader vorlesen lassen. Bei einfachen Texten aus Mails war das kein Problem. Aber auf Webseiten oder auch in Anwendungsprogrammen, bei denen es mehrere Fenster und Ebe- nen gibt, kann man schon ins Verzweifeln kommen. Diese ineinander ver- schachtelten Fenster und Ebenen nimmt man als normal sehender Mensch kaum wahr! Leider müssen Blinde häufig feststellen, dass selbst Software-

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Produkte, die mit der Bezeichnung "barrierefrei" verkauft werden, nicht frei von Barrieren sind! Uns ist wichtig, dass der Fonds für Barrierefreiheit auch für digitale Arbeit gilt. Denn alle Prognosen zeigen uns, dass die neuen Arbeitsplätze von der Digitalisierung geprägt sein werden. Wir müssen darauf achten, dass wir – auch in der digitalisierten Arbeitswelt der Zukunft – die Jobperspektiven für Menschen mit Behinderungen frei von Barrieren halten. Deswegen muss der Barrierefreiheitsfonds, den wir heute auflegen wollen, neben der analogen auch für die digitale Welt gelten. Wir brauchen Barrierefreiheit für Busse und Bushaltestellen, wie auch zugleich für die Apps der Verkehrsbetriebe.
Der Zugang zum Internet wird mehr und mehr ein Grundpfeiler der Daseins- vorsorge. Das Institut für Aus- und Weiterbildung hat diesbezüglich ein Pro- jekt mit dem Namen "Vernetzt" aufgesetzt. Durch dieses Projekt soll es Menschen erleichtert werden, barrierefrei, selbstbestimmt und sicher im Netz zu surfen. Auch der digitale Zugang zur öffentlichen Verwaltung sollte die Anforderungen, die in diesem Projekt formuliert werden erfüllen. Es soll- te mehr auf echte Barrierefreiheit bereits bei den Ausschreibungen für Software geachtet werden. Und natürlich auch bei Updates von bestehen- der Software. Wer hier vorweg gehen will, versucht seine Software nach ISO 16071 zu zertifizieren. Diese ISO-Norm legt die Gebrauchsfähigkeit und die Zugangsmöglichkeit zwischen der Software-Anwendung und dem Benutzer als Ziele fest. Und natürlich gibt es auch für das barrierefreie Bauen eine in- ternationale Norm, die ISO 21542. Mit zehn Millionen Euro wollen wir in dieser Legislaturperiode Modellprojekte finanziell unterstützen, die Barrie- refreiheit umsetzen. Gerade bei Neubauten, sei es für Bürogebäude, Restau- rants oder Wohnungen, ist es auch ein Marktvorteil, wenn diese zum Bei- spiel lückenlos rollstuhlgerecht sind.
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, hat vor einem Monat eine Broschüre zum Thema "Barrierefreies Bauen" heraus gegeben. Auch hier sind einige Hinweise zur Orientierung enthalten. Inte- ressant fand ich zum Beispiel den Punkt "Akustische Informationsübertra- gung durch Induktion für Hörgeschädigte".
Ich hoffe und erwarte, dass sich aus diesem Barriefreiheitsfonds viele Maß- nahmen etablieren, die Menschen mit Behinderungen, aber auch sehr jun- gen oder älteren Menschen das Wohnen, das Arbeiten und die gesellschaft- liche Teilhabe einfacher machen werden.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de