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25.01.18
11:59 Uhr
FDP

Anita Klahn: Wir dürfen Kommunen nicht in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 020/2018 Kiel, Donnerstag, 25. Januar 2018
Kultur/Bibliotheksgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Wir dürfen Kommunen nicht in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken In ihrer Rede zu TOP 6 (Änderung des Bibliotheksgesetzes) erklärt die kul- turpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Bibliotheken sind heute mehr als reine Sammlungen von Schriftgut. Sie bil- den die Vielfalt der Medien ab. Sie entwickeln sich vom reinen Lernort zum Veranstaltungs- undTreffpunkt und nehmen damit eine wichtige Funktion vor Ort ein. Der vorliegende Gesetzentwurf wirft über die einfache Änderung des Paragraphen 7, Absatz 3 weiter hinausgehende Fragen auf.
Im Unterschied zu Deutschland sind in Dänemark Bibliotheken keine Kultur- sondern Bildungseinrichtungen und werden seit 1920 als öffentliche Pflicht- aufgabe durch den Staat finanziert. Vorgeschrieben ist auch, dass die däni- schen Gemeinden und Städte Bibliotheken vorhalten müssen. Seit kurzem ist in Dänemark neben der traditionellen kostenlosen Nutzung nun auch die Entleihung kostenfrei. Dass dieses nur durch hohe Steuereinnahmen mög- lich ist, also durch eine höhere Belastung des Steuerzahlers, ist allgemein bekannt.
Betrachten wir also die Begründung zur Gesetzesänderung aufmerksam: „..die Bibliotheken sollen nach skandinavischem Vorbild weiterentwickelt werden.“ Das heißt im Klartext, dass der SSW unseren Kommunen die Frei- heit nehmen möchte, im Rahmen der Selbstverwaltung darüber zu ent- scheiden, ob vor Ort eine Bibliothek oder eine Fahrbücherei sein kann oder nicht. Diese Forderung beinhaltet eine hoheitliche Standortvorgabe, die sich an Einwohnerzahlen orientiert, nicht aber an tatsächlichen regionalen Bedarfen und Strukturen. Daraus könnte resultieren, dass es zukünftig mehr als die bislang bestehenden160 Büchereien und13 Fahrbüchereien gibt, dann würde aber auch ein deutlich höherer struktureller Finanzbedarf ent- stehen als die jetzt genannten 2,5 Millionen Euro jährlich. Es könnte aller- dings auch passieren, dass durch solche regulierenden Vorgaben gerade Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de kleinere Bibliotheken schließen müssen. Das wiederum würde zu einem re- gionalen Standortnachteil führen.
Nach skandinavischem Vorbild weiterentwickeln bedeutet aber auch, dass zukünftig die Bibliotheken nur noch in sogenannten Kernzeiten personell besetzt sind. Und auch diese wurden in Dänemark aus Kostengründen be- reits reduziert. Eine nutzerorientierte Inanspruchnahme kann zwar mit tech- nischen Hilfsmitteln gewährleistet werden, aber die Frage ist doch, in wel- chem Umfang, und ob das unserem Bild von Bibliotheken entspricht. Ich will damit gar nicht in Abrede stellen, dass automatisierte Ausleihsysteme gut funktionieren, kostensparend auch bereits eingesetzt werden. Aber ist es auch kundenorientiert?
Eine weitere wichtige Frage, die wir im Gesetzgebungsverfahren klären soll- ten, ist, welche Auswirkungen Gebühren generell auf eine Bibliotheksnut- zung haben, und ob eine Nutzung nicht auch wesentlich von dem sozialen Umfeld, der Qualität und Quantität des Medienbestandes, der Leistungsfä- higkeit und Öffentlichkeitsarbeit der Bibliothek abhängig sind.
In §17 Absatz 1 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung heißt es: “Die Gemeinde schafft in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentli- chen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Be- treuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind.“ Nach §75 sind die Gemeinden aber auch verpflichtet ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass zwar „die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist“, aller- dings ist sie auch „nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit zu führen“. Daraus folgt für die Bibliotheken, die als kommunale, öf- fentliche kulturelle Einrichtungen gelten, dass es keine verbindlichen Vorga- ben zur finanziellen Ausstattung gibt. Und auch das vielzitierte neu geschaf- fene Bibliotheksgesetz aus der letzten Legislaturperiode hat an dieser Stelle keine Regelung getroffen.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf gibt vor, das zu ändern. Es scheint dem nahenden Kommunalwahlkampf geschuldet zu sein, dieses mit der Reform des kommunalen Finanzausgleiches zu verbinden. Ehrlich wäre es aufzuzei- gen, welche Konnexitätsfolgen entstehen würden, wenn das Bibliotheksge- setz nach skandinavischem Vorbild weiterentwickelt werden würde und wie die Finanzierung aussehen könnte.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de