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25.01.18
12:56 Uhr
FDP

Jan-Marcus Rossa: Nicht die Kirchen überprüfen, sondern die Verwaltungspraxis stärken

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 021/2018 Kiel, Donnerstag, 25. Januar 2018
Inneres/Kirchenasyl



www.fdp-fraktion-sh.de Jan-Marcus Rossa: Nicht die Kirchen überprüfen, sondern die Verwaltungspraxis stärken In seiner Rede zu TOP 30 (Aktuelle Fälle des Kirchenasyls auf den Prüfstand stellen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan- Jan- Rossa: Marcus Rossa:
„Der Antrag der AfD ist in hohem Maße perfide und soll die eigentliche Stoßrichtung verschleiern. Ihr wahres Gesicht zeigen Sie, meine Dame und meine Herren von der AfD, in den sozialen Medien. Ich zitiere aus einem Tweet der AfD Schleswig-Holstein:
will "Gerichte fallen Behörden regelmäßig in den Rücken: [...] Die AfD w ill dieses absurde Klagerecht abschaffen!" (Quelle: Twitter)
Solche Äußerungen offenbaren ein äußerst zweifelhaftes Verhältnis zu unse- rem Rechtsstaat. Dem muss entschieden entgegen getreten werden.
Das Rechtsstaatsprinzip gilt aber auch für die Kirchen und deshalb kann es keine vierte Gewalt im Staat neben Legislative, Exekutive und Judikative ge- ben. Die Kirchen und sonstigen Glaubensgemeinschaften stehen nicht über diesen „Gewalten“, sondern haben sich in unseren Rechtsstaat wie jeder andere auch einzuordnen. Sie haben Recht und Gesetz zu achten und zu be- folgen und sind nicht berechtigt, sich über Gesetze oder rechtskräftige Ent- scheidungen von deutschen Behörden oder Gerichten hinwegzusetzen. Sonderrechte, die die Gewaltenteilung in unserem Land in Frage stellen, das ist meine ganz persönliche Meinung, sind abzulehnen und können nicht ge- duldet werden. Das gilt gleichermaßen für Kirchen und andere Glaubensge- meinschaften, die in unserem Land wirken wollen.
Der Staat und seine Institutionen dürfen aber keinen Anlass geben, dass sich in der Bevölkerung das Gefühl breit macht, ohne den Schutz der Kir-

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de chen, ohne das Kirchenasyl würde Menschen in Not nicht der ihnen gebüh- rende Schutz gewährt werden.
Und ein solcher Eindruck, ein solches Gefühl wird genährt durch Fälle wie dem aus Kirchbarkau, als eine albanische Familie trotz eines laufenden Här- tefallverfahrens nach §23a AufenthG abgeschoben wurde. Solche Fälle be- schädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat, denn es ist niemandem ver- ständlich zu machen, dass eine Familie, die einen Härtefallantrag gestellt hat, gegen die sonst übliche Praxis abgeschoben wird, bevor auch dieses rechtsstaatliche Verfahren durchgeführt worden ist.
Das Land Schleswig-Holstein hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Härtefallkommission einzurichten. Dann aber müssen die Behörden dieses Landes auch die Entscheidung der Landesregierung beachten, dass das Verfahren über Härtefallersuchen auch geordnet durchgeführt werden kann. Eine Missachtung dieses Verfahrens ist doch quasi eine willkommene Rechtfertigung für die Befürworter des Kirchenasyls.
Aus diesem Grund fordert die FDP, dass in einem ersten Schritt nicht die Kirchen zum Gegenstand einer Überprüfung gemacht werden, sondern zual- lererst dafür zu sorgen ist, dass die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren einschließlich der Härtefallverfahren so durchgeführt werden, wie wir alle das von einem Rechtsstaat erwarten dürfen. Daran hat es aber zuletzt ge- fehlt.
Es ist für einen Rechtsstaat inakzeptabel, wenn 44% der Entscheidungen des BAMF durch die Verwaltungsgerichte in der Sache aufgehoben werden müssen. Eine solche Erfolgsquote ist nichts anderes als eine Aufforderung, behördliche Entscheidung nicht hinzunehmen, sondern den Klageweg zu beschreiten. Die Erfolgsquote hat einen weiteren negativen Effekt, denn sie erweckt den Eindruck, dass das BAMF einen politischen Auftrag hat, mög- lichst viele Anträge abzulehnen, ohne die Rechtslage mit der erforderlichen Sorgfalt zu prüfen. Einem solchen Eindruck muss unbedingt entgegenge- wirkt werden, und zwar auch, um dem Ruf nach einem Kirchenasyl den Bo- den zu entziehen.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass das BAMF seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommt. Dazu gehört auch, Verwaltungsentscheidungen zu treffen, die wenigstens die Chance haben, einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten. Nur so kann das Vertrauen in die Sorgfalt und die Gesetzmäßigkeit der Arbeit des BAMF wieder herge- stellt werden. Dieses Vertrauen in die staatlichen Institutionen ist aber Vo- raussetzung dafür, dass dem Institut des Kirchenasyls mit Nachdruck ent- gegengetreten werden kann.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Kinder sind aus juristischer Sicht keine kleinen Erwachsenen – das hat un- ter anderem die juristische Debatte um die Regelsätze des Arbeitslosengel- des II gezeigt, bei der die Zahlbeträge für Kinder anteilig zu denen von Er- wachsenen berechnet werden. Eine Grundgesetzänderung würde die Dis- kussion über eine Kindergrundsicherung sicherlich neuen Schwung verlei- hen.
Häufig geht es in dieser Debatte aber um die Abgrenzung der Kinderrechte gegenüber den Rechten von Eltern. In solchen Fällen müssten Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden. Derzeit werden im Grundgesetz nur die Rechte der Eltern aufgeführt. Vorbild für eine Grundgesetzänderung könnte die Formulierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der schles- wig-holsteinischen Landesverfassung sein.
Dabei geht es nicht darum, Eltern in ihren Rechten willkürlich zu beschnei- den oder durch staatliches Handeln in intakte Familienstrukturen einzugrei- fen. Im Gegenteil: Eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gäbe dem Staat die Möglichkeit, Strukturen zu schaffen und Regelungen festzu- schreiben, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen mehr in den Mit- telpunkt rücken - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sie würden bei- spielsweise bei der Abwägung über städtebauliche Maßnahmen Berücksich- tigung finden, also wenn es um die Entscheidung geht. Spielplätz anzulegen oder nicht. Der Fokus würde stärker auf die Belange von Kindern und Ju- gendlichen gelenkt werden.
Die Verankerung der Kinderrechte bedeutet, dass die Bedürfnisse von Kin- dern und Jugendlichen nicht nur ernster genommen werden müssen als bis- her. Sie sind vielmehr Arbeitsauftrag an den Gesetzgeber und an die Verwal- tungen, bei allen Regelungen darauf zu achten, welche Auswirkungen die Normen auf das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen haben.
Kinder sind die Leistungsträger von morgen. Sie sind die Entscheider von morgen. Sie werden dafür verantwortlich sein, dass unsere Gesellschaft auch in Zukunft zusammenhält.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de