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13.02.18
14:49 Uhr
SPD

Kathrin Wagner-Bockey: Arbeitszeitverordnung muss auch für Teilzeitbeschäftigte gelten!

Kiel, 13. Februar 2018 Nr. 047 /2018



Kathrin Wagner-Bockey:
Arbeitszeitverordnung muss auch für Teilzeitbeschäftigte gelten! Zur Pressemitteilung aus der Staatskanzlei (13.02.2018) über die schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamte, die langjährig im Schichtdienst der Polizei und Justiz tätig sind, erklärt die polizeipolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kathrin Wagner-Bockey:
Wir begrüßen die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamte, die langjährig im Schichtdienst der Polizei und Justiz tätig sind grundsätzlich. Dieser Schritt geht in die richtige Richtung, wenn man die gesundheitlichen Belastungen durch Nachtdienste betrachtet. Wir fordern den Innenminister aber auf, deutliche Verbesserungen auch für schichtdienstleistende Teilzeitbeschäftigte umzusetzen. Dies trifft vor allem Frauen. Die Gewerkschaften haben schon vor Wochen und zu Recht darauf hingewiesen, dass hier eine Gerechtigkeitslücke zu schließen ist. Dies wurde vom Innenministerium offensichtlich ignoriert.