Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.02.18
15:22 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Für den Rettungsschuss brauchen Schleswig-Holsteins Polizisten Rechtssicherheit – jetzt

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer heute im Innen- und Rechtsausschuss zum Thema ‚Rettungsschuss‘:
„Für den Rettungsschuss brauchen Schleswig-Holsteins Polizisten Rechtssicherheit – jetzt“
Kiel, 14. Februar 2018 In der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses wurde der Gesetzänderungsantrag des AfD zur Einführung des polizeilichen Rettungs- schusses debattiert. Die Landesregierung vertrat dabei weiterhin die These, eine solche Regelung erst im Rahmen einer im Koalitionsvertrag vereinbarten „Schwächeanalyse der Sicherheitsgesetze“ prüfen zu wollen. Claus Schaffer, innen- und rechts- politischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, erklärt dazu:
„Die schleswig-holsteinische Polizei wird gerade mit Sturmgewehren ausgerüstet. Diese militärische Ausrüstung entspricht der Gefährdungslage, in der sich Schleswig-Holstein leider mittlerweile befindet. Damit unsere Polizisten diese Waffen sicher einsetzen können, brauchen sie endlich eine gesetzliche Regelung, die klar und eindeutig sagt, unter welchen Umständen sie diese Waffen einsetzen und im Notfall auch einen mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit tödlichen Schuss abgeben dürfen – etwa um Leib und Leben einer Geisel zu schützen.
Rettungsschuss in SH derzeit rechtlich nicht geregelt
Derzeit steht den Beamten für solche Fälle lediglich das Notwehr- bzw. Nothilferecht des Strafgesetzbuches zur Seite. Das bedeutet: Polizisten, die einen Rettungsschuss abgeben, müssen sich vor Gericht wegen Totschlags verantworten. In einem solchen Strafverfahren wird dann geprüft wird, ob ihr tödlicher Schuss als Nothilfe gerechtfertigt war.
Ein solches Prozess stellt für die betreffenden Beamten eine erhebliche psychische Belastung dar, da sie sich in einem solchen für die Begehung einer rechtswidrigen Straftat verantworten müssen – und erst durch gerichtliche Feststellung eines Rechtfertigungsgrundes vor Strafe bewahrt werden.


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de Rettungsschuss-Regelung gibt Rechtssicherheit
Gäbe es eine gesetzliche Regelung, die den polizeilichen Rettungsschuss erlaubt – wie dies in fast allen anderen Bundesländern der Fall ist –, käme es nur dann zu einem Strafprozess, wenn im konkreten Fall begründete Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen des Rettungsschusses bestehen.
Jamaika verzögert Gesetzänderung – zum Nachteil der Polizisten
Dass Jamaika den Polizisten Schleswig-Holsteins die Belastungen eines Totschlag- Prozesses weiter zumuten wollen, anstatt ihnen jetzt Rechtssicherheit für den polizeilichen Rettungsschuss zu geben, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es gibt schlicht keinen sachlichen Grund dafür, darauf zu warten, was irgendwann die von Jamaika angedachte „Schwachstellenanalyse der Sicherheitsgesetze“ ergibt. Die Polizisten benötigen JETZT eine gesetzliche Regelung. Diese wäre auch ohne Probleme vor einer flächendeckenden ‚Schwachstellenanalyse‘ umsetzbar.
Dass Jamaika eine separate Lösung des Rettungsschuss-Problems als ‚nicht zielführend‘ ansieht, kann sie weder den betroffenen Polizisten noch der Öffentlichkeit gegenüber erklären – allenfalls vielleicht damit, dass man einem Gesetzesänderungsantrag der AfD aus Prinzip nicht zustimmen möchte.“



Weitere Informationen:
• Gesetzänderungsantrag der AfD zur Einführung des finalen Rettungsschusses vom 12. Januar 2018



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de