Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
19.02.18
17:34 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Feiertagsgesetz und Altersarmut

Nr. 24 / 19. Februar 2018



Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Feiertagsgesetz und Altersarmut
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 21. Februar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Haushalt 2018, die Einsetzung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, ein zusätzlicher Feiertag für Schleswig-Holstein, die Verbesserung der Altersvorsorge sowie ein Bericht der Landesregierung zur Nutzung von Waffen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 21. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 5 und 37 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/360), Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2018, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/361), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/368), Tierheime finanziell unterstützen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/355), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/489), Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2017 bis 2021 Finanzplan Fortschreibung 2022 bis 2027, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/483), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 180 Minuten 2

Die Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein ist rosig wie lange nicht. Angesichts von Niedrigzinsen und Rekordeinnahmen will die Jamaika-Koalition in Bildung und Infrastruktur investieren und mehr Geld für Kommunen und Kitas bereitstellen. Das bedeutet für den Etat 2018 Mehrausgaben von 122 Millionen Euro gegenüber dem Ursprungsentwurf. Dennoch sollen weitere Altschulden getilgt werden. Der Entwurf sieht Einnahmen von 12,14 Milliarden Euro und Ausgaben von 11,979 Milliarden Euro vor. Im Finanzausschuss stimmten die Koalitionspartner CDU, Grüne und FDP, aber auch der SSW, für den Haushaltsplan. SPD und AfD waren dagegen. Die Oppositionsfraktionen legen außerdem jeweils eigene Zahlenwerke mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor.
Die Landesregierung hat über die sogenannte Nachschiebeliste zusätzliche Ausgaben gegenüber dem ersten Entwurf vom vergangenen Dezember eingestellt. Allein 70,75 Millionen umfasst ein Entlastungspaket für Städte, Gemeinden und Kreise. Darauf hatten sich Landesregierung und Kommunen Mitte Januar geeinigt. Davon wiederum fließt knapp die Hälfte zusätzlich in die Kitas. Sie erhalten im laufenden Jahr rund 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Weitere 32 Millionen Euro will die Regierung in ein Sondervermögen für die Schieneninfrastruktur packen. Dort waren bereits 20 Millionen Euro hinterlegt, um den Schienennahverkehr zu fördern.
Fünf Millionen Euro gibt es für ein neues Sondervermögen für Bürgerenergie, 2,5 Millionen Euro für 40 weitere schulische Ausbildungsplätze im Bereich Altenpflege und 900.000 Euro zusätzlich für die Kulturförderung. Die Landespolizei erhält eine halbe Million Euro, um die Telekommunikationsüberwachung zu verbessern und vorhandene Software auf den aktuellen Stand zu bringen. Das Universitätsklinikum in Kiel und Lübeck will die Regierung mit einem zinslosen Darlehen von 40 Millionen Euro entlasten. Für 2019 und 2020 sind weitere Darlehen im Umfang von 40 und 20 Millionen möglich. Trotz der Zusatzausgaben will das Land 2018 weitere Schulden in Höhe von 162 Millionen Euro tilgen. Das Land hatte in der Vergangenheit mehr als 26 Milliarden Euro an Verbindlichkeiten angehäuft. Die Investitionsquote steigt 2018 auf 9,8 Prozent. Für 2017 waren lediglich 7,2 Prozent veranschlagt.
Die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP reichen Änderungsanträge im Gesamtvolumen von knapp sechs Millionen Euro ein. Das Geld soll Sport, Kultur und innerer Sicherheit ebenso zugutekommen wie Volkshochschulen und der Verbraucherzentrale. Auch Maßnahmen für Flüchtlinge zur Förderung von Sprache und Erstorientierung werden ausgeweitet. Mehr Geld gibt es zudem für Antidiskriminierungsarbeit und den Kampf gegen Rechtsextremismus. Die Zuschüsse für private Maßnahmen zum Einbruchschutz werden nochmals um 500.000 Euro auf eine Million aufgestockt. Das Programm soll nun auch für Mieter geöffnet werden. Neu ist ein Förderprogramm zur Unterstützung von Gründerinitiativen in Höhe von 500.000 Euro. Weiterhin sind 50.000 Euro mehr vorgesehen für ein Investitionsprogramm „Kulturelles Erbe/Denkmal- schutz“.
Die Sozialdemokraten fordern kostenlose Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren. Fünf Stunden pro Tag in der Krippe sollten ab August kostenfrei sein. Kostenpunkt laut SPD: 53 Millionen Euro im Jahr. Im Gegenzug könnte das Kita-Geld in Höhe von zehn Millionen Euro wegfallen. Die Mehrbelastung für das laufende Jahr gibt die SPD deshalb mit lediglich zwölf Millionen Euro an. 3

Weitere sieben Millionen Euro würde eine geforderte Anhebung der Besoldung der Grundschullehrer von A12 auf A13 kosten. Außerdem sollen Beamte teilweise wieder Weihnachtsgeld bekommen, in diesem Jahr ein Drittel des 13. Gehalts – Kostenpunkt 40 Millionen Euro. Nach dem Willen der SPD sollten im kommenden Jahr dann zwei Drittel des ursprünglichen Weihnachtsgeldes und ab 2020 wieder das volle Weihnachtsgeld gezahlt werden. Das würde das Land 120 Millionen Euro kosten. Trotz der aufgelisteten Mehrausgaben soll die Verschuldung nicht steigen. Einsparungen plant die Oppositions-Fraktion unter anderem durch eine Kürzung der von der Landesregierung eingeplanten globalen Mehrausgaben (133 Millionen Euro) für Personal um 47 Millionen Euro. Die SPD ist auch dagegen, weitere 32 Millionen Euro in ein Sondervermögen für die Schieneninfrastruktur zu packen. Dort sind zur Förderung des Schienennahverkehrs bereits jetzt 20 Millionen Euro hinterlegt.
Die AfD will die Ausgaben für Migranten massiv kürzen. Die Oppositionsfraktion fordert, die Stelle des Flüchtlingsbeauftragten zum 1. April abzuschaffen und die Mittel für Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, für Dolmetscher, für Beratung und Gesundheitsförderung von Migranten sowie für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe zusammenzustreichen. Extra-Ausgaben sieht die AfD hingegen für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber vor. Außerdem sollen die Mittel für Aushilfslehrer an Grundschulen auf 1,1 Millionen Euro verdoppelt werden. Für die Lehrerfortbildung sollen die Ausgaben auf 1,2 Millionen steigen. Die AfD will daneben 22 zusätzliche Kriminalkommissar-Anwärter und 13 zusätzliche Polizeiobermeister-Anwärter einstellen.
Der SSW verlangt eine bessere Bezahlung der Grundschullehrer ab dem 1. August. Dafür sind 12,5 Millionen Euro zusätzlich veranschlagt. 2,5 Millionen Euro sollen in kostenlose Büchereien fließen. 1,5 Millionen Euro zusätzlich will der SSW in Ganztagsschulen stecken. Außerdem sollen Volkshochschulen, Frauenberatungen, die AIDS-Hilfe, Wohnungslose sowie die Emanzipations- arbeit für Schwule und Lesben profitieren. Von der Streichung bedrohte Stellen bei Polizei und Justiz will der SSW erhalten. Erfolg zeichnet sich für die SSW-Forderung nach Unterstützung der Tierheime seitens des Landes. Allerdings gaben CDU, Grüne und FDP in Finanzausschuss nur grünes Licht für eine jährliche Finanzspritze in Höhe von 350.000 Euro (Investition in den Betrieb: 100.000 Euro, Investition in Bauten: 200.000 Euro). Der SSW hatte insgesamt 2,5 Millionen Euro verlangt.

TOP 13 Wahl des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts, Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts (Drs. 19/493), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, ohne Aussprache
Professor Christoph Brüning steht vor seiner Wahl und damit Beförderung zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes. Der 50-jährige Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel ist seit 2014 Mitglied des Verfassungsgerichts, seine Amtszeit geht bis 2020. Er löst Hans-Joachim Schmalz als Vizepräsident ab, dessen Amtszeit Ende Januar 2018 abgelaufen ist. Eine die Wahl begleitende Aussprache im Plenum ist nicht vorgesehen. 4

TOP 14 Ausnahmegenehmigungen von der Euro-VI-Norm für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/460), geplanter Aufruf 16:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Für Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Polizei soll die Frist der Ausnahmegenehmigungen bei Abgasvorschriften bis 2020 verlängert werden. Dafür setzt sich die AfD ein. Bereits 2014 trat die Euro-6-Norm in Kraft, laut der auch die Nutzfahrzeuge der Helfer weniger Schadstoffe in die Luft blasen sollen. Seit 1. Januar 2018 müssen alle Fahrzeuge dieser Vorschrift entsprechen.
Während Hersteller betonen, Euro-6-Motoren leisteten mehr und verbrauchten gleichzeitig weniger, sehen Kritiker das skeptisch. So hebt auch die AfD hervor, dass Motor und Abgasreinigungsanlage erst nach einer längeren Fahrt ihre Betriebstemperatur und damit ihre Wirkung erreicht hätten. Dafür seien die Einsatzwege der Fahrzeuge aber oft zu kurz, so dass zusätzliche und unnötige Fahrten nötig seien, um den Fahrzyklus der Abgasregeneration zu erreichen. Zudem seien die verbauten Anlagen schwerer. Österreich sowie mehrere Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg hatten daher bereits Ausnahmeregelungen für die kommenden Jahre geschaffen.

TOP 15 Flächendeckenden Breitbandausbau fördern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/497), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bis 2025 sollen alle Haushalte und Unternehmen in Schleswig-Holstein ans Breitbandnetz angeschlossen werden. Doch nicht immer finden sich dafür Anbieter. Gerade in dörflichen Regionen ist der Ausbau des Netzes oft nicht wirtschaftlich. CDU, Grüne und FDP fordern die Landesregierung daher auf, diese Regionen zu „identifizieren und hierfür individuelle Lösungsansätze zu entwickeln“. Ausbau-Kosten müssten gesenkt, unnötige Arbeiten vermieden und die Nachfrage nach Breitband in der Bevölkerung gesteigert werden. Zudem sollen Genehmigungen schneller und einfacher erteilt werden, fordert die Jamaika-Koalition. Die Landesregierung soll hierfür wie auch für das Breitbandkompetenzzentrum mehr Geld und Personal zur Verfügung stellen. Zudem soll sich Schleswig-Holstein auf Bundesebene für ein neues Förderprogramm einsetzen und die mobile Internetversorgung mit der sogenannten 5G- Technologie weiter voranbringen.
Nach derzeitigem Stand beabsichtigt die Landesregierung, in der jetzt bis 2020 laufenden Förderperiode rund 50 Millionen Euro aus mehreren Programmen für den Ausbau einzusetzen. Hinzu kommen aktuell 21,3 Millionen aus den Erlösen aus der Frequenzen-Versteigerung der Digitalen Dividende II, so dass bis 2020 insgesamt über 70 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 5

Donnerstag, 22. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 38 Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Bericht des Beauftragten (Drs. 19/423), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteins Behindertenbeauftragter Ulrich Hase fordert von der Politik mehr Engagement für die Barrierefreiheit in Gebäuden ein. Dies sagte er Anfang Dezember bei der Vorstellung seines 7. Tätigkeitsberichts, der in dieser Tagung im Plenum beraten wird. Hase ist nach einer nebenamtlichen Tätigkeit von 1995 bis 1997 nunmehr seit 20 Jahren hauptamtlich tätiger Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung. Notwendig seien Barrierefreiheitsgutachten für öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude, so Hase, „denn in fast allen öffentlichen Gebäuden, in die ich reingehe, fehlt etwas“. Manchmal werde die Barrierefreiheit gar nicht beachtet. Er begrüßte in diesem Zusammenhang einen von der Landesregierung geplanten Barrierefreiheitsfonds. Der beinhalte zwar nur zehn Millionen Euro, „aber zum ersten Mal wird ein Zeichen gesetzt“, sagte der Behindertenbeauftragte.
Auf Druck von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW im Sozialausschuss hat auch der Landtag sich bereits in seiner Januar-Tagung dafür ausgesprochen, den Fonds einzurichten „sowie Förderkriterien aufzusetzen, um Modellprojekte dieser Art zu unterstützen“. Die zu erarbeitenden Förderkriterien des Fonds für Barrierefreiheit sollen dem Sozialausschuss vorgestellt werden. Etwas weniger Tempo hätte sich Hase beim Thema Inklusion gewünscht. Knapp 68 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Norden mittlerweile in allgemein- bildenden Schulen unterrichtet, wie er sagte. Diese Quote treffe jedoch keine Aussage über die Qualität der Beschulung. Sie sollte wissenschaftlich erhoben werden, um daraus Schlüsse für die zukünftige Ausgestaltung der schulischen Inklusion zu ziehen.
Weitere Forderungen hat er in einer seinem Bericht angefügten Broschüre mit Handlungs- empfehlungen aufgestellt. Im Vordergrund seiner künftigen Arbeit als Landesbeauftragter sieht Hase grundsätzlich die weitere Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zudem würden sich aus dem Bundesteilhabegesetz Handlungserfordernisse und neue Zuständigkeiten beim Landesbeauftragten ergeben. „Aus beiden Rechtsgrundlagen stellen sich auch deutlich höhere Anforderungen an unmittelbare politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen“, schreibt Hase in seinem Bericht. Darüber hinaus sieht es der Landes- beauftragte als dringend notwendig an, dass das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein novelliert wird. Deshalb will er sich dafür einsetzen, dass diese Reform möglichst bald in dieser Legislaturperiode erfolgt. Nach Hases Angaben lebten in Schleswig-Holstein Ende 2015 mehr als 545.000 Menschen mit Behinderung, das waren rund 18.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Mehr als 335.000 Menschen gelten als schwerbehindert. Die älter werdende Gesellschaft sei ein deutlicher Faktor für den Anstieg, sagte Hase.
Den Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung gibt es seit 1988 in Schleswig-Holstein. Hase und sein Team arbeiten seit 1995 mit Behinderten-Organisationen zusammen, stehen Betroffenen sowie ihren Angehörigen zur Seite und beraten die Landespolitik. Das Amt wurde 2009 6

organisatorisch im Landtag angesiedelt. Der Beauftragte ist in seiner fachlichen Arbeit unabhängig und legt alle zwei Jahre seinen Tätigkeitsbericht vor.

TOP 36 Bericht über den Besitz und die Nutzung von Waffen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/312), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/474), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Etwa 38.000 private Waffenbesitzer hatten in Schleswig-Holstein Ende vergangenen Jahres rund 186.300 Schusswaffen in ihren Schränken oder Tresoren. Etwa ein Drittel davon waren Kurzwaffen wie Pistolen, zwei Drittel waren Langwaffen wie Gewehre. Diese Zahlen aus dem Nationalen Waffenregister legt das Innenministerium nun dem Landtag vor. Das Parlament hatte sie auf Initiative des SSW angefordert. Die Zahl der Waffenbesitzer ist seit Beginn der Statistik im Jahr 2015 leicht gesunken, die Zahl der Waffen jedoch leicht gestiegen.
Vor allem auf dem platten Land ist der Waffenbesitz verbreitet. So gibt es im Kreis Rendsburg- Eckernförde etwa 4.800 Schützen, die 25.000 Waffen bei sich zu Hause lagern. In Flensburg hingegen verfügen lediglich 361 Personen über knapp 2.000 Feuerwaffen. Auffällige Unterschiede zwischen den Kreisen gibt es auch bei den „anlassbezogenen und verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrollen“ durch die Waffenbehörden. Die knapp 3.000 Schützen im Kreis Ostholstein erlebten vergangenes Jahr 335 verdachtsunabhängige Kontrollen. Ganz anders sah es im Kreis Rendsburg-Eckernförde aus: Nur ein einziger der 4.812 Schützen wurde dort 2017 kontrolliert. Auch in Lübeck und im Kreis Steinburg wurde 2017 nur ein einziger Waffenbesitzer unter die Lupe genommen.
Zwischen 2015 und 2017 wurde insgesamt 368 Personen der Waffenschein aberkannt. Schützen mit Waffenbesitzkarte müssen ihre Jagd- und Sportwaffen und die Munition in getrennten abschließbaren und dem Waffengesetz entsprechenden Schränken aufbewahren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik registrierte im Jahr 2015 insgesamt 1.643 Straftaten, bei denen Schusswaffen eingesetzt wurden. 2016 waren es 1.735. Für 2017 lagen laut Landesregierung noch keine Zahlen vor. Auffällig ist die stark steigende Zahl der Kleinen Waffenscheine im Lande. Sie wuchs von knapp 10.000 im Jahr 2015 auf 20.250 Ende 2017. Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Besitz von Signal-, Reizgas- und Schreckschusspistolen.

TOP 17 Unabhängigen Zugang zu präzisen Geoinformationen sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/500), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will die Landwirtschaft bei der Digitalisierung im Rahmen der Flächenvermessung stärker unterstützen. CDU, Grüne und FDP fordern die Landesregierung auf, für einen unabhängigen Zugang zu präzisen Geoinformationen zu sorgen. Dafür soll in einer zunächst dreijährigen Testphase ein Satellitensignal wie das RTK-Signal oder SAPOS als kostengünstige Flatrate empfangen werden können, allerdings zunächst begrenzt auf 400 Geräte. 7

Die RTK-Vermessung (Real Time Kinematic) ist ein Verfahren zur Ausmessung und Abbildung der Erdoberfläche mit Hilfe von satellitengestützten Navigationssystemen. Dabei werden Genauig- keiten von ein bis zwei Zentimeter erreicht. Die Koordinaten können nach der Initialisierung in Echtzeit berechnet werden. Voraussetzung ist allerdings ein ungestörter Empfang der Signale von mindestens fünf Satelliten. Auch der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesver- messung (SAPOS) ist ein Satellitenreferenzdienst. Als Gemeinschaftsprojekt der Arbeits- gemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder stellt er Korrekturdaten zur Verfügung, mit denen in Deutschland eine genauere Positionsbestimmung mittels Satelliten möglich ist.
Mit ihrem Antrag wollen CDU, Grüne und FDP auch die Unabhängigkeit der Anbieter bei der Digitalisierung sicherstellen. Begründung: „Die Digitalisierung kann ein wichtiges Hilfsmittel auf dem Weg zu einer effizienteren und damit ressourcenschonenderen Produktion sein.“

TOP 18 Bericht über die Unterrichtssituation weiterentwickeln, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/502), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Fraktion will die Unterrichtssituation an Schleswig-Holsteins Schulen noch genauer unter die Lupe nehmen und fordert die Regierung auf, ihren jährlich vorzulegenden Bericht um zwei Punkte zu erweitern. So soll auch der Unterricht, der durch Seniorlehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Quer- und Seiteneinsteiger und andere Personengruppen erteilt wird, erfasst werden. Außerdem wünschen sich die Sozialdemokraten Erläuterungen zum Begriff der Unterrichtsversorgung und zur Rolle unbesetzter Stellen bei der Berechnung.
Die Landesregierung hatte ihrerseits im aktuellen Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2016/17 bereits angekündigt, die Datenerhebung zum Unterrichtsausfall zu überarbeiten und die Qualität des Vertretungsunterrichts sowie die Ausgestaltung des eigenverantwortlichen Arbeitens von Schülern zu überprüfen. Aus der jüngsten Erhebung geht hervor, dass trotz zusätzlich geschaffener Lehrerstellen im Schuljahr 2016/2017 keine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent in Schleswig-Holstein erreicht werden konnte. Die Quote an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen lag bei rund 96 Prozent. Durchschnittlich fielen zwei Prozent des in den Stundenplänen vorgesehenen Unterrichts ersatzlos aus. Weitere 7,5 Prozent wurden nicht planmäßig erteilt. Es sprangen Vertretungslehrer ein, Lerngruppen wurden gebildet oder die Schüler arbeiteten eigenverantwortlich.

TOP 22 Wasserstofftechnologien als Baustein der Energiewende und Wirtschafts- entwicklung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/507), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalitionäre setzen bei der Energiewende große Hoffnungen in die Weiterentwicklung Wasserstofftechnologie. Um die Technik möglichst schnell wirtschaftlich nutzbar zu machen, fordern CDU, FDP und Grüne von der Landesregierung die Umsetzung eines breiten Maßnahmenkatalogs. Dazu zählt unter anderem die Entwicklung einer einheitlichen Tanktechnik, die den Aufbau eines Tankstellennetzes ermöglicht. Darüber hinaus soll eine Wasserstoffpipeline- 8

Infrastruktur geschaffen und der Kauf von wasserstoffgetriebenen Fahrzeugen für das Land geprüft werden.
Wasserstoff kann aus erneuerbarer Energie gewonnen werden. Er entsteht über ein Elektrolyseverfahren, bei dem elektrische Energie in chemische Energie umgewandelt wird. Mit diesem „grünen Wasserstoff“ lassen sich beispielsweise Brennstoffzellen betreiben, die als Antrieb für Pkw, Lkw oder Bahnen genutzt werden können. Auch für die Gewinnung von Wärmeenergie kommt Wasserstoff in Frage. Der vorgelegte Maßnahmenkatalog sieht neben diversen landespolitischen Weichenstellungen auch einige Schritte auf Bundes- und EU-Ebene vor. So mahnen die Koalitionäre an, für die Planung und Genehmigung von Anlagen, die sich der Wasserstofftechnologie bedienen, grenzübergreifende Standards zu entwickeln. Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass Wasserstoffmobilität und Elektromobilität nach gleichen Kriterien bewertet und gefördert werden.

TOP 7 und 12 Gesetzentwürfe zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/11), Änderungsantrag der Fraktion der AfD (Drs.19/38), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/509), Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzesüber Sonn- und Feiertage, Gesetzentwurf der SPD (Drs. 19/501), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 50 Minuten
Schleswig-Holsteins Bürger können sich auf einen zusätzlichen Feiertag freuen. Nachdem sich die Fraktionen in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses endgültig darauf verständigt haben, den Reformationstag am 31. Oktober zum Feiertag zu erklären, steht einem breiten Zuspruch in dieser Tagung wohl nichts mehr im Wege. Auf dem Tisch liegt noch ein von SPD vorgelegten Gesetzentwurf für den Reformationstag in Erster Lesung sowie ein älterer Entwurf des SSW, der in Zweiter Lesung behandelt werden soll, der aber für den 13. Juni als „Tag der Landesverfassung“ plädiert. Im Ausschuss am vergangenen Mittwoch legten dann die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zu dem SSW-Vorschlag vor, mit der Maßgabe, den „Tag der Landesverfassung“ durch den Reformationstag zu ersetzen. Dies hat den Vorteil, dass das Feiertagsgesetz sofort geändert werden kann und sich die Schleswig-Holsteiner bereits den 31. Oktober 2018 als freien Tag in ihren Kalender eintragen können. Die SPD stimmte dem von CDU, Grünen und FDP vorgeschlagenen „Schnellverfahren“ zu und will ihren Gesetzentwurf zurückziehen.
Vorausgegangen waren monatelange Diskussionen. Dabei stand weniger die Frage, ob ein weiterer Feiertag gewünscht wird im Mittelpunkt, sondern das Ringen um das Datum. Die FDP hatte lange Zeit den 23. Mai als „Tag des Grundgesetzes“ favorisiert, die Grünen hatten zunächst als Wunschtermin den „Weltfrauentag“ genannt. Schließlich setzte sich auch in der Jamaika- Koalition der Wille nach einer gemeinsamen norddeutschen Lösung mit dem Reformationstag durch, für die zuvor schon Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) geworben hatte und die auch von der AfD getragen wird. 9

Der SSW bekräftigte im Ausschuss zwar weiter seinen Vorschlag für einen „Tag der Landesverfassung“ und enthielt sich in der Abstimmung zum Reformationstag. Dennoch sagte SSW-Mann Lars Harms stolz: „Wir haben die Diskussion angeschoben und sind froh, dass es nun einen neuen freien Tag geben wird – auch wenn wir einen Feiertag im Sommer bevorzugt hätten.“
Seitens der SPD hatte Innenpolitikerin Özlem Ünsal bei Vorstellung des Gesetzentwurfs ihrer Fraktion bekräftigt: „Eine wichtige Rolle bei unserer Entscheidung spielte auch die Einigung der fünf norddeutschen Länder, unter denen Mecklenburg-Vorpommern diesen Tag bereits als regulären Feiertag eingeführt hat.“ Es sei für viele Menschen, besonders für jene, die nahe an Hamburg, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern wohnen, „sinnvoll, wenn sie nicht vor ihrer Haustür eine Feiertagsgrenze vorfinden“. Zuvor hatten sich bereits die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen auf einer Sondersitzung der Konferenz Norddeutschland auf den 31. Oktober verständigt – ebenfalls den gemeinsamen norddeutschen Feiertag-Verbund im Blick. Ein Grund für die Initiative der Nordländer sei das Ungleichgewicht mit Blick auf die Anzahl der Feiertage in Nord- und Süddeutschland, hieß es. Niedersachsen und Bremen gehören mit Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein zu den Ländern mit nur neun Feiertagen. Bayern hat hingegen 13 Feiertage, Baden-Württemberg 12.

TOP 20 Umsetzung der Resolution der Ostseeparlamentarierkonferenz in Hamburg, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/504), geplanter Aufruf 16:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Ostseeraum soll als Urlaubsregion besser vermarktet werden. Deshalb forderte die Ostseeparlamentarier-Konferenz (BSPC) bei ihrem 26. Jahrestreffen im September 2017 in Hamburg die Regierungen der Ostseeregion auf, ein gemeinsames Ostsee-Label zu entwickeln. Die SPD-Fraktion ruft nun den Landtag auf, sich hinter die Resolution der Ostseeparlamentarier zu stellen. Mit Blick auf die sinkende Wahlbeteiligung und Teilhabe an demokratischen Prozessen in etlichen Ländern setzte sich die Versammlung zudem dafür ein, über Möglichkeiten einer strafrechtlichen Verfolgung von Hasskommentaren und Falschnachrichten zu beraten. In vielen Ländern zögen Menschen sich „auf scheinbar einfache, ausschließlich auf den Nationalstaat bezogene Lösungen“ zurück, um komplexen Herausforderungen zu begegnen, erklärte Hamburgs Bürgerschaftspräsidentin und BSPC-Vorsitzende Carola Veit.
Die schleswig-holsteinische BSPC-Delegation wurde im vergangen Jahr von Landtagsvizepräsident Rasmus Andresen (Grüne) angeführt. Weitere Politiker aus Kiel waren Hartmut Hamerich (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Stephan Holowaty (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD) und Jette Waldinger-Thiering (SSW). 2018 werden die Åland-Inseln den BSPC-Vorsitz übernehmen. 10

TOP 21 Europäisches Jahr 2018, Antrag der Fraktionen der SPD (Drs. 19/505), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD fordert einen mündlichen Bericht der Landesregierung zum „Europäischen Jahr des Kulturerbes“, das das Europäische Parlament für 2018 ausgerufen hat. In dem Antrag der Sozialdemokraten wird daran erinnert, dass sich die letztjährige Resolution des 15. Parlaments- forums Südliche Ostsee für die Realisierung von Europäischen Kulturrouten, die auch ihren Beitrag als Bildungsinstrumente leisten sollen, eingesetzt habe. Hierauf soll die für Kultur zuständige Landesministerin Karin Prien (CDU) in ihrem Bericht gesondert eingehen. Außerdem verlangt die SPD von der Ministerin einen Überblick über alle „Initiativen, Projekte und Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden und Institutionen, die sich mit der Frage des Kulturerbes – insbesondere auch bezogen auf die europäische Idee – in Schleswig-Holstein befassen“.
Das Europäische Parlament hatte im vergangenen Jahr beschlossen, acht Millionen Euro für das Kulturerbe-Jahr 2018 bereitzustellen. Europa soll seine einheitliche Zivilisation mit einer gemeinsamen Geschichte darstellen und den „kulturellen Reichtum feiern“, sagte der ungarische EU-Kulturkommissar Tibor Navracsics. Angeregt wurde, mit dem „Europäischen Jahr des Kulturerbes“ vor allem junge Menschen anzusprechen und die lokale Ebene einzubinden.



Freitag, 23. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 27 Forderungen zur spürbaren Verbesserung des Marschbahnverkehrs Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/514), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Marschbahn, auf die täglich tausende Pendler zwischen Hamburg und Sylt angewiesen sind, sollte seit November vergangenen Jahres wieder reibungslos fahren. Doch weiterhin sind auch nach der abgeschlossenen Reparatur von 90 Waggons mit defekten Kupplungen Verspätungen und Zugausfälle keine Seltenheit. Nachdem Ende Januar bereits Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) der Deutschen Bahn in einem Zeitungsinterview mit Zahlungskürzungen des Landes, mit einer Abmahnung und sogar mit Kündigung gedroht hatte, haben jetzt die Koalitionsfraktionen einen Forderungskatalog „zur spürbaren Verbesserung des Marschbahnverkehrs“ vorgelegt.
Kernpunkt des „zügig“ umsetzenden Forderungskatalogs mit neun Einzelpunkten ist die „Steigerung der Pünktlichkeit der Marschbahn auf das vertraglich vereinbarte Niveau (93 Prozent) und Vermeidung von Zugausfällen“. Darüber hinaus wird unter anderem ein effektiveres Wartungs- und Instandhaltungsmanagement, eine auch auf Krankheitsfälle vorbereitete Personaldecke sowie eine bessere Unterrichtung der Fahrgäste bei Betriebsstörungen angemahnt. Hintergrund war, dass es wiederholt zu Verspätungen und Zugausfällen auf der Strecke gekommen war, seitdem die Deutsche Bahn im Dezember 2016 den Betrieb der Strecke von der Nord-Ostsee-Bahn (NOB) 11

übernommen hatte. Loks und Waggons gehörten dabei dem Land Schleswig-Holstein, standen jedoch wegen technischer Probleme nicht zur Verfügung. In der Folge organisierte die Deutsche Bahn dann Ersatz, teilweise mit in die Jahre gekommenen Waggons. Doch auch nach Abschluss der Reparatur der defekten Kupplungen im November kommt es laut Zeitungsberichten und einer 4.000 Personen starken Pendler-Initiative weiter zu Problemen auf der Strecke. Minister Buchholz wird im Januar so zitiert: „Wenn auf der Marschbahn morgens ein Zugführer an Grippe erkrankt ist, fällt mangels Ersatz der komplette Zug aus.“
Im Kieler Landtag wurden die Probleme auf der Strecke, die zudem auf vielen Abschnitten auch baulich in einem sanierungsbedürftigen Zustand ist, bereits mehrfach debattiert. Im Dezember wurde zuletzt ein Antrag für einen durchgehend zweigleisigen und elektrifizierten Ausbau der Marschbahn mehrheitlich verabschiedet. Bisher sind die Strecken Morsum - Keitum auf Sylt sowie Niebüll - Klanxbüll auf dem Festland nur eingleisig. Auf einer Sondersitzung des Kreistages von Nordfriesland hatte Minister Buchholz bereits im November 2017 angekündigt, dass das Land sofort die 2,5 bis 3 Millionen Euro teuren Vorplanungen anschieben wird. Dafür sollen Mittel aus dem Sondervermögen MOIN.SH des Landes bereitgestellt werden.

TOP 31 Einsetzung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode, Antrag der SPD-Abgeordneten Wolfgang Baasch, Dr. Kai Dolgner, Dr. Heiner Dunckel, Kirsten Eickhoff-Weber, Martin Habersaat, Bernd Heinemann, Birgit Herdejürgen, Thomas Hölck, Kerstin Metzner, Serpil Midyatli, Birte Pauls, Tobias von Pein, Regina Poersch, Beate Raudies, Sandra Redmann, Thomas Rother, Dr. Ralf Stegner, Özlem Ünsal, Kai Vogel, Kathrin Wagner-Bockey, Stefan Weber (Drs. 19/520), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Der Landtag steht vor der Einsetzung des 28. Untersuchungsausschusses seit 1946. Auf Antrag der SPD soll sich das Gremium mit der sogenannten Rocker-Affäre befassen. In diesem Zusammenhang hatte es vergangenes Jahr schwere Vorwürfe gegen die Polizeiführung gegeben, unter anderem zu Mobbing und Bespitzelung von Beamten sowie zu Aktenmanipulation im Zuge der Rocker-Ermittlungen. Ferner soll der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) auf Betreiben der Sozialdemokraten publik gewordene Negativschlagzeilen an der Polizeischule Eutin beleuchten; hier standen mehrmals Verdachtsfälle von Sexismus und Fremdenfeindlichkeit im Raum.
Die Einsetzung des PUA gilt als sicher, weil der Landtag laut Landesverfassung die Pflicht hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder dies verlangt. Dies wären bei 73 Abgeordneten 15. Allein die SPD verfügt über 21 Mandate. Allerdings haben auch die anderen Fraktionen bereits ihr Einverständnis für die Einsetzung des ersten PUA in dieser 19. Wahlperiode signalisiert. Die SPD hat in ihrem Antrag über 80 Einzelfragen zu neun Untersuchungskomplexen aufgelistet. Im Kern geht es um eine blutige Messerstecherei von Rockern in einem Schnellrestaurant in Neumünster im Jahr 2010, das spätere Verbot des örtlichen Bandidos-Chapters sowie Aussagen von zwei kritischen Ermittlern der Sonderkommission Rocker, die angaben, ihr Vorgesetzter im Landeskriminalamt habe sie gehindert, entlastende Aussagen 12

eines Informanten aus der Rockerszene zugunsten von zwei Beschuldigten vollständig zu protokollieren. Sie seien gemobbt und gegen ihren Willen versetzt worden.
Ferner will die SPD Motive von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) beleuchten, der im Herbst vergangen Jahres überraschend Landespolizeidirektor Ralf Höhs sowie den Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, Jörg Muhlack, abgesetzt hatte. Grote trat seinerzeit Mutmaßungen entgegen, seine Personalentscheidung stehe im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Rocker. Vielmehr habe es nicht auflösbare unterschiedliche Auffassungen über die künftige Ausrichtung der Landespolizei gegeben, sagte der Minister im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages.
Im Fall der Polizeischule Eutin, an der es mehrere Verdachtsfälle von Sexismus und Rassismus gegeben haben soll – darunter auch eine möglicherweise rassistische Äußerung eines Ausbilders –, will die SPD bis ins Jahr 2009 zurückblicken. Untersucht werden sollen seitdem insbesondere die „Entwicklung der Personalführungskultur“ sowie „ethische Ausbildungsinhalte und deren Umsetzung“. An der Ausbildungsstätte waren zuletzt rund 1.000 Schüler sowie 700 Ausbilder und Mitarbeiter tätig. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und voraussichtliche Obmann seiner Fraktion im Polizei-PUA, Kai Dolgner, hatte die parlamentarische Aufbereitung der Vorgänge bereits im vergangenen Jahr anschieben wollen. Doch die Sichtung der Dokumente im Umfang von rund 80 Aktenordern, die das Innenministerium dem Innen- und Rechtsausschuss Ende September übergeben hatte, nahm mehr Zeit als gedacht in Anspruch. Dolgner rechnet damit, dass der Ausschuss bis zu zwei Jahre brauchen wird, um aufgetretene „Widersprüche“ und bislang unbeantwortete Fragen zu der „Rocker-Affäre“ klären zu können.
Seit einiger Zeit beschäftigt sich neben der Polizeibeauftragten Samiah El Samadoni auch Ex- Innenminister Klaus Buß (SPD) intensiv mit der „Rocker-Affäre“. Ihn hatte der jetzige Innenminister Grote um Hilfe bei der Aufarbeitung gebeten.

TOP 24 Medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/511), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, FDP und Grüne nehmen die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere in den Fokus. Die Landesregierung soll die „Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen“ zeitnah überarbeiten und prüfen, ob sich der Kreis der antragsberechtigten Projektträger erweitern lässt. Zudem setzen sich die Koalitionsfraktionen für ein vereinfachtes Verwaltungs- verfahren ein und fordern mehr Transparenz und Klarheit bei der „Benennung der Mittelverwen- dung und des Verwendungsnachweises“. Die Nutzergruppen sollen anonym bleiben.
In Deutschland leben nach Schätzungen von Wohlfahrtsverbänden 500.000 bis eine Million Menschen ohne Papiere – darunter Flüchtlinge ohne regulären Aufenthaltsstatus, Obdachlose und Zwangsprostituierte. Hilfsangebote erhalten sie über Wohlfahrtsverbände oder Projekte wie den „Medibüros“, die ehrenamtlich und kostenlos beraten und medizinische Behandlungen vermitteln. Solche Einrichtungen gibt es beispielsweise in Kiel, Lübeck und Neumünster. Mit ihrem Antrag zur 13

gesundheitlichen Versorgung kommen die Regierungsfraktionen ihrem Koalitionsvertrag nach. Darin heißt es: „Wir bekennen uns zu der Möglichkeit zur Behandlung von Menschen ohne Papiere. Entsprechende Programme sollen überprüft und zur besseren Inanspruchnahme weiterentwickelt werden.“

TOP 25 Runder Tisch zum Mindestmaß und Rücksetzen von Fischen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/512), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die regierungstragenden Fraktionen wollen „den Umgang mit Fischen und Beifang, die das gesetzliche Mindestmaß überschreiten, unter Aspekten des Natur- und Tierschutzes sowie der Hege der Fischbestände in Schleswig-Holstein überprüfen“. Hierzu appellieren CDU, Grüne und FDP an die Landesregierung, einen „Runden Tisch“ einzuberufen. Wie der Initiator des Antrages, der Liberale Dennys Bornhöft, auf Anfrage erläutert, gehe es in dem Antrag weniger um den Beifang der Berufsfischerei, sondern vor allem um die Freizeitfischerei und den Tierschutz- Paragrafen 39 im schleswig-holsteinischen Landesfischereigesetz. Dort heißt es unter anderem, dass „das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release)“ sowie „das Aussetzen von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel“ verboten ist.
Bornhöft möchte an dem „Runden Tisch“ grundsätzlich erörtert wissen, ob das Tötungsgebot für gefangene Fische, die das Schonmaß überschreiten, grundsätzlich in Ordnung ist. Denn eine vorgeschriebene Tötung, so der FDP-Abgeordnete, entspreche nicht der Verantwortung des Fischers für den Erhalt der Fischbestände und dem Tierschutz – nämlich dann, wenn beispielsweise der Angler den Fisch trotz Einhaltung des Mindestmaßes als zu klein für die Pfanne ansieht und nicht verzehren mag und das Tier ihm überlebensfähig erscheint. In einem solchen Fall sollte es der „fachmännischen“ Entscheidung des Anglers überlassen bleiben, ob er den Fisch zurücksetzt oder tötet. Bornhöft verweist auf Ermessensspielräume beziehungsweise Ausnahmeregelungen in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern. Dort heißt es in dem Landesfischereigesetz in Paragraf 12: „Das Aussetzen von Fischen zum Zwecke des Wiederfangens mit der Handangel ist nur zulässig, wenn eine artgerechte Haltung gewährleistet ist. Die oberste Fischereibehörde kann durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen einer artgerechten Haltung festlegen.“

TOP 23 Altersvorsorge verbessern – Altersarmut bekämpfen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/510), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen die Altersvorsorge verbessern und Altersarmut bekämpfen. Sie fordern die Landesregierung auf, dazu eine Initiative auf Bundesebene einzubringen. Die Koalitionsfraktionen wollen unter anderem erreichen, dass die Altersvorsorge, egal ob gesetzlich, privat oder betrieblich, nicht länger auf die Grundsicherung angerechnet wird und die Abschläge 14

bei der Erwerbsminderungsrente abgeschafft werden. Zudem wollen sie das Renteneintrittsalter flexibler gestalten und eine „höhere Wahlfreiheit“ schaffen – dieses Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag verankert. Als nicht gerecht bewertet die Jamaika-Koalition, dass derzeit Menschen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und in die private Altersvorsorge gezahlt haben, die gleichen Leistungen bekommen wie diejenigen, die keine Rentenbeiträge gezahlt haben.
In Schleswig-Holstein sind laut Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten von 2016 etwa 40.000 Menschen von Altersarmut betroffen, heißt es in dem Antrag weiter. Sie seien auf eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, wenn sie ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor dem Rentenalter aufgeben müssen, angewiesen.

TOP 26 Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/513), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wie groß ist der Versorgungsbedarf im Gesundheits- und Pflegebereich in Schleswig-Holstein? Das soll die Landesregierung ermitteln und dabei die besondere Situation im ländlichen Raum und auf Inseln und Halligen berücksichtigen, fordern CDU, FDP und Grüne im Landtag. Aus einem Gutachten sollen dann Handlungsempfehlungen hervorgehen. Die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung sei eine große Herausforderung, begründen die Koalitionsfraktionen ihren Antrag. „Konsequentes Handeln und gezielte Maßnahmen sind erforderlich, um die Versorgung auch langfristig zu gewährleisten.“

TOP 28 Bericht zum Stand des Evalierungsverfahrens gem. § 10 des Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland vorlegen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/517), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteins Dauergrünland ist seit fünf Jahren besser geschützt. 2013 verabschiedete der Landtag das Dauergrünlandgesetz, das den Umbruch zu Ackerflächen erschwert. Die AfD-Fraktion will nun wissen, wie wirksam die Neuregelung war. Die Landesregierung soll im Februar-Plenum mündlich über den Stand der Evaluierung berichten. Das Gesetz war bis 2018 befristet worden.
Das Dauergrünlandgesetz untersagte beispielsweise die Umwandlung von langjährig bestehenden Wiesen und Weiden zu Ackerflächen, wenn nicht anderswo Ersatzflächen geschaffen wurden. Für besonders sensible Gebiete galt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot. Darunter fallen Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässer-Randstreifen, Moorböden, sowie erosionsgefährdete Gebiete. Bei Dauergrünland handelt es sich um Grobfutterflächen, die längere Zeit eine kurzrasige Vegetation als Dauerkultur tragen – dies sind vornehmlich Wiesen oder Weiden mit Gräsern, Kräutern und Hülsenfrüchtlern. Dauergrünland ist auf mindestens fünf Jahre angelegt und gilt als wichtiger C02-Speicher. In Schleswig-Holstein gehörte 2012 knapp ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche dazu – das sind 340.000 Hektar. Vor allem zwischen den Jahren 2003 und 2008 war in Schleswig-Holstein viel Grünland umgebrochen und in Ackerflächen 15

umgewandelt worden. Doch der Trend scheint gestoppt: So geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor, dass in Schleswig-Holstein 2014 rund 10.200 Hektar Dauergrünland hinzugekommen sind. Damit lag die Dauergrünland-Fläche bei rund 356.000 Hektar. Mit der Novellierung des Landesnaturschutz- gesetzes im Jahr 2016 wurde das „arten- und strukturreiche Dauergrünland“ in Schleswig-Holstein unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Auch auf Bundes- und EU-Ebene gab es Neuregelungen.

TOP 29 Blühstreifen statt Jagdschneisen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/518), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD regt an, in Maisfeldern Blühstreifen statt Jagdschneisen anzulegen. Diese Maßnahme soll die Schwarzwildjagd erleichtern und zugleich bedrohten Arten wie Bienen und Rebhühner zugutekommen. Die AfD-Fraktion nimmt mit ihrem Antrag Bezug auf Pläne des Umweltministeriums, das Anfang des Jahres vor dem Hintergrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest verschiedene Vorsorgemaßnahmen angekündigt hatte. Unter anderem will das Land über das Wildschadensrecht dafür sorgen, dass Landwirte Jagdschneisen in Maisfeldern anlegen, um besser Wildschweine erlegen zu können. Maisfelder sind Lieblingsverstecke von Wildschweinen. Der Landtag hat das Thema Schweinepest vergangenen Monat im Plenum beraten.

TOP 30 Maßnahmen zur Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/519), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will das Alter von minderjährigen Flüchtlingen künftig medizinisch untersuchen lassen. Unter anderem sollen die Jugendämter „regelmäßige“ Alterstests „zwingend als amtsärztliche Begutachtung“ durchführen lassen. Das solle auch für alle minderjährigen Flüchtlinge gelten, gegen die strafrechtlich ermittelt wird, heißt es in dem Antrag. Bei vorsätzlich falschen Altersangaben will die AfD „mögliche Sanktionen“ prüfen lassen. Bisher werde das Alter von jungen Geflüchteten nur anhand der Ausweispapiere festgestellt oder „hilfsweise“ von einem Mitarbeiter des Jugendamtes bei einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ bewertet. Nach Auffassung der AfD reicht das nicht aus. Mit der medizinischen Untersuchung will sie das Alter nach „wissenschaftlich-forensischen“ Maßstäben eindeutig bestimmen lassen und so den Missbrauch der Jugendhilfe und des Jugendstrafrechts verhindern. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine entsprechende deutschlandweite Regelung einzusetzen.
In den vergangenen Wochen ist das Thema bereits mehrfach in den Medien diskutiert worden. Anlass gaben zuletzt zwei Fälle aus Hessen und Rheinland-Pfalz, in denen zwei junge Flüchtlinge ihre Ex-Freundinnen niedergestochen haben sollen. Die Geflüchteten gaben an, minderjährig zu sein. In beiden Fällen ließ die Staatsanwaltschaft das Alter überprüfen. Mehrere Unionspolitiker hatten sich daraufhin für obligatorische Alterstests für mutmaßlich minderjährige Asylbewerber etwa durch ein Röntgenbild der Hand ausgesprochen. Kritik kommt vor allem von Ärzten. Sie 16

verweisen unter anderem auf den hohen Aufwand und haben zudem medizinische Bedenken. Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery etwa erklärte im Januar gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“: „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.“ Auch er lehnt Alterstests ab.

TOP 32 Deutsch als Zweitsprache, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/382), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/433), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen das Angebot „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ an den Schulen in Schleswig-Holstein verbessern. So soll es unter anderem mehr DaZ- Kurse geben, auch an Privatschulen. Außerdem wollen die Koalitionsfraktionen mehr Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen aber auch Sonderpädagogen in dem Bereich ausbilden. Sprache und Bildung seien die „Grundvoraussetzungen für eine gelingende Integration“ von Flüchtlingskindern. Und: Gute Deutschkenntnisse würden „entscheidend zum Bildungserfolg“ beitragen, heißt es in dem Antrag weiter.
Im November hatte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bereits geplante Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrkräfte vorgestellt. Demnach soll die sogenannte DaZ-Option im Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte für zwei Jahre verlängert werden. Dies ermöglicht es angehenden Lehrern, eine Prüfungsleistung durch einen Zertifikatskurs „Deutsch als Fremdsprache“ zu ersetzen. Diese Regelung war ursprünglich bis 2019 befristet.
Angaben der Landesregierung zufolge lag die Zahl der Schüler mit DaZ-Bedarf an den allgemein bildenden Schulen im November 2017 bei 6.039 gegenüber 7.135 im Juni 2017. An den Berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren stieg die Schülerzahl im gleichen Zeitraum von 4.510 auf 4.991. Die Berufsschüler erhalten ein Angebot an Berufsorientierung und Deutschunterricht in den „Berufsintegrationsklassen Deutsch als Zweitsprache“ (BIK-DaZ) und in der Ausbildungsvorbereitung. Die BIK-DaZ dauert in der Regel ein Schuljahr (Vollzeitunterricht). In den allgemeinbildenden Schulen standen zum letzten Schuljahreswechsel für den DaZ-Unterricht in den Basis- und Aufbaustufen insgesamt 527 Lehrerstellen zur Verfügung. Im Berufsbildenden Bereich gab es für „Deutsch als Zweitsprache“ 88 Stellen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 17

Reihenfolge der Beratung der 9. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 21. Februar 2018 5 + 37 Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das 180 10:00 Haushaltsjahr 2018
5 Fortsetzung Haushaltsberatungen 2018 70 15:00 13 Wahl des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts 15 16:10 14 Ausnahmegenehmigungen von der Euro-VI-Norm für Fahrzeuge der 35 16:25 Klassen N2 und N3 15 Flächendeckenden Breitbandausbau fördern 35 17:00 Donnerstag, 22. Februar 2018 38 Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit 35 10:00 Behinderung 36 Bericht über den Besitz und die Nutzung von Waffen 35 10:35 17 Unabhängigen Zugang zu präzisen Geoinformationen sicherstellen 35 11:10 18 Bericht über die Unterrichtssituation weiterentwickeln 35 11:45
22 Wasserstofftechnologien als Baustein der Energiewende und 35 15:00 Wirtschaftsentwicklung 7 + 12 Gesetzentwürfe zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage 49 15:35 20 Umsetzung der Resolution der Ostseeparlamentarierkonferenz in 35 16:24 Hamburg 21 Europäisches Jahr 2018 35 16:59 34 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 17:34 Freitag, 23. Februar 2018 27 Forderungen zur spürbaren Verbesserung des 35 10:00 Marschbahnverkehrs 31 Einsetzung des Ersten Parlamentarischen 60 10:35 Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode 24 Medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere 35 11:35 25 Runder Tisch zum Mindestmaß und Rücksetzen von Fischen 35 12:10
23 Altersvorsorge verbessern - Altersarmut bekämpfen 35 14:00 26 Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein 35 14:35 28 Bericht zum Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland vorlegen 35 15:10 29 Blühstreifen statt Jagdschneisen 35 15:45 30 Maßnahmen zur Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern 35 16:20 32 Integration durch gute „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)-Angebote 35 16:55 18

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/533):


TOP 2 Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge 3 Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk 4 Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften 6 Änderung des Kommunalabgabengesetzes - Verbot der Pferdesteuer 9 Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes 10 Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes 11 Gesetz zur Änderung des Parlamentsinformationsgesetzes 16 Änderung der Datenschutzordnung des Landtages 33 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - Windparks in Mecklenburg-Vorpommern


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
8 Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes 19 Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen 35 Bericht der Landesregierung zur Unterbringung von Flüchtlingen