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21.02.18
16:10 Uhr
CDU

Hauke Göttsch: Mit den Änderungen des Landesjagdgesetzes trifft Schleswig-Holstein notwendige Entscheidungen

Jagd | 21.02.2018 | Nr. 054/18
Hauke Göttsch: Mit den Änderungen des Landesjagdgesetzes trifft Schleswig-Holstein notwendige Entscheidungen Im Zusammenhang mit den erfolgten Haushaltsberatungen im Landtag wurde in einem Artikelgesetz – mit den Stimmen der Jamaika-Koalition – auch das Landesjagdgesetz (LJagdG) geändert.
Hauke Göttsch, jagdpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, dazu: „Dieses parlamentarische Vorgehen wurde erforderlich, um für eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewappnet zu sein. Wenn sie jetzt Deutschland erreichen sollte, besteht keine Zeit mehr für langwierige parlamentarische Verfahren.“
Mit den Änderungen des LJagdG wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, den Wildbestand im Fall des möglichen Ausbreitens der ASP wirksam zu begegnen. Mit Mais bestellte Flächen sind ein besonderer Futtermagnet für Wildschweine. Gleichzeitig können sich die Tiere in den hoch stehenden Pflanzen besonders sicher fühlen. Will ein Landwirt hier in Zukunft Wildschäden angerechnet bekommen, wird er in die Pflicht genommen. Hierfür vorgesehen sind Jagdschneisen oder Zäune. Sind diese nicht angelegt, bekommt der Landwirt auch nur 50 % des Schadens ersetzt. Diese ausgewogene Regelung ist gleichzeitig auch ein Anreiz.
Der Druck auf die Jägerschaft ist besonders groß. Sie braucht beste Übungsmöglichkeiten, um Wildschweine treffsicher erlegen zu können. Daher stellt die Koalition 100.000 Euro für die Sanierungsmaßnahmen der Schießstände im Land bereit.
Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage wurde die gesetzliche Änderung befristet und mit dem Verfallsdatum 31.12.2021 versehen. Dann ist der Landtag gefordert, über eine Verlängerung neu zu befinden.
„Und letztlich wird mit der Streichung im Paragraphen 4 eine bestehende Abweichung vom Bundesrecht rückgängig gemacht. Wie in anderen Bundesländern auch, können ab sofort nur noch natürliche Personen aus ethischen Gründen Flächen zu „befriedeten Bezirken“ erklären lassen. Damit wird eine Forderung des Koalitionsvertrages – wie angekündigt – kurzfristig umgesetzt,“ so Göttsch abschließend.



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